Muss Equidenpass beim Stallbetreiber hinterlegt werden?
Gesetzliche Vorschrift Equidenpass
5 Antworten
Das ist wie der Personalausweis des Pferdes, den sollte es immer „bei sich tragen“, sprich, das Dokument sollte immer da greifbar sein, wo sich das Pferd grade befindet.
Einen Personalausweis muß man keineswegs immer bei sich tragen. Man muß lediglich einen besitzen.
Der Equidenpaß gehört dem Pferdebesitzer, im Stall kann eine Kopie hinterlegt werden. LG. Nadin
Nein, der Pass muss aber beim Pferd sein - d.h. definitiv irgendwo im Stall gelagert werden.
Wir handhaben das tatsächlich so dass wir als Stallbetreiber alle Pässe bei uns gesammelt im Haus lagern - so haben wir sie bei einer Kontrolle alle zur Hand. Die Besitzer können die Pässe ihrer Pferde natürlich jederzeit einsehen bzw. zu Turnieren/Kursen etc. mitnehmen. Bisher hatten wir mit der Vorgehensweise noch keinerlei Probleme. Das handhabt aber tatsächlich jeder Stall ein bisschen anders.
Der Equidenpass muss beim Pferd sein, ob das nun bei dir im Spind, in der Putzbox oder sonst wo ist, bleibt dir überlassen. Griffbereit muss er sein, wenn was ist.
Wir haben´s so geregelt, dass die Pässe bei mir aufbewahrt werden, denn das erleichtert es tatsächlich, wenn zb der TA kommt und alles da ist, wo es hingehört.
Ob dein Stall vertrauenswürdig genug ist, musst du selbst entscheiden. Wir hatten noch nie Probleme.
Nein. Und im Falle von Streiterein mit dem Stallbesi ist die Aufbewahrung durch diesen eher ungünstig... meine Einsteller sind für ihre Pässe bzw. deren Aufbewahrung selber zuständig.
der equidenpass gehört zum pferd, nicht zum stall.
jetzt löst sich das rätsel, warum so viele equidenpässe "verlorengehen".