Ich möchte den Carport rundum schließen (zur Garage umbauen). Ist dafür eine separate Baugenehmigung nötig?
Letztlich soll er verschließbar sein wie eine Garage.
5 Antworten
Das ist sicher regional unterschiedlich, könnte ich mir denken. Aber generell ist es eigentlich so, dass für jede bauliche Veränderung eine entsprechende Genehmigung vorliegen muss. Und eine bauliche Veränderung liegt hier dann eindeutig vor. Es ist ja auch eine Nutzungsänderung: In einer Garage wird ja nicht nur ein Auto geparkt, sondern es werden auch verschiedene Dinge, Werkzeuge, usw. gelagert.
Genau, ich möchte eben noch weitere Dinge dort lagern.
Danke, wiele
Das ist abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung. Ich behaupte einnfach mal Du darfst, da der Carport ebenfalls nach LBauO errichtet werden musste.
In Internet findest Du die aktuelle Fassung des jeweiligen Bundeslandes.
Danke, werde mich schlau machen...
Von dem Nachbarn liegt eine unterschriebene Einverständniserklärung vor. Das Carport ist einen knappen Meter vom Nachbargrundstück entfernt.
In Niedersachsen darf man einen Carport mässiger Grösse ohne Genehmigung bauen.
Wenn man den anschliessend zur Garage umbaut, dann ist mit Sicherheit eine Baugenehmigung fällig.
Laut LBauO von Mecklenburg ist keine gesonderte Genehmigung erfoderlich.
Ich denke leider ja.
Geht es da nicht um umbaute Fläche (wie beim Gartenhaus) Dann ist noch die Nähe zum Nachbar eine Grundsatzfrage (Grenzmindestabstand)