Ich war im urlaub und konnte einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was tun?
Also. Meine Tochter is 17 jahre alt und geht zur Berufsschule. Ich bekomme, auf grund von Behinderung, Sozialhilfe. Meine Tochter bezieht vom Jobcenter nur Mietzuschuss, da halbwaisenrente und Kindergeld als Einkaommen angerechnet werden. Beides zusammen ist schon über dem Regelbedarf für Kinder unter 18 jahren. Wir waren jetzt in den Ferien eine Woche im Urlaub. In dieser woche haben meine Tochter und ich einen Brief mit einem Termin bekommen zur Vorsprache. Natürlich konnten wir nicht hin. Promt kommt ein Brief mit einer 20 % Sanktion für 3 monate auf die Leistungen vom Lebendsunterhalt. Sie bekommt aber keine Leistung zum Lebendsunterhalt. Nur Mietzuschuss. Kann der gekürzt werden. Und dürfen die überhaupt in dem Fall saktionen setzten? P.S. Eine Abwesenheitserlaubtnis seitens Jobcenter braucht sie nicht, da sie zur Schule geht. Hab ich schon recherchiert. Danke für Antworten
5 Antworten
Ihr hättet die Pflicht gehabt vor eurem Urlaub Ortsabwesenheit zu beantragen.
Sobald sie Geld bekommt, egal ob nur Mietzuschuss muss sie zur Beratung zur Verfügung stehen und wenn nicht Ortsabwesenheit beantragen. Kostenlos ohne Gegenleistung gibt es nun mal nichts. Sie kann aber gerne auf das Geld vom Jobcenter verzichten. Gerade weil sie Schülerin ist, wurde es auf die Ferien gelegt.
Im übrigen mündlich zählt nicht oder hast du vom Amt da was schriftliches. Nein pech gehabt.
Das stimmt nicht. Als Schüler braucht man keine Ortsabwesenheit melden! Da kannst du mir glauben, habe das selber schon durch. Das wird wie mit Kindern und Leistungsempfänger in Elternzeit gehandhabt. Die können wegbleiben, wie sie wollen, da sie der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen.
Wie soll sie denn auf das Geld vom Jobcenter verzichten. Das sucht sie sich nicht aus. Sie ist Schülerin. Verstehe ich grad nicht.
Dann schreib einen Widerspruch, dass deine Tochter keine Genehmigung braucht. Sollten die aber eigentlich wissen.
Und wie kommen die auf 20 Prozent? Hattet ihr schon eine 10 % Sanktion?
Bekommt vielleicht das Doppelte, da sie unter 25 ist.
Auch da gibt es nicht das Doppelte. Bei u25 bekommt man auch nur 10 Prozent, wenn man einen Termin sausen lässt.
Hatten bisher keine Sanktion. Wir hatten noch nie Probleme. Das mit 20% hat mich auch gewundert. Im inet steht, dass in dem Fall nur 10% sanktion angesetzt wird.
Habt ihr schon einen Widerspruch geschrieben?
Habe beim Jobcenter angerufen. Meine Tochter brauchte definitiv keine Abwesenheitserlaubnis, da sie zur Schule geht und dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. Die Sanktion wurde zurück genommen. Danke für die Antworten.
Hast Du (!) vor Deinem Urlaub ganz normal beim Jobcenter Urlaub genommen und ortsabwesend gemeldet? Hast Du dich danach wieder anwesend gemeldet?
Auch ein Mietzuschuss kann gekürzt werden, klar. Jeder kann komplett auf Null gesetzt werden.
Ich bekomme Sozialhilfe. Das ist nicht Hartz 4 . Eine ganz andere Behörde. Und da ich nicht arbeitsfähig bin, brauche ich keine Abwesenheitserlaubnis. Habe ich auch schon recherchiert. In dem Fall geht es nur um meine Tochter. Sie braucht die auch nicht. Da sie zur Schule geht.
Warum bekommst DU dann einen Brief zur Vorsprache - der hatte mich jetzt irritiert?
Ist mir neu, dass Schüler keine Ortsabwesenheit beantragen müssen.
Weil ich Die beziehungsberechtige bin. Der Brief ging an sie. Stand aber drauf z. H. An mich. Schüler brauchen wirklich keine Abwesenheitsbescheinigung.
Da bleibt ja auf jeden Fall die Möglichkeit, gegen die Sanktion Widerspruch einzulegen. Ich weiß die Frist gerade nicht, aber schau mal auf den Brief.
Hattet Ihr die Ortsabwesenheit (= Urlaub) angemeldet? Das ist ein unbedingtes Muss bei allen Leistungen, sonst kommt wirklich sofort eine Sperre.
lese grad weiter.. also wirklich kein H4, ALG 1 odfer 2? Dann nehme ich meine Aussage zurück!
Hätten wir nicht. Sie ist Schülerin. Und ich beziehe Sozialhilfe. Das ist eine andere Behörde. Bin auf grund von Behimderung arbeitsunfähig. Da bekommt mein kein Harzt 4