Ich bin Deutsche Bürgerin und bin schwanger Mann lebt im Ausland

3 Antworten

Eindeutig ja und in diesem speziellen Fall sogar auch noch recht einfach.

Wichtig ist, dass er KEIN Visum zum Ehegattennachzug beantragt sondern eins zum Nachzug zum deutschen Kind. Beim Ehegattennachzug muss er naemlich vorher in aller Regel einen Deutschkurs besuchen und die Deutschpruefung nach A1 bestehen. Beim Nachzug zum deutschen Kind braucht er das hingegen nicht.

Falls ihr nicht miteinander verheiratet sein solltet, muesst ihr aber vorher das Vaterschaftsanerkennungsverfahren durchlaufen. Erst danach ist er dann auch der rechtliche Vater. Seid ihr aber bereits verheiratet, wird er automatisch der rechtliche Vater.

shawttyy 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 12:51

ich danke dir für deine antwort kann ich dir irgendwie privat schreiben?

DerCAM  16.07.2014, 12:57
@shawttyy
kann ich dir irgendwie privat schreiben?

Leider nein. Dies ist eine oeffentliche Plattform, die davon lebt, dass hier gestellte Fragen und Antworten von allen Interessierten gelesen werden koennen. Darum antworte ich zu hier gestellten Fragen auch nur oeffentlich und reagiere nicht auf persoenliche Anfragen (die hier ja sowieso nur per Kompliment gestellt und ueber die Freundschaftsfunktion beantwortet werden koennen).

Sobald das Kind geboren ist, kann er auch nach Deutschland ziehen und den deutschen Pass beantragen. Kann er aber auch machen, wenn ihr geheiratet habt.

DerCAM  16.07.2014, 16:38

Na ja, der Weg zur deutschen Staatsangehoerigkeit ist schon ein deutlich weiterer. Bis das gelingt, wird das zur Zeit noch ungeborene Kind schon lange zur Schule gehen.

Aber wozu braucht er die ueberhaupt?