Probleme mit Klarna - nun Inkasso?
Ich habe zwei Bestellungen bei Klarna getätigt und hier alles bezahlt - leider jedoch nur Verwendungszweck angegeben (statt 2 anzugeben, da 2x bestellt). Nun erhalte ich heute ein Schreiben vom Inkassobüro!
Nach Rückfrage wurde mir gesagt, dass sich ein Guthaben für meine erste Bestellung angesammelt hat und die 2te Forderung nun zum Inkassobüro ging. Warum? Weil Klarna die Zahlung nicht umbucht und man über Guthaben natürlich auch nicht zeitnah informiert wird. Klarna hatte die ganze Zeit mein Geld, hat dies nur nicht richtig verbucht und mich auch nicht informiert. Ausbezahlt wurde es bis heute natürlich ebenfalls nicht. Muss ich die Kosten des Inkassobüros nun akzeptieren??
7 Antworten
Eigentlich nicht. Die Beauftragung des Inkassobüros erfolgt meines Wissens auf Risiko des Auftraggebers. Wenn dem die Rechtsgrundlage dazu fehlt, wird es letztlich schwer, dass das Inkassounternehmen sich durchsetzt. Aber mache dich jetzt sehr sorgfältig schlau, wie du zu deinem Recht kommst.
Vorschlag, rufe einen Anwalt an, dessen Fachgebiet das ist und sage dem, dass du wissen möchtest, ob in diesem Fall er für dich tätig werden soll. Frage ihn zu Beginn des Gesprächs, ob er für die Klärung dieser Frage bereits eine Gebühr verlangt. Dann wird er dir schon ein paar wichtige Infos geben und es kostet dich nichts. Ich mache das auch gerne. Das klappt ganz gut.
Ausserdem bietet das Internet viele Rechtsberatungsseiten von Juristen, auf denen man echte Fälle und echte Anfragen nebst Antworten nahlesen kann. Daraus kannst du erkennen, wie du dich verhalten solltest. Ich denke, du hast das Recht auf deiner Seite. Viel Erfolg!
Ich rate ausdrücklich ab wegen einer Idee von den Sesselfurzern bei Klarna unnötig Geld aus dem Fenster via Anwalt rauszuschmeißen. Solang nichts vom Gericht, respektive Mahnbescheid kommt, würde ich nichts machen. Hier gilt das Kalletaler Dreieck:
Mahnung
letzte Mahnung
dringende Mahnung
letzte dringende Mahnung
allerletzte dringende Mahnung
allerallerletzte dringende Mahnung
allerallerletzte dringende Mahnung, sonst!
letzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
allerletzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
allerallerletzte Mahnung vor Einschaltung eines Vollstreckers
nun aber die letzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts
nun aber die allerletzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts
nun aber die allerallerletzte Mahnung vor Einschaltung des päpstlichen Femgerichts
wir wissen genau, wo Sie wohnen, wo Ihr Auto steht, und welchen Schulweg Ihre Tochter nimmt
und wenn Sie morgen noch nicht gestorben sind, so mahnen wir morgen und übermorgen auch noch
Naja, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde, was schnell mal passieren kann, dann ist erstmal egal, ob man im Recht ist, oder nicht. Also ganz so einfach würde ich es mir nicht machen. Du wärst dann nicht der erste, der gelackmeiert ist, weil er alleine wegen Nichtstuns etwas zahlen muss, ob wohl er nichts getan hat. Also auch nichts notwendiges...
Also, nur um Missverständnisse zu vermeiden, ich habe nicht raten wollen, für einen Anwalt Geld auszugeben, dann kann man auch die Inkassokosten zahlen... Aber man kommt an qualifizierte Anwaltliche Ratschläge auch umsonst. Mit Geschick, Geduld, nem Telefon und Google.
Das nichts tun bezieht sich nur aufs Inkasso. Natürlich nicht aufs Gericht. Dem Mahnbescheid muss man natürlich trotzdem widersprechen.
Leider auch falsch.
dann ist erstmal egal, ob man im Recht ist
Falsch, Kreuzchen bei "Nein" bzw "Ich widerspreche der Forderung" setzten und ab zurück zum Gericht. Das Gericht prüft nicht, ob der Antrag auch gerechtfertigt ist.Bitte nur posten, wenn man auch Ahnung hat.
Fakt ist, wenn es dem Gläubiger gelingen sollte, darzustellen, dass die Forderung berechtigt ist, was ich zwar in diesem Fall nicht glaube, aber glauben heißt nicht wissen, dann ist es mit dem Kreuzchen beim Widerspruch nicht erledigt. Ich habe das selbst erlebt, ich habe einen Mahnbescheid bekommen, dem widersprochen und die Nummer wurde in ein Klageverfahren umgewandelt, das sich hinzog, Geld kostete und letzlich doch festgestellt wurde, dass ich nichts schuldig war. Also keine Ahnung aber das ist mir in bleibender Erinnerung geblieben.
