Ich erhielt eine Strafanzeige da eine Person BEWUSST einige Falschaussagen vor Amtsgericht unter Eidesstattlicher Erklärung gegenüber mir tätigte. Was nun?
Ich wurde durch meine bisherige Partnerin überraschend mit Folgendem konfrontiert: Strafanzeige, sowie Verordnung nach Gewaltenschutzgesetz, durch Falschaussagen (Belegbar!) an Eidesstatt (Amtsgericht)! Wie kann ich mich wehren! Ich möchte diese Person strafrechtlich belangen!!! Ist das möglich?
5 Antworten
Ich persönlich mag überhaupt nicht diese pauschalen Aussagen wie z.B.:
- Frag einen Anwalt
- Steuerberater sind teuer
- Sozialarbeiter helfen grundsätzlich
- Mütten sind das Beste für ein Kind...
Hier rate ich aber schon zu einer Rechtsberatung. Schön bei einem Gesspräch mit Juristen ist doch, dass klipp und klar die Fakten auf den kommen (sollten) und dir jemand ganz nüchtern seine Sicht der Dinge darlegt.
Hier liegt für mich der große Vorteil. Der Jurist hat keinen Grund, dir an die Wäsche zu wollen. Allerdings, dass Gericht etc. auch nicht.
Stellenweise ist der Blick von außen einfach Goldstaub wert und die Selbstreflektion ist mitnichten die Stärke vieler Menschen.
Hoffe geholfen zu haben.
Du kannst diese Person natürlich wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung anzeigen.
Nach § 156 StGB macht sich derjenige strafbar, der vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung bei einer hierfür zuständigen Stelle. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
§ 156 StGB - Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich möchte diese Person strafrechtlich belangen!
Das ist Aufgabe des Staatsanwaltes, der sich der Sache annehmen wird, wenn sich in dem Dir bevorstehenden Strafverfahren herausstellen sollte, daß die Aussage an Eides statt nicht den Tatsachen entsprochen hat.
Das solltest Du - gemäß § 158 Abs. 2 StPO kannst Du aber den Antrag auch an die Staatsanwaltschaft adressieren.
Ja, sicher kannst Du das: Erstatte Stafanzeige wegen Meineid, wenn Du es beweisen kannst - allerdings nur dann.
http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/falschaussage-meineid.php
Wenn die Falschaussage belegbar ist sollte das ja kein Problem sein.
Geh zum Anwalt und der regelt den Rest.
Vielen Dank für die Antwort. Das mit ihrer Strafanzeige ist klar, wird wohl verhandelt werden.
Da die Dame aber PARALLEL dazu beim Amtsgericht eine Verordnung nach dem Gewaltenschutzgesetz durch eine EIDESTATTLICHE Falschaussage erwirkte, sollte ich wohl vor diesem Gericht einen Strafantrag stellen?