falsche personalien bei der polizei angegeben , hat das folgen für mich?

6 Antworten

1.) Das ist normal, dass die Eltern bei einer Anzeige informiert werden und diese dann mit ihren Kindern nochmal erscheinen müssen.

2.) Die falschen Personalien anzugeben ist eine Ordnungswidrigkeit (also keine Straftat). Das kann im Normalfall zu einer kleinen Geldbuße führen.

3.) Ich an deiner Stelle würde mitgehen und dem Polizeibeamten gleich die richtigen Personalien nennen und entschuldigen, dann dürfte das eigentlich "erledigt" sein.

jb559 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 23:46

danke :-) glaubst du erfahren meine eltern davon ? mach ich morgen sofort !

istdochegaltom  01.09.2013, 23:52
@jb559

Ich würde meinen Eltern erstmal nichts davon erzählen sondern erstmal die Personalien richtig stellen und mich entschuldigen. Du kannst ja ruhig sagen, dass deine Freundin dich als ihre Schwester vorgestellt hatte, du nervös warst und sich alles weitere so ergeben hat. Allerdings wäre es dann super von dir, selbst hinzugehen und alles richtig zu stellen. Wenn du mit dem Polizeibeamten gesprochen hast, dann wird das hoffentlich erledigt sein. Ich glaube nicht, dass deine Eltern informiert werden und wenn doch, dann kannst du wenigstens sagen, du hast selbst alles richtig gestellt und deinen Fehler eingesehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass deine Eltern informiert werden liegen dann so bei 10 Prozent. Das kommt natürlich auf den Polizeibeamten an; ich würde sie dann nicht informieren ;-)

jb559 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 23:56
@istdochegaltom

dankeschön !! vielen dank :-)

Frag mich wie Du auf diesen Gedanken gekommen bist. Geh mit und sag, dass Du Dich vor Aufregung versprochen hast und verdrück ein paar Tränchen. Passieren wird dann wahrscheinlich nichts. Wieso kannst Du das Deinen Eltern nicht sagen?

jb559 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 23:30

meine eltern würden mich von meiner schule rausnehmen , sehr wütend auf mich sein und ich hab so angst davor :-(

Wird nicht so mega schlimm denke ich aber Folgen hat das

§ 111 Ordnungswidrigkeitengesetz Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(2) [...]

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Wieso gibts du so einen Mist an? Finde das ganz nebenbei ziemlich unverschämt und schmälert das Vertrauen was die Justiz in die Anzeige setzt..

Schnidde571  24.10.2019, 21:26

Der Junge ist 15 und betreut es. Fahre doch mal einen Gang runter

Wieso habt ihr überhaupt gelogen? das macht doch garkeinen Sinn..

jb559 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 23:35

sie brauchte eine vertrauensperson (also mama , papa , schwester oder bruder) und sie hat sich nicht getraut ihrer mutter die ganze geschichte zu erzählen jetzt hab ich mitgespielt aber bereue es zu tiefst !!