Hilfe Schwarzbau gekauft!?

9 Antworten

Der Schwarzbau ist meines Erachtens als Mangel zu betrachten. Dazu gibt es auch ein BGH-Urteil, dass ich jetzt aber nicht gefunden habe. Soweit ich weiß, war das erste in 2003 und ein weiteres kam 2013. (Soll der Anwalt recherchieren!)

Die Durchsetzung von Ansprüchen könnte meines Erachtens problematisch werden, wenn eine Sachmängelgewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Hier funktionieren dann wohl eher die Argumente der arglistigen Täuschung.

Gehen Sie also zum Anwalt und lassen sich ordentlich beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Wenn die Ferienwohnung erwähnt ist, schuldet der Verkäufer sie auch.

Dann würde ich ihn dazu verdonnern, den Zustand herzustellen, also genehmigen zu lassen.

Sonst muss man es selber versuchen. Ich würde das als verdeckten Mangel sehen, ggf. bewusst verschwiegen.

Hanni748 
Beitragsersteller
 18.03.2019, 18:08

Nein diesbezüglich steht nichts im Kaufvertrag, nur "gekauft wie gesehen", also die Standardfloskeln.

@Spokoj

In rechtlicher Hinsicht problematisch wird die Rechtsdurchsetzung für den Käufer nur unter einem Gesichtspunkt, der auch in der genannten Entscheidung vom 12.04.2013 eine Rolle spielt. Üblicherweise wird beim Verkauf von gebrauchten Immobilien die Sachmängelgewährleistungen des Verkäufers ausgeschlossen, was jedenfalls bei Privatverkäufen möglich ist. Dem Käufer stehen daher nur dann Gewährleistungsansprüche zu, wenn der Verkäufer über den Mangel arglistig getäuscht hat, was der Käufer nachweisen muss. In der Praxis kommt es dann auf die Schwere des Mangels an.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/immobilie-ist-mangelhaft-wenn-baugenehmigung-fehlt_080861.html

Wenn ihr Pech habt, wird die Baubehörde jetzt von EUCH den Rückbau in eine Garage verlangen.

Wie ihr mit dem Vorbesitzer dann weiter verfahrt, interessiert die Behörde nicht.

Da könnt ihr nur privat klagen.

Ohne Anwalt werdet ihr da nicht weit kommen.

Zuerst musst du prüfen, ob der Anbau nachträglich genehmigt werden kann. Die Kosten für die Nachgenehmigung (Bauantrag, Genehmigungsgebühren) kannst du als Schadenersatz vom Verkäufer erstattet verlangen.

Falls eine Nachgenehmigung nicht möglich ist (Baubehörde lehnt ab, Rechtsmittel sind erfolglos) dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (Kauf wird rückabgewickelt) oder du kannst Minderung des Kaufpreises verlangen (Rückzahlung eines Teiles des Kaufpreises, weil die Immobilie nicht voll genutzt werden kann, wie im Kaufvertrag vorausgesetzt).