Ich habe bei Fashionette eine Tasche bestellt, diese habe ich zurückgeschickt. Nun habe ich ein Brief von einer Inkasso Fima bekommen?
Ich soll die Tasche und knapp 90€ Inkasso Gebühren zahlen, die Tasche hat 260€ gekostet.Ich habe Faschionette daraufhin angeschrieben und die meinten erst die Tasche wurde erfolgreich verbucht und in einer weiteren Email meinten sie, dass die Inkasso Forderung rechtens wäre. Wie kann man vorgehen?
5 Antworten
Du hast hoffentlich den Rücksendebeleg dieser Tasche aufgehoben. Hiermit hast du den Nachweis, dass die Tasche zurück ging. Geh damit zur Post. Die können feststellen, ob die Tasche angekommen ist.
Das Inkassobüro ignorierst du. Es ist bestimmt wieder so eine Betrugs-Inkasso-Forderung. Speichere den Schriftwechsel ab oder drucke ihn aus.
Ich habe auch einige Vorgänge von Inkasso-Büros bekommen, obwohl ich gar nichts bestellt habe. Nicht bezahlen und nicht reagieren. Erledigt sich von alleine.
Es reicht, wenn die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Versender zurück geschickt wird.Dies ersetzt den Widerruf. Und wenn der Versender die Ware erhalten hat, dann hat er keinen Anspruch mehr auf Bezahlung und bleibt auf den Inkassokosten sitzen. Er verkauft die Tasche ja wieder. Ich habe in keinen Versandbedingungen gelesen, dass ein gesetzlich abgesicherter Widerspruch notwendig ist.
Es reicht, wenn die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Versender zurück geschickt wird.Dies ersetzt den Widerruf.
Nein. Das gilt seit der Überarbeitung der EU Richtlinie 2014 eben nicht mehr. Siehe Link.
Zitat:
"Nach neuer Rechtslage muss der Verbraucher den Widerspruch gegenüber dem Unternehmer „erklären“. Es reicht nicht mehr aus, dass der Verbraucher die Ware einfach zurücksendet. Das Wort „Widerruf“ muss vom Verbraucher aber nicht verwendet werden. Aus der Erklärung muss sich nur eindeutig ergeben, dass der Verbraucher den Vertrag widerrufen will."
Zitat Ende.
Und wenn der Versender die Ware erhalten hat, dann hat er keinen Anspruch mehr auf Bezahlung
Doch. Die Rücksendung der Ware alleine befreit nicht von der Zahlpflicht. Was der Erwerber mit der Ware macht, ist seine eigene Entscheidung.
und bleibt auf den Inkassokosten sitzen.
Das vermutlich ja, aber das ist hier nicht die Frage gewesen.
Er verkauft die Tasche ja wieder.
Was zu beweisen wäre. Vielleicht verwahrt er sie auch? Vielleicht verschenkt er sie? Wer weiß?
Ich habe in keinen Versandbedingungen gelesen, dass ein gesetzlich abgesicherter Widerspruch notwendig ist.
Das ist auch aufgrund der Gesetzeslage, die in AGB im Verbrauchergeschäft nicht abbedungen werden kann, völlig irrelevant.
Lies dir mal die AGB von fashionette durch.
Sie haben sogar einen Muster Widerrufsvertrag on gestellt, den man per E-Mail an die Firma schicken muss.
Somit reicht die Einfache Rücksendung nicht aus und somit ist das Inkasso Rechtens
Ich habe bei einigen Versandhäusern nachgefragt. Trotz neuem Gesetz belassen diese Firmen es bei der alten Regelung - Rücksendung innerhalb von 14 Tagen.
Was aber so gar nichts an der Rechtslage ändert.
die Tasche wurde erfolgreich verbucht ???
Kannst Du gemäß Sendungsverfolgung nachweisen, dass der Shop die Tasche zurückerhalten hat?
Hast Du außerhalb der Rücksendung Dein Widerrufsrecht ausgeübt - oder die Tasche "kommentarlos" zurückgeschickt?
Ich habe sie ganz normal zurück geschickt.
Das stellt *keinen* Widerruf, sondern eine Annahmeverweigerung dar. Die befreit aber bereits seit 2014 nicht mehr von der Bezahlung.
Im Normalfall reicht das auch. Ich habe bei einigen Versandhäusern nachgefargt. Sie halten an der alten Regelung fest - innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.
