darf ich einem Betrüger auf eBay drohen?

8 Antworten

Wer droht handelt nicht. Also würde ich handeln.
Ich denke, der Artikel ist nicht mehr aufrufbar? Wieso kannst du ihn dann anschrieben?

https://www.gutefrage.net/frage/kamera-fuer-800-auf-ebay-ersteigert-nicht-erhalten-was-kann-ich-tun?foundIn=tag_overview

Existiert das Verkäuferkonto überhaupt nocht, oder wie willst Du Kontakt aufnehmen?

Die von Dir angegebene Frist ist nicht haltbar, damit wäre das hinfällig. Sieben Arbeitstage sind so eine ungefähre Hausnummer.  Die Wochenenden und Feiretage sind keine Bankenarbeitstage. Das Datum (06.02.) würde ich noch einmal überprüfen. Ein korrekters Datum für eine Mahnung / Fristsetzung schreibt sich mit Jahreszahl und um Zweifel zu verhindern setzt Du das Wort Geldeingang auf Deinem Konto dazu.

Teile ihm lediglich mit, dass Du bei Nichteinhaltung der Frist Strafanzeige wegen Betrugsversuch gegen ihn stellen wirst.

Lass von Deinem Text bitte die Finger, wenn Du von dem säumigen Verkäufer für voll genommen werden willst.


Was Du schreibst sind Ankündigungen, die Du selbst nicht wahr machen kannst. (Dein Ebay Konto wird natürlich gesperrt  - den Gerichtsvollzieher darfst du später auch begrüßen - Natürlich wird das Bankkonto was du mit angegeben hast von der Staatsanwaltschaft verfolgt/gesper - ....)

Da würde ich mich totlachen über solche Selbstüberschätzungen.

Besser Du formulierst es als Fristsetzung. D.h. er soll bis dahin bezahlen (nicht Überweisungsbeleg schicken) oder Du wirst folgende Schritte einleiten:  1.....2....3...

Immer aus der Sicht, was Du machen wirst, dann  bleibt es rechtlich sauber.

Und laß solche blumigen Sprüche wie in 3., das ist lächerlich und wird seine Wirkung verfehlen. Schau Dir beispielweise mal deine Formulierung an : "Ich stehe mit Personen in Kontakt, die dich persönlich kennen....."  - da kommt doch nur Gelächter auf.


Die Frist erscheint etwas willkürlich und kurz, fraglich ob diese so in Ordnung ist. Zum Textalischen ists ein Graus. Egal was die Person getan, oder nicht getan hat(habe die andere Frage gelesen von dir zum Thema) ists nicht in Ordnung jemand Gewalt anzudrohen. Auch nicht zwischen den Zeilen.

Setze eine vernünftige Frist, danach kannst du dir überlegen Anzeige bei der Polizei zu stellen bzw zum Anwalt zu gehen um dein Geld womöglich zivilrechtlich zurück zu bekommen.

Beim Anwalt sei dir aber bewusst das du in Vorleistung gehst und wenn der Gegenpart die Finger gehoben hat du nur mehr Unkosten hast. Titel hin oder her, einem nackten kann man nicht in die Tasche greifen ;)

Gleichs gilt auch für den Gerichtsvollzieher.

Wenn du Punkt 4 und 6 streichst (zumindest die zweite Hälfte von Punkt 6), ist es okay, ansonsten eine Drohung und damit illegal.

irelewant 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 16:47

ok danke. ist sehr schwer das zu vermeiden bei der ganzen Wut in mir gerade

AnonYmus19941  31.05.2016, 16:45

*3 und 6

vielleicht erst einmal eBay benachrichtigen und die kümmern sich dann darum.

gleichzeitig einen freundlichen Brief schreiben und fragen was fort schief gelaufen ist bei der Transaktion?

Aber niemals drohen!

irelewant 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 16:49

einem Betrüger einen freundlichen Brief schreiben ? nein danke

oxygenium  31.05.2016, 16:51
@irelewant

du weißt nicht was dort schief gelaufen ist und die Person kann ja auch krank sein oder sonst was ist geschehen?

eBay macht das schon und die Ruhe bewahren.

irelewant 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 16:57
@oxygenium

eBay ist keine Versicherung, eBay macht gar nichts. ich bin nicht vom käuferschutz betroffen