Was passiert, wenn man bei der Polizei falsches Geburtsdatum angibt? Hilfe!?
Folgendes ist passiert. Ich war gestern Nacht gegen halb 2 mit paar Freunden in der Stadt.Wir standen auf der straße als ein Vase auf die Straße geworfen wurde in dem Moment fuhr ein Auto vorbei.Der Fahrer regte sich auf weil er dachte wir wären das und fuhr weiter..die Vase kam aber von oben wo eine Frau am Fenster stand und uns beobachtete. Darauf sprachen wir sie auf die Vase an aber sie ignorierte uns .Etwa 10 min später kam die Polizei und fragte uns was passiert ist und nahm unsere Personalien auf. Jetzt das eig Problem. Alle anwesenden waren 18 außer mir also gab ich ein falsches Geburtsjahr an (statt 1996 -1995) . Sie meinten sie bräuchten unsere Daten nur falls noch was bei dem Fall sein sollte.Jetzt meine Frage :ss ich irgendeine Strafe fürchten? Es tut mir ecjt leid dass ich gelogen habe aber ich hatte keine Wahl weil ich echt schiss hatte. Bitte helft mir.
9 Antworten
Wenn sich wer meldet stellst du es halt klar wenn jemand was von deinem Geburtsdatum sagt. Wenn sie sich nicht melden hast du wohl auch nichts zu befürchten.
Was soll passieren? Hat der Beamte eben etwas falsch verstanden oder aufgeschrieben.
Ich glaube, die Polizei hat Besseres zu tun als solch eine Bagatelle zu verfolgen.
na klar hat die Polizei etwas besseres zu tun ...
aber wenn jemand falsche Angaben macht, wird dies trotzdem fast immer verfolgt, insbesondere auch um bei der Person einen Lerneffekt zu erzielen, damit sowas nicht noch einmal vorkommt ..
Alle anwesenden waren 18 außer mir also gab ich ein falsches Geburtsjahr an (statt 1996 -1995)
Da stellt sich mir die Frage, warum du das überhaupt getan hast. Es gibt kein Gesetz, das Minderjährigen den Aufenthalt im Freien zu bestimmten Zeiten verbietet.
Keine Wahl?! Naja.
§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz
Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Grundsätzlich hast du eine Ordnungwidrigkeit begangen (§ 111 OWiG), jedoch keine Straftat. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
In diesem Fall ist es so, dass die Polizei über diesen Vorfall einen Protokollnotiz angefertigt hat, und dabei eure Personalien festgehalten hat. Falls diese Sache weiter verfolgt würde, und dabei konkrete Anhaltpunkte einer Straftat sich ergeben würde, könnte ihr als Zeugen zu diesen Vorfall nochmal von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht befragt werden. Bei dieser erneuten Vernehmung muss du eben deine richtigen Peronalien angeben.
Falls du auf den Widerspruch zu deiner ersten Vernehmung angeprochen wirst, sagt du halt, dass du dich in dieser Nacht aufgeregt warst und dich wohl bei der Jahreszahl versprochen haben muss.
Ich denke diese Ordnungswidrigkeit wird dann wohl nicht weiter verfolgt, zumal die Verfolgung von Ordnungwidrikeiten eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Ordnungamtes ist.
.. Anzeige .. Geldbuße bis 1000,-€