Rufmord wenn ihr Wahrheit veröffentliche?
Hatte Stress mit einem anderen Instagrammer, was ich anderen Personen mitgeteilt hab. Er hat ziemlich fiess auf meine Story reagiert, was abgehoben und arrogant rüberkam. Habe dies seinen Followern mitgeteilt. Er hat es erfahren, mich dann beleidigt und auch veröffentlicht, was ich gemacht hab (dass ich seine follower angeschrieben hab), dabei hat er aber nicht veröffentlicht was er gemacht hat.
ich hab darauf ein Video dazu gemacht, was wirklich abgegangen ist und was die Wahrheit ist. Habe dann seine follower wieder angeschrieben und gesagt dass sie sich das Video anschauen sollen, weil sie sonst ohne die Wahrheit zu wissen über mich urteilen.
jetzt meint er, er würde mich anzeigen wegen rufmord wenn ich nicht aufhöre. Geht das?
4 Antworten
Ja, es ist Rufmord bzw. üble Nachrede. Was davon von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, hängt u.a. damit zusammen, wie stark die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen eingeschränkt werden.
Nur weil etwas wahr ist, darf man es noch lange nicht verbreiten. Allerdings wird das immer im Einzelfall entschieden und hängt u.a. auch von der Person ab. Siehe das jüngste Künast-Urteil.
Es gibt keinen Rufmord.
Schau dir mal das an...
Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble NachredeWer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Strafgesetzbuch (StGB) § 187 VerleumdungWer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Anzeigen kann dich erst mal jeder wegen allem… Ob das dann irgendwie durchkommt und Folgen hat oder einfach nur eingestellt wird ist eine andere Frage.
Wenn du dich grundsätzlich wahrheitsgetreu geäußert hast – darauf solltest du achten, auch wenn du dich ärgerst über jemanden – sollte es vermutlich keine Konsequenzen haben, wenn du deine Aussagen belegen kannst. Wenn du es nicht belegen kannst, kann es womöglich schon kritischer aussehen.
T3Fahrer
Ach Kinder..
Anzeigen kann er dich, ob er damit durchkommt ist bestenfalls fraglich.