Ich habe bei Fashionette eine Tasche bestellt, diese habe ich zurückgeschickt.
Du weißt aber schon, dass das Zurücksenden der Ware alleine bereits seit 13.6.2014 keine Ausübung des Widerrufs mehr darstellt? Wenn du nirgends den Widerruf rechtswirksam erklärt hast, musst du die Tasche auch abnehmen.
die meinten erst die Tasche wurde erfolgreich verbucht
Das mag schon sein (was immer das heißen soll).
und in einer weiteren Email meinten sie, dass die Inkasso Forderung rechtens wäre.
Das stimmt vermutlich auch, wobei die Inkasso"dienste" hier vermutlich wie üblich zu 99% nicht erstattungsfähig sein werden. Bitte Schreiben (pers. Daten geschwärzt) einstellen als Bild.
Wie kann man vorgehen?
Wenn du keinen Widerruf erklärt hast, bleibt dir außer Zahlen nichts.
Ich habe jetzt bei einigen Versandhäusern recherchiert. Trotz neuem Gesetz belassen sie es bei der alten Regelung - Rücksendung der Ware innerhalb von 14 Tagen.
Das ist als Kulanzhandlung natürlich möglich, da hst du schon Recht. Aber eben nicht generell.
Was meinst Du damit, dass die Tasche erfolgreich verbucht worden wäre? Ohne weiteren Kontext, denke ich da an die ganz normale Kaufabwicklung der Tasche, sprich Ware wurde verschickt, Ware ist Angekommen und Ware wurde bezahlt, bzw. Rechnung wurde rausgeschickt. Das hat für mich so erstmal nichts mit dem Zurückschicken der Tasche zu tun.
Grundsätzlich gilt bei Käufen über das Internet ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bedeutet bis 14 Tage nach Ankunft der Ware hast Du das Recht den Kauf zu widerrufen, sprich Du schickst die Ware zurück und bekommst Dein Geld wieder.
Das kannst Du aber nicht einfach machen, indem Du die Tasche Kommentarlos wieder zurücksendest. Hier bist Du nämlich sehr ungenau geblieben. Wenn Du vom Widerrufsrecht gebrauch machen willst, musst Du dies dem Verkäufer natürlich auch mitteilen.
In der Kaufbestätigung findest Du in der Regel auch eine Widerrufsbelehrung, wo alles erklärt ist; eben auch was Du tun musst, um Dein Widerrufsrecht wahrzunehmen. Zur Not tut es auch eine Mail, dann gibt man Dir darüber die nötigen Informationen.
Schickst Du die Tasche einfach wieder zurück, kann dort damit nichts angefangen werden, selbst wenn Rechnungs- und Bestellnummer beiliegen. Ohne Aussage, dass Du von Deinem Widerrufsrecht gebrauch machst, wird die Tasche im Bestfall irgendwo gelagert oder das Paket wird garnicht erst angenommen.
Hast du einen Beleg für die Rücksendung?
Wenn nicht, hast du ein Problem. Die Rücksendung könnte verloren gegangen sein.
Lass mal das E- Mail schreiben und ruf da an und kläre das am Telefon. Notiere dir für alle Fälle den Namen des Gesprächspartners.
Ja den Schein habe ich noch. Die haben mir ja auch eine Bestätigungs Email geschickt das die Ware verbucht worden isr.
Tja und wenn Du den Vertrag nicht widerrufen hast, so besteht dieser weiterhin. Sprich - Du bist im Annahmeverzug.
Wenn das Paket >angenommen< und daraufhin wieder zurückgeschickt wurde, handelt es sich nicht um einen Annahmeverzug.
Mit dem Annehmen des Paketes ist dieser Teil des Vertrages von beiden Seiten erfüllt. Da dies in der Regel die letzte Pflicht ist, die der Verkäufer erfüllt, hat er das volle Recht auf die Zahlung der Ware.
Was der Kunde mit der Ware macht und ob er sie irgendwo hinschickt, ist dabei erstmal egal.
Verlinkt das Schreiben wo Dir die Warenretournierung bestätigt wurde.(Namen abdecken)
Die Rücksendung ist hier irrelevant. Entscheidend ist, dass kein Widerruf erfolgt ist innerhalb der gesetzlichen First. Man lese
https://www.ra-plutte.de/verbraucherrecht-2014-das-neue-widerrufsrecht-im-ueberblick/