Ich habe bei einer Befragung der Polizei falsche Personalien angegeben, was habe ich zu befürchten?
Hallo,
Ich war am Samstag Abend gegen halb 11 mit, ich glaube, 5 oder 6 Freunden auf einem Dach einer Firma. Wir waren alle leicht bis stark angetrunken. Als die Polizei ankam, sind alle eine Leiter runter und sind weggelaufen, eine Freundin und ich sind als letzte runter gekommen und standen der Polizei vor den Füßen.
Die Polizei hat unsere Personalien aufgenommen, zu erst meine. Es wurde kein Ausweis oder ähnliches gefordert. Ich habe gelogen mit meinen Daten, richtiger Vorname, Nachname eines Freundes (der in meiner Straße wohnt), Adresse, sein Geburtstag und seine Nummer genannt. Ich weiß, es war dumm, keine Ahnung warum ich nicht einfach irgendwas gesagt habe oder richtige Daten angegeben habe. Die Freundin hat ihre komplett richtigen Daten genannt.
Der Polizist sagte, es kommt solange nichts auf uns zu, bis der Besitzer dieses Geländes Anzeige erstattet, falls etwas beschädigt ist. Wir sind uns aber zu 99% sicher, dass dort nichts beschädigt wurde.
Da ich aber falsche Personalien angegeben habe, mache ich mir Sorgen, ob nun doch etwas passieren könnte.
Ich weiß, dass alles was ich getan habe total dämlich war, also braucht Ihr bitte keine Gedichte schreiben, dass ich Mist gebaut habe... ;)
Jetzt will ich wissen, was genau auf mich zukommen wird, oder ob dies der Polizei die Arbeit nicht wert ist.
Für Hilfe wäre ich dankbar,
LG
8 Antworten
Wird wohl nichts passieren, wenn doch Anzeige erstattet wird dann kriegen sie mit Hilfe der Freundin raus wer du wirklich bist.
Dann wirst du wohl wegen Falsche uneidliche Aussage bestraft.
Ich hab nochmal nachgeschaut, wahrscheinlich würde es nur auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen .. Falsche Namensnennung .. Geldstrafe bis 1000 Euro.
Bin aber kein Jurist, kein Gewähr.
Dankeschön.. Sollte ich besser zur Polizei gehen und sagen, dass ich eventuell unter Alkoholeinfluss falsche Angaben gemacht habe und diese korrigieren möchte? Wäre vielleicht die sicherste Variante, wenn ich zu meinem Fehler stehe, bevor irgendwelche Folgen entstehen können....
Ne solltest du lassen .. Denn das könnte dazu führen das du schlafende Hunde weckst und die dich deswegen dran kriegen wollen .. Manche Polizisten sind so link.
Wart einfach ab, wird wohl nichts drauß werden.
Okay, stimmt... dankeschön
Das ist nicht strafbar, du hast aber eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG begangen:
"Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert."
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Wie viel du wirklich zahlen musst, hängt auch davon ab, was genau falsch war. Da du die Polizei über deine ganze Identität getäuscht hast, würde ich eine Geldbuße von 30 bis 50 Euro für angemessen halten.
Diese kann in einem Bußgeldbescheid festgesetzt werden, dazu kommen noch Verfahrenskosten von 28,50 Euro. Alternativ kann der Betrag als Verwarnungsgeld ausgesprochen werden, dann ist das Verfahren kostenfrei. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht.
Die erste vollständig richtige Antwort hier. Hast von mir einen Daumen hoch bekommen.
Hätte mir meine Antwort auch sparen können, wenn ich Deine gelesen hätte, aber als Du Deine Abgeschickt hast, war ich schon am schreiben meiner Antwort und habe Deine leider nicht gesehen
Würde es etwas ändern, wenn ich mich bei der Polizei melde und sage, das ich unter Alkoholeinfluss falsche Personalien genannt habe? Danke für die Antwort!
Nein, denn eine verminderte Schuldfähigkeit wird erst ab 2,0 Promille angenommen, was dann allenfalls die Geldbuße mindern kann. Als vollkommen schuldunfähig gilt ein Täter ab 3,0 Promille, sodass eine Ahndung so gut wie nicht mehr möglich ist. In beiden Fällen wäre das der Polizei aber sicher aufgefallen, wenn dein Pegel wirklich so hoch war.
ich glaube auch dass dir da nichts passieren kann. Wie der Polizist schon gesagt hat, nur wenn da was kaputt gegangen ist. Falls es doch irgendwie raus kommt schiebe es einfach darauf dass du betrunken warst.
Was sagt denn dein gewissen also wenn du nachts gut schlafen kannst und dir keine sorgen machst würde Ich abwarten, aber wenn du dich damit die ganze Zeit über quälst dann würde ich doch eher zur Polizei gehen und die warheit sagen
Falschaussage ist strafbar, aber was da genau auf dich zu kommt weis ich nicht.
Was er getan hat, war keine strafbare Falschaussage nach § 153 StGB, sondern eine ordnungswidrige falsche Namensangabe nach § 111 OWiG - ein kleiner, aber wichtiger Unterschied...
Würden sie bei der Polizei die Aussage korrigieren und sagen, dass man eventuell unter Alkoholeinfluss falsche Personalien ausgesprochen hat?
Danke für die Antwort ;)
Was heißt das dann genau, wenn ich wegen falscher, uneidlicher Aussage bestraft werde?