Und wenn hier einer nach Meinungen und Erfahrungen fragt, dann kannst du nicht kommen und mir unterstellen, ich hätte keine Ahnung von meinen eigenen Erfahrungen. Mag ja sein, dass du interessehalber viel mehr über diese Modalitäten weißt als ich und bitte, teile dein Wissen - Bist auch bissl stolz drauf, ne?
Aber ich will mich mir dir nicht streiten. Vllt änderst du als Hobbypsychologe künftig hin und wieder deine Strategie von "anderen erklären, wie sie Dinge zu sehen haben" in "fragen, wie sie meinen, sie erlebt zu haben". Dann entstehen solche bescheuerten off topic Diskussionen, die der Dame oben sicher nicht helfen, erst gar nicht.
Was mich angeht ist der Thread damit erschöpfend abgehandelt. Wünsche ein schönes Wochenende.
Ich habe nun schriftlich der Forderung widersprochen und siehe da - sofort eine Bestätigung erhalten, dass ich ja bereits bezahlt habe und alle Kosten hinfällig sind. Thema gelöst, vielen Dank :)
Inkassogebühren sind mangels Verzugs nicht zu zahlen und wären auch anderweitig nicht durchsetzbar.
Einmalig gegenüber dem Inkasso widersprechen und danach Ruhe bewahren
Klarna
klagt Inkassokosten selbst im verzugsfall nicht ein
Egal ob COEO,Ident oder Segoria eimgestzt wurde
Weise die Forderung schriftlich zurück und untersage die Kontaktaufnahme per Telefon
....Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen
Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter
eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den
Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler
hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht
ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar
ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen
seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom
Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch
nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst......
Quelle : iff
Würde ich nicht. Klarna ist ein Zahlungsanbieter und die Inkassokosten sind somit nicht durchsetzbar. Schreibe zunächst Klarna unter welchem Verwendungszweck du überwiesen hast, und widerspreche dann dem Inkasso via Einschreiben/Rückschein, dass schon längst bezahlt wäre.
Danke für die Antwort :) Klarna hat mir bereits telefonisch gesagt, dass sie hier keinen Handlungsspielraum mehr haben und ich selbst Schuld wäre: denn es würde dabei stehen, dass jede Rechnung einzeln zu bezahlen sei. Es geht lediglich um 39 Euro, die Kosten vom Inkassobüro sind da höher! :(
Quatsch. Jedem kann mal ein falscher Verwendungszweck passieren. Ich würde notfalls nicht mehr mit denen telefonieren sondern ebenfalls per Einschreiben/Rückschein das erklären und darauf verweisen das bereits unter einem anderen Verwendungszweck bezahlt wurde. Mehr können sie dann nicht machen und wegen dem Widerspruch ans IB bekommste auch keinen Auskunftei Eintrag.
Ja, das ist leider gängige Praxis. Die sind nicht böse auf dich, sondern haben nicht sorgfältig nach den Eingängen geschaut. Das ist ein Automatismus, du häufst auf der einen Seite Guthaben an und auf der anderen machst du Schulden.
Der Laden möchte natürlich nicht auf den Inkassokosten sitzenbleiben, das ist menschlich nachvollziehbar aber nicht ok. Schreib die ruhig nochmal an, dass sie damit nicht weiter kommen werden. Vielleicht geben sie nach, wenn sie merken, dass sie bei dir nicht durchkommen. Und das werden sie nicht, wenn du eisern bleibst. Du hast gezahlt, für Buchungsmodalitäten bist du nicht verantwortlich, nichtmal dann, wenn du einen ungültigen Verwendungszweck angegeben hast.
Vielleicht ist es mangelndes Wissen deinerseits: Klarna hat ein konzerninternes Inkasso, d.h. sie dürfen gar keine Inkassokosten verlangen!
Außerdem sind die Kosten meist viel zu hoch, wenn schon darf lediglich ein "Schreiben einfacher Art" für 15€ abgerechnet werden, aber niemals der 1,3 fache Satz für eine Rechtsberatung die nie stattgefunden hat!
Die meisten Inkassobüros arbeiten heutzutage sowieso kostenfrei für den Gläubiger, ein Verzugsschaden kann somit gar nicht vorliegen!
Nein, das wusste ich in der Tat nicht. Ich kenne diesen Laden gar nicht.
Halte dich an das was hier franneck und thementalist schreiben und gut ist. Zur eigenen Beruhigung kann man dem Inkasso widersprechen. Notwendig ist das aber nicht. Ich würde denen schreiben " wertes Inkasso. Sie wurden beauftragt obwohl ich fristgerecht gezahlt habe. Ihr Mandantin verweigert sich das Geld richtig zu verbuchen. Sollten Sie es wagen mich mit auch nur noch einem einzigen drohbrief zu belästigen werde ich sie und ihre Mandantin wegen Unterschlagung Nötigung und Betrug anzeigen und zudem das Aufsichtsgericht informieren. Sie dürften also verstanden haben dass es besser ist mich in ruhe zu lassen."
Vielen Dank, das werde ich machen :)