hab berühmtes Bild nachgemalt, darf ich es (legal) verkaufen?

14 Antworten

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  • Vorab, für den Privatgebrauch darfst du natürlich malen, was du möchtest. Du fragst hier nach der Legalität des Verkaufs oder der Veröffentlichung.
  • Der Künstler des Originals muss mindestens 70 Jahre tot sein, sonst verbietet das Urheberrecht die Anfertigung von Kopien des Motivs.
  • Du darfst keine Signatur fälschen, also nicht die Signatur des Originals (typischerweise in der Bildecke) nachahmen. Wenn überhaupt, müsstest du deinen Namen dort malen.
  • Sehr klar stellt man die Reproduktion heraus, wenn man auf der Rückseite dies klar angibt, z.B. mit Datum und eigenem Namen. So kann es sich schon mal nicht um eine versuchte Fälschung oder Betrug handeln.
  • Wenn das eigene Werk sich ausreichend erkennbar vom Original unterscheidet und in sich ein eigenes Werk bildet, kann das Urheberrecht am Motiv ohnehin hinfällig sein. Im Zweifelsfall würde ich mich auf solche Feinheiten aber nicht berufen, sondern Vorsicht walten lassen.
  • Kurz zusammengefasst: Ausgerechnet dein Motiv ist noch nicht alt genug, nimm dir in Zukunft alte Meister vor oder Motive, die niemand erkennt.

http://falschemeister.de/2012/04/16/kleiner-hinweis-zum-copyright/

Du darfst das Bild nicht als Original verkaufen und die Unterschrift auf dem Bild nicht fälschen. Das Bild muss deine Unterschrift enthalten.

Hinzu kommt, dass der Künstler der das Bild erstmals gemalt hat, seit 70 Jahren nicht mehr lebt, denn dann ist das Urheberrecht erloschen.

Du kannst freilich die von dir gemalten Bilder ausstellen und auch verkaufen, wenn du dich an die gesetzlichen Vorschriften hälst.

Ist das erlaubt ?

Nein.

Zumindest jetzt noch nicht.

Wenn ich richtig recherchiert habe, wurde dieses Propagandabild von Hans Bohrdt gemalt.

Das Urheberrecht erlischt aber erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. S. UrhG §64 / §69:


§ 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

§ 69 Berechnung der Fristen

Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.


Hans Bohrdt verstarb am 19. Dezember 1945, somit wäre dieses Bild frühestens am 1.1.2016 gemeinfrei.

Verkaufst Du eine Replik (auch wenn sie als solche gekennzeichnet ist) vorher, kannst Du u.U. wegen Verletzung des Urheberrechts abgemahnt werden.

P.S: Natürlich darfst Du das Bild auch nicht als "Original" verkaufen oder die Unterschrift des Künstlers nachmalen.

haikoko  15.12.2014, 15:02

Und so viel für die ewig gestrigen Liebhaber von Schlachten- bzw. Marinebildern:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Bohrdt

ebay ist voll von irgendwelchen Repliken, Kalenderdrucken, Postkarten etc. dieses Malers.

Das Bild gilt seit 1916 als verschollen. Der Maler ist seit 1945 tot.

Probleme könnte es nur geben, wenn die Nachfahren des Malers die Rechte geerbt hätten und heute noch durchsetzen wollten. Davon ist mir nichts bekannt. De facto dürftest du also keine Probleme bekommen, selbst wenn du es verkaufst.

Von den Erben Picassos und Dalis ist bekannt, dass die noch auf dem Urheberrecht bestehen.

ich würde Dir empfehlen auf Deinen Bauch zu hören und eigene Bilder malen die nur Du malst vertraue auf Dich und arbeite an Dir Du schaffst es und dann kannst Du verlangen was Dir beliebt

ich kann mir vorstellen das Du Tierportraits oder Portraits malst anhand von Fotos oder direkt mit Model persönlich kann ich mir vorstellen bei Dir als Model zu sein, würd mich gern mal malen lassen fühlt sich bestimmt sehr schön an

oder Du malst ein Bild von meiner Frau, ich würd Dir dazu ein foto schicken und Du malst das dann auf Leinwand

sei schöpferisch und male Deinen STYLE