Mitgliedsbeitrag erhöht kann man noch Kündigen?
Vereins Mitgliedsbeitrag erhöht,
meine Frage: habe keine Benachrichtigung bekommen das der Beitrag erhöht wurde und der Betrag wurde inzwischen abgebucht. Kann ich die Mitgliedschaft noch Kündigen und das Geld zurück verlangen?
3 Antworten
Ja, hier hast du ein Sonderkündigungsrecht - und ich bin mir jetzt nicht sicher, in dem Fall auch ohne Frist. Die Beitragserhöhung ist eine einseitge Änderung des Vetrags die dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Einseitig heisst aber nicht das es ohne Zustimmung wirksam wird! Du hättest mindestens die Information darüber bekommen müssen. Da diese nicht gekommen ist, denke ich (weiss es aber nicht 100%) das du hier auch fristlos kündigen kannst.
Die Beitragserhöhung ist eine einseitge Änderung des Vetrags die dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
Eine Vereinsmitgliedschaft wird nicht durch einen Vertrag, sondern durch den Eintritt in den Verein begründet. Nach dem Eintritt regelt die Vereinssatzung das Verhältnis zwischen Mitglied und Verein. Dieser Satzung unterwirft man sich durch den Eintritt. Insbesondere hat man grundsätzlich alle wirksam gefassten Vereinsbeschlüsse gegen sich gelten zu lassen, auch dann, wenn man selber nicht zugestimmt hat.
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich aus einer wirksam beschlossenen Beitragserhöhung grundsätzlich nur dann, wenn die Satzung dies so vorsieht, sonst nicht (Ausnahme siehe meine Antwort).
habe keine Benachrichtigung bekommen das der Beitrag erhöht wurde
Du wurdest aber doch sicher zu einer Mitgliederversammlung eingeladen, auf der es um eine Beitragserhöhung ging, oder? Das genügt. Der Verein ist nicht verpflichtet, die Beitragserhöhung bekannt zu machen (muss sich dann allerdings auch nicht wundern, wenn es mit der Zahlung nicht richtig klappt).
Wenn der Beitrag gemäß den entsprechenden Satzungsbestimmungen erhöht wurde, ergibt sich daraus grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht, denn Beitragserhöhungen hat jedes Mitglied grundsätzlich hinzunehmen, ebenso wie andere Vereinsbeschlüsse. Dazu hat es sich durch den Vereinsbeitritt verpflichtet.
Eine Ausnahme kann im Einzelfall dann bestehen, wenn die Beitragserhöhung "exorbitant" hoch ausfällt (z.B. verdoppelt) und dadurch eine für ein Mitglied unzumutbare Höhe erreicht.
Hallo, hab zu dem Thema auch noch eine Frage.
Bei unserem Verein ist es so, dass nur Mitglieder über 18 stimmberechtigt sind, und auch nur diese zu der Mitgliederversammlung eingeladen werden. Jetzt plant der Verein eine Beitragserhöhung von über 100 % ! Und diese Information haben nur die stimmberechtigten Mitglieder mit der Einladung erhalten. Alle Eltern, die nur Kinder im Verein haben und selber nicht Mitglied sind, bekommen davon gar nichts mit. Bei meinem Kind würde sich der Beitrag von 260 € auf 590 € erhöhen, also um 127 %. Ist so eine Höhe überhaupt rechtens, und muss das so hingenommen werden?
Vielen Dank für eine Antwort.