Kann man ein Kono in Munus in P-Konto umwandeln?

4 Antworten

Wenn eine Pfändung eingeht, wird auch der Dispo fällig gestellt und darf nicht mehr gehalten werden (bzw. die Bank streicht ihn mit der Umstellung). Dh. eine Umstellung in ein PKonto ist grundsätzlich schon möglich, allerdings muss als allererstes der Dispo mit dem nächsten Freibetrag ausgeglichen werden.

Wenn keine aktive Pfändung vorliegt, kann ein Konto mit Dispo nicht einfach so umgewandelt werden - dazu muss man erst aus dem Minus raus und dann wird die Bank ebenso den Dispo streichen. Die Bonität ist ja mit einer Pfändung dann gleich null

(eine rückwirkende Umstellung geht übrigens bis zu 4 Wochen ab Pfändungseingang. Wenn diese 4 Wochen über 2 Monate gehen, kriegt man deswegen aber nicht 2x den Freibetrag zur Verfügung gestellt)

MoonSabse  30.04.2022, 18:18

Wo nimmst du das her?

Es gilt,

Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist

Die Banken machend das nur gerne mal nicht. Geh zu deiner Bank und frag nach.

Kann man ein Kono in Munus in P-Konto umwandeln?

Du solltest auf Deine Rechtschreibung achten, aber nach meiner Kenntnis geht das.

Alle Fragen hierzu solltest Du dem kontoführenden Geldinstitut stellen.

Nein, da beim P-Konto keine Überziehung zulässig ist.