Schwanger und Familienzusammenführung?
Hallo, ich hätte eine Frage.
Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit, bin schwanger und möchte meinen Mann aus dem Ausland hierher bringen. Was muss ich machen? Ab wann darf er nach Deutschland oder darf er überhaupt nach Deutschland ohne den A1 kurs zu machen weil ich schwanger bin?
5 Antworten
Fuer den Nachzug des auslaendischen Sorgepflichtigen zum minderjaehrigen deutschen Kind ist kein Nachweis nach A1 erforderlich (und auch der Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein).
Wenn ihr miteinander verheiratet seid (und dies zum Zeitpunkt der Kindsgeburt auch schon ward), wird er problemlos ein Visum zum Nachzug zum Kind bekommen. Er sollte das Visum aber unbedingt zum Nachzug zum Kind beantragen, nicht zum deutschen Ehegatten! Beim Ehegattennachzug waere der Nachweis nach A1 naemlich zu erbringen.
Wenn ihr zum Zeitpunkt der Kindsgeburt nicht miteinander verheiratet ward, wird er vorher das Vaterschaftsanerkennungsverfahren durchlaufen muessen. Ist aber auch keine grosse Sache.
A1 braucht er (bis auf wenige Ausnahmefaelle) fuer den Nachzug zur deutschen Ehegattin. Fuer den Nachzug zum minderjaehrigen deutschen Kind braucht er als Sorgepflichtiger hingegen gar keine Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Dein Mann kann einreisen wegen Familienzusammenführung. Hierzu braucht er ein Visum, ausgestellt von der deutschen Botschaft in seinem Heimatland. Welche Unterlagen er dazu einreichen muss, erfährt er in der Botschaft.
Du hast für seinen Lebensunterhalt aufzukommen kommen.
Krankenversicherung klärst du mit deiner Kasse. Als Ehemann ist er bei dir familienversichert.
An Deutschkenntnissen reicht B1 für die Einbürgerung. A1 braucht er, wenn er hier studieren will.
Bullshit A1 ist der Referenzrahmen um ins Bundesgebiet einzureisen.
Natürlich muss er den Kurs machen! Was soll er denn hier arbeiten, wenn er kein Deutsch kann? Kannst du ihn auch verhalten, d. h. Krankenversicherung etc. für ihn bezahlen? Oder wer soll das sonst für ihn bezahlen?
Natürlich muss er den Kurs machen!
Muss er beim Visum zum Nachzug zum deutschen Kind eben nicht. Hier steht das Kindeswohl im Vordergrund und eben nicht der Integrationsbedarf des Kindsvaters.
doch das muss sie nachweisen. das kind hat damit nichts zu tun. das kind ist kein grund für eine einwanderung.
Natürlich muss er den Kurs machen!
Nein, in dem Fall muss er das nicht.
Was soll er denn hier arbeiten, wenn er kein Deutsch kann?
Das geht deine Wenigkeit einen feuchten Pups an.
Kannst du ihn auch verhalten, d. h. Krankenversicherung etc. für ihn bezahlen?
Auch das muss sie nicht.
Oder wer soll das sonst für ihn bezahlen?
Wenn sie das nicht kann, dann der Steuerzahler. Wichtig ist, dass der ausländische Vater bei seiner deutschen Familie sein kann. Der Rest ergibt sich von alleine.
was hat die versorgung mit dem kurs zu tun? Übrigens ja ich kann ich hier gut „verhalten“.
Gut, du kannst also alle anfallenden Kosten für ihn hier tragen! Was soll er hier arbeiten, wenn er kein Deutsch kann? Das hat mit dem Kurs zu tun! Wolltest du aber offenbar nicht verstehen!
Die Versorgung hat damit nichts zu tun ich habs erlebt und gesehen er hatte den Kurs bestanden wir haben auch hier gelebt aber keiner hat ihm eine Arbeitstelle geboten oder keiner hat ihn eingestellt „obwohl“ er den Kurs bestanden hatte. Wie gesagt der Kurs bringt hier überhaupt nichts jetzt ist eine neue Methode augetreten wo er in Deutschland den B1 kurs auch noch nach dem A1 Kurs macht. Ab dann kann er angeblich eine Stelle kriegen.
Solche Fragen stellt man sich normalerweise, bevor man sich schwängern lässt!
Er ist vielleicht reich und hat's nicht nötig zu ackern.
Möglich! Das wissen wir ja nicht!
Gut, du kannst also alle anfallenden Kosten für ihn hier tragen!
Muss sie ja gar nicht. Die Sicherung des Lebensunterhalts spielt beim Nachzug zum minderjaehrigen deutschen Kind keine Rolle.
du heiratest ihn, er macht einen sprachkurs, stellt einen antrag auf familienzusammenführung und du weißt nach, dass du über genügend unterhalt verfügst um für ihn zu sorgen, versicherungen und lebensunterhalt sicherzustellen. er hat eine vernünftige ausbildung und einen job in aussicht. dann kann es vielleicht funktionieren.
Du könntest doch auch zu ihm in seine Heimat gehen?!
Das wäre auch eine Idee! Aber da gibt es ganz sicher keine Unterstützung von seiten des Staates!
Könnte sie. Muss sie aber nicht.
Das ist wirklich hilfreich! Ich weiss momentan nicht was euer problem ist aber ihr bringt mich echt nicht weiter. Ich bin doch selber Deutsch und habe einige Rechte in dem Land wo ich geboren und aufgewachsen bin wie jeder andere Deutsche.
Ok, sorry. Warum sollte er nicht herkommen dürfen? Seit wann kommt man hier ohne Deutschkurs nicht rein?
Ich bin doch selber Deutsch und habe einige Rechte in dem Land wo ich geboren und aufgewachsen bin wie jeder andere Deutsche.
Richtig! Du hast Rechte! Andere eben nicht!
Richtig! Du hast Rechte! Andere eben nicht!
Natuerlich hat das deutsche Kind auch Rechte und dessen auslaendischer Vater ebenfalls.
Schreibt doch nicht immer so einen Unsinn, wenn ihr es nicht besser wisst!
Ich weiss momentan nicht was euer problem ist aber ihr bringt mich echt nicht weiter.
Lass dich von denen nicht verunsichern! Sie wissen es offenbar nicht besser und wollen hier nur Stimmung gegen Auslaender machen. Auf deren wirres Geschreibsel brauchst du nichts zu geben.
Ich danke dir vielmals, wirklich!
Ich schließe mich dem DerCaveman an. Ihr habt das Recht auf eurer Seite. Lasse dich also nicht verunsichern.
Wenn B1 für die Einbürgerung reicht, wird er nicht A1 für die Familienzusammenführung brauchen.