Ich habe einen Bahnübergang bei Gelb überquert, wie ist die Strafe?

5 Antworten

Normalerweise ist auch noch ein Monat Fahrverbot bei deinem Verstoss mit drin.Das Bußgeld ist gerechtfertigt + 1 Monat Fussgänger..Schau im Bußgeldkatalog.

Und 2 Punkte bekommst du auch noch.

Blader6 
Beitragsersteller
 26.06.2015, 11:28

Hab doch garkein führerschein!

MrZurkon  26.06.2015, 11:30
@Blader6

Achso...zu Fuss...hättest du ja auch dazu schreiben können :D Das wird nicht so teuer....

MrZurkon  26.06.2015, 11:32
@MrZurkon

Hab ich vor ca.8 Jahren auch mal gemacht ,musste 20 Euro Strafe zahlen.

Blader6 
Beitragsersteller
 26.06.2015, 11:45
@MrZurkon

Der Polizist meinte aber das ich mit 325€ strafe rechnen muss. Das ist doch nicht mehr normal!

Willy1729  26.06.2015, 11:54
@Blader6

Bei geschlossener Schranke sind es nach dem neuen Katalog sogar 350 € für Fußgänger. Interessanterweise zahlt ein Autofahrer, der bei sich senkenden Schranken noch schnell durchhuscht und dabei niemanden gefährdet, nur 240 €. Es könnte also sein, daß Du aufgrund der Tatsache, daß die Schranken noch nicht ganz geschlossen waren, billiger davonkommst. Diesen speziellen Fall habe ich aber in den gängigen Bußgeldkatalogen nicht gefunden.

Gruß, Willy

https://www.bussgeldkatalog.org/bahnuebergang/

Es gibt bei einer Bahnschranke kein "Gelb" wie bei einer Ampel. Sobald sie sich senkt, sobald gelbes oder rotes Licht angezeigt wird, darf sie nicht mehr passiert werden, egal ob von motorisierten oder unmotorisierten Verkehrsteilnehmer.

Ob du bereits eine Straftat begangen hast oder nicht ist vollkommen irrelevant, da das Bußgeld nicht von der Polizei, sondern von der "Zentralen Bußgeldstelle" eingezogen wird... und auch denen wäre es egal, ob du bereits in Erscheinung getreten bist oder nicht.

Einzige Ausnahme wäre, wenn du das bereits wiederholt gemacht hättest, dann würde die Vorsatz unterstellt werden, somit würde sich das Bußgeld verdoppeln, aber aber hier nicht der Fall ist. Allgemein wird im Bußgeldkatalog von "Fahrlässigkeit" ausgegangen (Ausnahme: Handy am Steuer). Sollte dir daher ein Vorsatz unterstellt werden, zahlst du das Doppelte.

In deinem Fall gehen die Kollegne von Fahrlässigkeit aus, was um die 325 Euro (mit Auslagen und Gebühren) kostet...

Hallo Blader6,

die Polizisten greifen nicht hart durch, sondern sie haben nur festgestellt, dass Dein Fehlverhalten eine Ordnungswidrigkeit da gestellt hat und haben dementsprechend eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben.

Auf die Höhe des Bußgeldes haben die Polizisten keinen Einfluss, sondern die Bußgeldstelle ahndet den begangenen Verstoß gem. dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Der sieht je nachdem ob keine Gefährdung,  eine Gefährdung oder gar ein Unfall geschehen ist, einen der drei folgenden Bußgeldbescheide vor:


Tatbestandsnummer: 119627

Tatvorwurf: Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter "Halt" gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeld: 240,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

A - Verstoß


Tatbestandsnummer: 119628

Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter "Halt" gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte, und gefährdeten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 290,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

A - Verstoß


Tatbestandsnummer: 119629

Tatvorwurf: Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl die Schranken sich senkten oder ein Bahnbediensteter "Halt" gebot oder ein hörbares Signal, wie das Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönte. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 350,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot 1 Monat

A-Verstoß


Aber wenn ich die richtig verstanden habe bist Du zu Fuß über den Bahnübergang rüber gegangen, als sich die Halbschranken senkten. In dem Fall sehe der Bußgeldbescheid lediglich so aus:


Tatbestandsnummer: 119100

Tatvorwurf: Sie verletzten vor einem Bahnübergang eine Wartepflicht.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 2, 3, 4, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 90 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro (keine Verwaltungsgebühren)

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Wenn der Polizist von 325,- Euro gesprochen hat, hat er sich entweder völlig vertan oder der Vorwurf laute, dass sich die Schranken nicht senkten, sondern bereits geschlossen waren.

Dann sehe der Bußgeldbescheid wie folgt aus:


Tatbestandsnummer: 119636

Tatvorwurf: Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer *) den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke **).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 245 BKat

Bußgeld: 350,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: keine

Eintrag als A - Verstoß: Nein


Zusammengefast:

Wenn Du wirklich nur zu Fuß über den Bahnübergang gegangen bist, als sich die Schranken senkten, erwartet Dich lediglich ein Verwarnungsgeld von 10,00 Euro und sonst gar nichts.

Sollte ein anderer Verstoß zutreffend sein, kannst Du aus meinen Anführungen entnehmen, welcher Bußgeldbescheid auf Dich zukommen wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Blader6 
Beitragsersteller
 26.06.2015, 14:57

Endlich mal jemand der etwas Sinnvolles beiträgt, anstatt mir zu erzählen wie dumm es von mir war.

Ja, ich habe den Bahnübergang überquert und währenddessen haben sich die Schranken gesenkt. Ich hoffe der Betrag wird unter 100€ sein, denn als Schüler weiß ich nicht wie ich das bezahlen soll.

LG

Am Bahnübergang leuchtet 5 - 10 Sekunden erst einmal rot und / oder eine Warnglocke bimmelt, bevor sich die Schranke senkt. Wenn es dem Fußgänger bis dahin nicht gelungen ist stehen zu bleiben, muss man sich fragen, ob der nicht mal zum TÜV müsste.

Blader6 
Beitragsersteller
 26.06.2015, 11:44

Bei der Straßenbahn gibt es keine Glocken.

Energiefan02  26.06.2015, 14:08
@Blader6

Dann drück dich nächstens besser und vor allen Dingen deutlicher aus. Also, wohl doch TÜV.

Wenn die Bahnschranken sich senken ist schon lange nicht mehr gelb. Also gib dich mit diesen Antworten zu Frieden und stell die Frage nicht noch mal rein. Also dein Leichtsinn = deine Konsequenz.