wenn ein carport auf rädern gestellt wird; benötigt man dann keine baugenehmigung?
Ich will ein Carpor vor meiner Garage auf Rädern stellen ( 6 m lang ) . Meine Garage ist 7 m lang, damit 13m auf der Grenze.Die Grenzbebauung darf in Summe aber nur 9m betragen. Wenn das Carport nun auf Rädern steht,kein Fundament, nicht mit der Erde verbunden, was sagt das Bauamt dazu?
5 Antworten
Nach den Begriffsdefinitionen der Landesbauordnung unterliegen auch bauliche Anlagen und Gebäude auf Rädern dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Zum Beispiel:
Wenn ein Wohnwagen zum Wohnen genutzt wird darf er nur mit Baugenehmigung oder auf einem genehmigten Campingplatz aufgestellt werden.
Wenn er als Kfz oder Kfz-Anhänger "geparkt" wird darf er das nur auf einem baurechtlich genehmigten Stellplatz.
Wenn er als Kfz oder Anhänger gefahren wird unterliegt er der Straßenverkehrsordnung.
Merke:
In diesem unseren Land ist alles geregelt!!!!j
Wenn du den Carport an deinem Fahrzeug befestigst, ist das baurechtlich ohne Relevanz. Ob allerdings der TÜV mitmacht,wage ich zu bezweifeln. Navajo
Bild zum Carport auf Rädern. Navajo
und beim nächsten kräftigen Sturm haut dir dein komplettes Carport ab und besucht die Nachbarn :-) Die werden sich freuen...
Und dann kommt der Wind und der Carport ist weg :D