Muss er meine Bilder löschen wenn ich es verlange?
Mein ex hat Bilder von mir, und ich will nicht dass er die weiter behält und er sie vollständig löscht. Er sagt aber weil ich die Bilder verschickt habe habe ich die Nutzungsrechte abgetreten und er muss sie nicht löschen, aber ich hab doch das Recht am eigenen Bild oder nicht? Muss er die löschen wenn ich das will? Bitte wenn möglich mit Paragraphen
5 Antworten
Wenn es um Nacktbilder oder ähnliches geht, muss er sie löschen, wenn Du es verlangst. Für normale Urlaubsbilder gilt dies, soweit ich weiß, nicht. Veröffentlichen darf er beide Arten nicht, da greift das Recht am eigenen Bild.
Quelle für den zweiten/dritten Satz:
Zitat von "Jurafakten"
// Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 21. Dezember 2015, AZ: VI ZR 271/14). Der Anspruch auf die Löschung bezieht sich aber nur auf intime Fotos. Hier ist nämlich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person betroffen. Außerdem gebe es dem Ex-Partner eine gewisse Herrschafts- und Manipulationsmacht über die andere Person. Auch wenn die Aufnahmen mit der Einwilligung des Partners entstanden sind, begrenzt sich diese Einwilligung nur auf die Zeit der Partnerschaft und nicht auf die Zeit nach der Trennung. Das Löschen von alltäglichen Fotos oder Urlaubsbildern kann hingegen nicht verlangt werden. //
Um was für Fotos handelt es sich denn? Aufreizende Fotos müssen gelöscht werden. Normale "Pärchenfotos" nicht.
Dann kannst du die Löschung verlangen und dich notfalls auch anwaltlich vertreten lassen und das gerichtlich durchsetzen.
So auf die schnelle, würde ich einen quasi-negatorischen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des APR im Rahmen von §§ 1004 I, 823 I BGB annehmen.
So lange er sie nicht an Dritte weiter leitet, hast du keine Handhabe, die Löschung zu verlangen. Du warst ja damit einverstanden, dass er Bilder von dir aufnimmt und speichert. Oder du hast sie ihm selbst geschickt.
Was nützt es dir? Dann löscht er eben ein Bild, vielleicht noch eine oder zwei Kopien. Und dann?
Aufreizend. Gesetzestext?