ICH WERDE ERPRESST WAS TUN?! ER WILL GELD!

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Hallo NanyDemi,

ich kann Dir nur raten sofort zur Polizei zu gehen.

Strafrechtlich erfüllt er mit der Handlung mindestens folgende Straftatbestände:


§ 240 StGB -  Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.


§ 253 StGB -  Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Zudem droht er Dir damit die Bilder weiter zu versenden, das verstößt noch gegen folgendes Gesetz:


§ 22  Urheberrechtsgesetz

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


§ 33  Urheberrechtsgesetz

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Wenn Du nun bei der Polizei Strafanzeige stellst, hat die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung Handys, PC´s und andere Geräte auf denen sich die Bilder von Dir befinden zu Beschlagnahmen/Sicherzustellen.

Wer solche Handlungen begeht, gehört zu recht bestraft. Die Polizei wird dann alle nötigen und erforderlichen Maßnahmen durchführen.

Schöne Grüße
TheGrow

Schokorecht  26.10.2014, 12:21

Soweit korrekt, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften kommen auch noch dazu.

Wenn Du fremde Bilder verschickt hast ist das strafbar. Aber auch er macht sich strafbar wenn er Dich erpresst, sogar noch mehr als Du. Du solltest ihn anzeigen und dabei auch sagen das Du fremde Bilder benutzt hast. Deine Strafe wird so ermäßigt. Ich denke einige Stunden Soziale Arbeit

Sofort zur Polizei, was anderes gibt es da nicht. Deine Eltern werden es sowieso erfahren. Nimm allen Mut zusammen, rede mit Ihnen und zeige den Typ an. Von alleine wird er nicht aufhören.

Wenn die Frage ernst gemeint ist, dann hast du wirklich ein großes Problem. Im Internet Leute kennen zu lernen ist sehr gefährlich, aber ich denke das ist dir jetzt bewusst! Da er jetzt Bilder und sogar ein Video von dir hat wird das alles ein bisschen problematisch. Im Internet ist es fast unmöglich die Bilder und Videos zu löschen. Soweit darf es aber jetzt nicht kommen. Du musst deinen Eltern Bescheid sagen und zur Polizei gehen! Druck die Nachrichten aus. Könnte hilfreich sein. Es muss schwer sein jetzt deinen Eltern alles zu erzählen, aber du MUSST es tun weil das alles nicht mehr lustig ist. Deine Eltern lieben dich und werden das gemeinsam mit dir durchstehen. Ich hoffe, das ich dir helfen konnte :)

Deine Eltern können nichts mehr machen, es ist schon passiert. Auch mit 17 Kannst Du zur Polizei gehen und den Typen anzeigen. Da bist Du nicht die Einzige. Der Erpresser baut auf Deine Scham und meint Dich in der Hand zu haben. Ab zur Polizei, mit oder ohne Deine Eltern.