Hallo.
Ich habe mal eine Frage zum Zustandekommen eines Vertrages bei Ebay zwischen Verkäufer und Käufer. Insbesondere, wenn der Verkäufer nach Erhalt des Kaufpreises feststellt, dass er sich bei den Artikel-Angaben geirrt hatte.
Zum konkreten Fall:
Ich habe per Sofort kaufen einen Artikel bei einem privaten Verkäufer erworden, diesen auch direkt bezahlt und sogar schon mit dem Verkäufer mehrfach Kontakt nach der Bezahlung gehabt, wegen Besonderheiten des Versandes. Ich muss dazu sagen, dass der Verkäufer im Umgang etwas schwierig war. Daher war ich froh, als ich dann nach (aus meiner Sicht zu vielen) Mails endlich mit ihm das ausmachen konnte, was geklärt werden musste (ging unter anderem um Abholung oder Versand, da er in nicht weit weg wohnt).
Doch aus heiterem Himmel bricht er die Transaktion über eBay auf einmal ab. Begründung: Es sei nicht der Produkttyp, den er in der Auktion angegeben hatte sondern ein etwas größeres Modell (aber gleicher Hersteller, gleiche Produktreihe) und dass er das eben zu spät feststelle.
Da ich die Neupreise beider Produkttypen kenne weiß ich, dass der größere Typ neu ein wenig mehr kostet und dass der Verkäufer dann sicherlich auch einen höheren Gebrauchtpreis für das größere Modell erziehlen möchte.
Doch bevor ich ihn dazu anschreiben konnte sah ich, dass er den Artikel nun mit korrekten Angaben wieder bei eBay drin hatte, jedoch zum gleichen Preis wie der, den ich für das "falsche" Modell bezahlt hatte.
Nun ärgere ich mich etwas darüber, warum der Verkäufer mich nicht angeschrieben und gefragt hat, ob der Kauf für mich dann noch OK sei und ob ich das größere Modell auch nehmen würde (denn das hätte ich nämlich auch genommen). Denn soweit ich weiß, kann ein Käufer ja einen Kauf rückgängig machen, wenn eindeutig die Angaben in der Auktion falsch waren.
Nun die Frage, gilt das auch andersrum? Kann der Verkäufer diesen Kaufvertrag von sich aus aus diesem Grund rückgängig machen, wenn ich das gar nicht will? Denn der Preis ist ja der gleiche geblieben.
Habe ihn bis jetzt noch nicht angeschrieben, eben auch deshalb, weil er etwas schwierig im Umgang war. Wollte erst mal hier fragen, wie die rechtliche Lage ist.
Könnte zwar jetzt den neu eingestellten Artikel wieder per Sofort Kaufen erwerben, doch bei der neuen Auktion hat er die Versandkosten um einiges erhöht. Die Versandkosten vorher waren schon etwa 1-2 EUR zu viel, was für mich jedoch gerade noch so ging. Doch die jetzigen Versandkosten sind mir einduetig zu viel. Und Mehrkosten für Porto und Verpackungsmaterial aufgrund des größeren Modells können es auch nicht sein, da die Unterschiede zu dem vorher angegebenen kleineren Modell in dieser Hinsicht keine Rolle spielen (ich kenne beide Modelle ziemlich genau, die würden bei in die gleiche Kiste passen und in der selben Gewichtsklasse zum Versenden sein)
Danke im Voraus und Gruß