Strafanzeige wegen Stinkefingergeste und Eintrag ins Führungszeugnis?
Hallo,
mir ist heute eine ganz doofe Situation passiert. Ich hab ein neues Fahrrad getestet und fuhr durch eine Ortschaft - 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung - auf der Straße aber ganz am Rand weil ich ja als Erwachsener nicht auf den Gehweg darf sofern ich das Rad nicht schiebe.
Ich bekam ein Problem mit meiner Gangschaltung beim Runterschalten und musste dementsprechend anhalten weil die Kraftübertragung der Pedale nicht mehr funktionierte richtig.
Hinter mir fuhr ein Auto, was aber nicht den Mindestabstand halbe Tacholänge (in dem Fall hätte es ca. 10 - 15 Meter sein müssen da ich eine Geschwindigkeit von 20 km/h hatte) einhielt und ganz dicht hinter mir hing.
Ich musste also unerwartet anhalten sodass das Auto hinter mir weil es so dicht draufhing, ebenfalls scharf bremsen musste und nach links auslenkte. Darauf hat das Auto mich mit einem Hupkonzert scharf überholt, es lief laute Musik und ich wurde aus dem offenen Fenster von einem älteren Herrn beschimpft - kann aber nicht mehr sagen was es war. Im Affekt zeigte ich ihm dann den Stinkefinger. Er hielt 15 Meter vor mir an, fuhr dann aber doch weiter.
Zu dieser Geste stehe ich und weiß dass es ein absoluter Fehler war. Kann das eine Anzeige nach sich ziehen wenn er ein Bild von mir gemacht hätte, in der Zeit wo er angehalten hat?
Es gab eine Zeugin im Garten am Straßenrand eines Hauses, ich weiß aber nicht was die mitbekommen hat. Alles ging so schnell.
Ich bin selbst Student und kaum ohne Einkommen d.h. an Tagessätzen gibt es bei mir nix zu holen. Findet sowas einen Eintrag im Führungszeugnis? Ich bin niemals in meinem Leben auffällig gewesen und habe noch nie eine Strafanzeige oder ein Verfahren gehabt.
Über eure Hilfe wäre ich echt dankbar.
8 Antworten
Ach du liebes bisschen ...
So etwas verpufft in aller Regel nach einer Weile des Sich-Ärgerns.
Theoretisch könntest du ein Bußgeld zahlen müssen, das aber sicherlich unter 90 Tagessätzen liegt und somit keinen Eintrag in ein Führungszeugnis zur Folge hat.
Cool down! (:-))
Das war wahrscheinlich eine tickende Zeitbombe...Auch wer "charakterlich ungeeignet ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs" kann deswegen den Führerschein verlieren. Und ob ein Foto gemacht wurde, weisst Du selbst nicht. Wobei man über die Beweiskraft ganz sicher streiten kann. Ausserdem müsste der dicht auffahrende Autofahrer bemerkt haben, dass Du Probleme mit Deinem Rad hattest, und ihn nicht aus Willkür zum Ausweichen gezwungen hast. Ich würde mir im Nachhinein nicht soviele Gedanken machen. Solche Leute geraten immer irgendwann "an den Richtigen"!
Stell dir mal selbst die Frage, an wen die Anzeige geschickt werden soll wenn deine Personalien gar nicht bekannt sind.
Also selbst wenn der Autofahrer eine Anzeige aufgeben würde, gegen wen sollte die gerichtet sein ?
Hallo!
Wenn der Herr dich beschimpft hat, was ggf. auch strafrechtlich relevant wäre, wird er - so denke ich - vermutlich nichts sagen. Offenbar ist ihm bewusst, dass du ihn aufgrund seines an sich rüpelhaften und unbeherrschten Verhaltens sowie der Beleidigung ebenfalls anzeigen könntest.
Ansonsten denken sich die meisten, dass es sowieso nix bringt. Wenn es keinen klaren Zeugen gibt, der wirklich weiß was er gesehen hat, steht zusätzlich Aussage gegen Aussage & es läuft auf beidseitige Teilschuld oder kostenpflichtige Abweisung der Klage hinaus. Beides macht keinen Sinn!
Dennoch würde ich, sollte so etwas sich wiederholen, nicht mehr reagieren -----> da sollte man sich seinen Teil dazu denken, man ändert solche ungehobelten Klötze sowieso nicht. Den Ärger kann man sich sparen!
Auf jeden Fall hast Du keine Kennzeichen, die für eine Anzeige nutzbar wären, sei froh! Ausserdem hat dieser "feine Herr" deutlich gezeigt, dass er ein unbeherrschtes Naturell besitzt. Er sollte selber froh sein, wenn er nicht angezeigt wird. Wer so rücksichtslos dicht auffährt, und dann wegen einer solchen Lappalie derart ausrastet, läuft Gefahr, als "charakterlich nicht verkehrstauglich" eingestuft zu werden. Wer laufend ausrastet, kann auch ohne Alkohol den Führerschein verlieren.
da brauchst Du dir kaum Gedanken drüber zu machen.
Zum einem weiß er wer Du bist? Ich denke mal nicht, das Fahrrad hat ja kein Kennzeichen, was er sich auch erstmal gemerkt haben müsste.
Und selbst wenn kannst Du es immer noch leugnen oder behaupten er habe sich verguggt, Du hättest nur den Zeigefinger erhoben und geschüttelt.
Dann sein dicht auffahren, wenn er eine scharfe Bremsung hinlegen musste, um Dich nicht übern Haufen zu fahren, dann war sein Fahrverhalten auch nicht in Ordnung. Zumindest sollte ihm das bewusst sein, das er gegen die STVO verstoßen hat.
Mir ist sowas beim Autofahren auch schon hin und wieder rausgerutscht, als ich noch jünger war. Passiert ist glücklich weise nie etwas, allerdings habe ich das zum Anlass genommen über mein eigenes Aggressionspotential mir Gedanken zu machen und zeige heute den Mitmenschen lieber in Gedanken den Mittelfinger ;)
Das Seitenfenster war offen, er hat hinaus gebrüllt aber ich weiß nicht was er gesagt hat. Ob es Beleidigungen etc. waren. Das Fahrzeug war ein schwarzer Mercedes.