Ich war im urlaub und konnte einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was tun?

5 Antworten

Ihr hättet die Pflicht gehabt vor eurem Urlaub Ortsabwesenheit zu beantragen.

L2109C2412 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 19:04

Hätten wir nicht. Sie ist Schülerin. Und ich beziehe Sozialhilfe. Das ist eine andere Behörde. Bin auf grund von Behimderung arbeitsunfähig. Da bekommt mein kein Harzt 4 

herzilein35  23.10.2017, 21:56
@L2109C2412

Sobald sie Geld bekommt, egal ob nur Mietzuschuss muss sie zur Beratung zur Verfügung stehen und wenn nicht Ortsabwesenheit beantragen. Kostenlos ohne Gegenleistung gibt es nun mal nichts. Sie kann aber gerne auf das Geld vom Jobcenter verzichten. Gerade weil sie Schülerin ist, wurde es auf die Ferien gelegt.

Im übrigen mündlich zählt nicht oder hast du vom Amt da was schriftliches. Nein pech gehabt.

Laury95  23.10.2017, 22:38
@herzilein35

Das stimmt nicht. Als Schüler braucht man keine Ortsabwesenheit melden! Da kannst du mir glauben, habe das selber schon durch. Das wird wie mit Kindern und Leistungsempfänger in Elternzeit gehandhabt. Die können wegbleiben, wie sie wollen, da sie der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen.

L2109C2412 
Beitragsersteller
 24.10.2017, 20:07
@Laury95

Wie soll sie denn auf das Geld vom Jobcenter verzichten. Das sucht sie sich nicht aus. Sie ist Schülerin. Verstehe ich grad nicht. 

Dann schreib einen Widerspruch, dass deine Tochter keine Genehmigung braucht. Sollten die aber eigentlich wissen.

Laury95  23.10.2017, 21:07

Und wie kommen die auf 20 Prozent? Hattet ihr schon eine 10 % Sanktion?

herzilein35  23.10.2017, 21:59
@Laury95

Bekommt vielleicht das Doppelte, da sie unter 25 ist.

Laury95  23.10.2017, 22:37
@herzilein35

Auch da gibt es nicht das Doppelte. Bei u25 bekommt man auch nur 10 Prozent, wenn man einen Termin sausen lässt.

L2109C2412 
Beitragsersteller
 24.10.2017, 20:05
@Laury95

Hatten bisher keine Sanktion. Wir hatten noch nie Probleme. Das mit 20% hat mich auch gewundert. Im inet steht, dass in dem Fall nur 10% sanktion angesetzt wird. 

Laury95  25.10.2017, 16:40
@L2109C2412

Habt ihr schon einen Widerspruch geschrieben?

Habe beim Jobcenter angerufen. Meine Tochter brauchte definitiv keine Abwesenheitserlaubnis, da sie zur Schule geht und dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. Die Sanktion wurde zurück genommen. Danke für die Antworten. 

Hast Du (!) vor Deinem Urlaub ganz normal beim Jobcenter Urlaub genommen und ortsabwesend gemeldet? Hast Du dich danach wieder anwesend gemeldet?

Auch ein Mietzuschuss kann gekürzt werden, klar. Jeder kann komplett auf Null gesetzt werden.

L2109C2412 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 18:54

Ich bekomme Sozialhilfe. Das ist nicht Hartz 4 . Eine ganz andere Behörde. Und da ich nicht arbeitsfähig bin, brauche ich keine Abwesenheitserlaubnis. Habe ich auch schon recherchiert. In dem Fall geht es nur um meine Tochter. Sie braucht die auch nicht. Da sie zur Schule geht. 

sozialtusi  23.10.2017, 18:55
@L2109C2412

Warum bekommst DU dann einen Brief zur Vorsprache - der hatte mich jetzt irritiert?

Ist mir neu, dass Schüler keine Ortsabwesenheit beantragen müssen.

L2109C2412 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 19:00
@sozialtusi

Weil ich Die beziehungsberechtige bin. Der Brief ging an sie. Stand aber drauf z. H. An mich. Schüler brauchen wirklich keine Abwesenheitsbescheinigung. 

sozialtusi  23.10.2017, 19:01
@L2109C2412

Da bleibt ja auf jeden Fall die Möglichkeit, gegen die Sanktion Widerspruch einzulegen. Ich weiß die Frist gerade nicht, aber schau mal auf den Brief.

Hattet Ihr die Ortsabwesenheit (= Urlaub) angemeldet? Das ist ein unbedingtes Muss bei allen Leistungen, sonst kommt wirklich sofort eine Sperre.

lese grad weiter.. also wirklich kein H4, ALG 1 odfer 2? Dann nehme ich meine Aussage zurück!