Nach erwischten schwarz fahren noch Polizist werden?

4 Antworten

Zum einen ist da die beamtenrechtlichen Grundlage, dass ein Bewerber für den Landes- oder Bundesdienst nicht vorbestraft sein darf. Das ist man aber erst ab 3 Monaten Haft oder Geldstrafe zu 90 Tagessätzen der Fall. Du kannst dich also bewerben.

Zum anderen prüft die Einstellungskommission der Polizei die charakterliche Eignung für diesen Beruf. Sind ja nicht alle Beamte Polizisten. Und zumindest Zweifel sind in meinen Augen bereits beim geklauten Snickers gegeben.

Solltest man also zum EAV zugelassen werden und es bis zum SI/AC schaffen, kommt es drauf an, was man dazu zu sagen hat und wie man auf die Fragen der Kommissionsmitglieder reagiert.

Der Gedanke, weiter schwarz zu fahren, wenn man dir hier auf GF in Aussicht stellt, dass es unproblematisch ist, lässt mich stark an deiner Gesinnung zweifeln. Du hast nicht den geeigneten Charakter und das wird man merken.

Gruß S.

SosMyBestellung 
Beitragsersteller
 20.06.2020, 16:26

Erstmal danke für die Antwort. Ich denke allerdings, dass Sie nicht das Recht dazu haben, um mir zu sagen, dass ich für die Polizei nicht geeignet bin. Anhand von meinem geschriebenen Text, ist das nicht möglich.

Mfg

Sirius66  20.06.2020, 17:38
@SosMyBestellung

Doch, genau das ist es.

ich wurde (noch) nicht erwischt :D Würde mich nur Interessen ob man dann nicht mehr zur Polizei darf

Es ist mein Job, genau dies zwischen den Zeilen zu lesen und in den Sprechpausen zu hören. Und du wirst weiter schwarz fahren, wenn man dann "noch Polizist werden darf".

Wie ich dich einschätze und warum ich das auf diese Weise tue, hat genauso mit beruflicher wie Lebenserfahrung zu tun.

Änderst du deine Gesinnung und dein Verständnis von Recht und Unrecht nicht, wirst du das AC nicht überstehen.

Grüß!

Du darfst nicht gerichtlich bestraft sein und es dürfen keine Strafverfahren anhängig sein.

Gruß DayX19

Und wenn du dich über 20 mal beim Schwarzfahren erwischen lässt wirst du deswegen keine Anzeige bekommen, spreche aus Erfahrung. Die regeln das bahnintern sonst hätte die Bahn ja nichts von den 60€ Strafe.

GerPM  20.06.2020, 01:38

Wie kommst du auf 20 mal? Die Regel ist nach dem 3. mal gibts ne Anzeige, von mir gibts direkt beim ersten Mal die anzeige

Flandyboy  20.06.2020, 01:55
@GerPM

Also ich wurde an die 20 mal erwischt und hab nie ne Anzeige bekommen.

GerPM  20.06.2020, 03:44
@Flandyboy

Dann werd ich Montag mal ein paar Anrufe tätigen :)

Flandyboy  20.06.2020, 03:47
@GerPM

Ich kanns kaum erwarten.

wurdest du verurteilt? Sprich, hast du z. B. eine Geldstrafe erhalten?

SosMyBestellung 
Beitragsersteller
 20.06.2020, 00:48

ich wurde (noch) nicht erwischt :D Würde mich nur Interessen ob man dann nicht mehr zur Polizei darf

PolNRW93  20.06.2020, 00:55
@SosMyBestellung

Wenn du erwischt und angezeigt wirst, das Verfahren aber eingestellt wird, musst du dir für das Auswahlverfahren einen guten Grund einfallen lassen, wieso du unbedingt schwarz fahren musstest. Wenn du allerdings verurteilt wirst, könnte es sein, dass du gar nicht erst zum Auswahlverfahren zugelassen wirst.

Wenn du regelmäßig schwarz fährst, versteh ich allerdings nicht, was du bei der Polizei willst. Dann hast du da nichts verloren.

SosMyBestellung 
Beitragsersteller
 20.06.2020, 16:30
@PolNRW93

Erstmal danke für die Antwort. Warum ich schwarz fahre? Naja ich bin noch Schüler und habe dementsprechend nicht allzu viel Geld. Ich habe mich bereits für eine Stelle beworben und sobald ich dann ein Einkommen habe, ist es für mich selbstverständlich zu bezahlen. Nur die Bahnpreise sind um ehrlich zu sein, für Schüler komplett überteuert.

PolNRW93  20.06.2020, 18:59
@SosMyBestellung

Es gibt tausende Schüler in Deutschland, die auch kein eigenes Einkommen haben und trotzdem Tickets für öffentliche Verkehrsmittel zahlen. Die Begründung wird also leider weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei der Polizei ziehen.

Wenn du Schüler bist, bekommst du doch außerdem sicherlich ein Schülerticket für Bus und Bahn?!