peinliche dinge weitererzählen erlaubt?

11 Antworten

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Erstmal muss die Aussage geeignet sein "...denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden" (§186 und §187 stgb)

Verboten wäre es dann, wenn diese Tatsache nicht erweislich wahr ist (§186) oder bewusst unwahr (§187 stgb)

Alles andere ist nicht verboten (solange es sich nicht um etwas handelt das z.b. durch eine Schweigepflicht abgedeckt ist)

Schokorecht  30.09.2014, 10:45

Absolut richtig.

Zu beachten ist außerdem, dass bei der üblen Nachrede gem. § 186 StGB der Täter die Beweislast bezüglich der Wahrheit trägt. Soll heißen: Wenn du also eine solche Tatsache behauptest, die zwar wahr ist, aber du die Wahrheit nicht beweisen kannst, wirst du trotzdem verurteilt.

Erstmal, muss man sich fragen, woher man weiß dass was Wahr ist und was Falsch ? Ich kenne einige Leute über die Gerüchte erzählt wurden die garnicht stimmen, und so wurden die leider gemobbt.... Und übrigens ja es ist Rufmord wenn man irgendwelche Gerüchte verbreitet, egal ob sie stimmen oder nicht, wenn der über dem das Gerücht verbreitet wird meint das dieses Gerücht nicht stimmt, kann er dich sogar Anzeigen !

Und das kann manchmal teure Bußgelder hervorbringen :) Je nach Schwierigkeit des Rufmordes

Rein rechtlich darf man das weitererzählen. Aber es empfiehlt sich, Beweise zu haben, wenn man wegen übler NAchrede angezeigt wird.

Du darfst alles über jemanden sagen, wenn es der Wahrheit entspricht. Dass die Person dir vertraut hat ist leider ihr Problem.

sowasw macht man einfach nicht

das ist ech mies und zwar unabhänig davon ob man sich strafbar machen könnte

man kann ja auch mal den mund halten

und es wurde dir im vertrauen erzählt???