BAföG Formblatt 03 - Punkt Nummer 10 und 15?
Folgende Punkte werden für die Bearbeitung meines BAföG-Antrags benötigt.
ich habe schon mal eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber eingereicht, im dem das Gesamte Einkommen im Jahr steht. Trotzdem werden weitere Angaben benötigt? was soll man da eingeben? Es existiert keine Quelle des Einkommens außer der Arbeit, was ich schon eingereicht habe.
1 Antwort
Hallo,
bei 10 musst du genau dieses Jahreseinkommen eintragen. Bisher steht da ja nichts und oben sagst du es gibt keinen Steuerbescheid und bei 10 steht eben, dass man dann das Jahreseinkommen eintragen muss, wenn kein Steuerbescheid vorliegt.
Und bei 15 muss du meiner Meinung nach nichts eintragen.
Da du nichts in 10 eingetragen hast, gehen die bei 15 davon aus, dass du Arbeitslosengeld etc. bekommen hast. Deswegen ist es unlogisch, dass weder bei 10 noch bei 15 Angaben sind.