Bußgeld bei Überqueren der Bahnschranke geschlossen?
Ich bin vorgestern bei Rot über die Strasse bzw. über den Bahnübergang gelaufen
unsere Daten wurden aufgenommen und wir erhielten so ein Blatt Papier, wo wir unterschreiben mussten,.
Nun hat der liebe Polizist(das war er wirklich) gesagt, dass man mit bis zu 350 Euro rechnen müsse.
ich möchte hier keine Moralaposteln hören oder sehen, die das legitimieren
bloss die Frage ist doch, ob man das wirklich in der Höhe zahlen muss
zudem kommt noch dass ich Student bin und gar kein Einkommen habe
11 Antworten
Hallo von Christopherus89,
der Polizeibeamte der Deine Personalien aufgenommen hat mit der Summe nicht übertrieben.
Du wirst in absehbarer Zeit einen Bußgeldbescheid erhalten, der wie folgt aussehen wird:
Tatbestandsnummer: 119636
Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer *) den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke).
Gesetzesgrundlage: § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 245 BKat
Bußgeld: 350,00 Euro
Punkte in Flensburg. 4 Punkte
Mit dem Bußgeld bist Du aber noch recht günstig dabei.
Hätte ein Lokführer eine Schnellbremsung eingeleitet, würde die Sache noch ganz anders aussehen, denn dann wärst Du im Bereich des § 315 StGB und müsstest Dich vor Gericht wegen des Gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr verantwortet.
Da drauf steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Schöne Grüße
TheGrow
Jap, der Bußgeldkatalog sieht folgendes vor:
"Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert" 350€ Bußgeld // 4 Punkte
bei rot über den bahnübergang aber nur 240 euro habe ich gerade nachgelesen
dass die schranken schon unten waren sagt er ja nicht
Für Fußgänger gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer: http://www.bussgeld2013.de/bussgelder/3-rote-ampel Bahnschranke habe ich nicht gefunden, aber ich gehe davon aus, dass die Gefährdung dabei eine Rolle spielt. Ob Student oder nicht, die Behörden lassen sich oft auf Ratenzahlungen ein. Ansonsten bleibt die Forderung seeehhhrrr lange gültig
Sieht nicht gut aus... Der Regelbußgeldsatz für einen Fußgänger, der einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert ist 225€/4 Punkte. Zusätzlich kommen noch Gebühren und die Auslagen für's Porto dazu :(
StVO §19 Absatz 2
(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn 1. sich ein Schienenfahrzeug nähert, 2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, 3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind, 4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder 5. ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt
Dazu BKatV
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Absatz 2 StVO überquert[...]
in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO (außer bei geschlossener Schranke)[...]
--> 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot
Wenn Du keine Geld hast mußt Du keine Gesetzesübertretungen machen - Den genauen Betrag wirst Du mit dem Busgeldbescheid oder entsprechenden Schreiben bekommen. Möglich ist es, das kann als Eingriff in den Schienenverkehr gesehen werden.
Zur Orientierung kannst Du hier den § 28 durchlesen http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aeg_1994/gesamt.pdf