Jobcenter überweist Miete direkt an Vermieter bei Hartz IV, Wiederspruch möglich?
Kann man Wiederspruch einlegen, wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt? Man ist doch schließlich nicht entmündigt.
11 Antworten
Ja, die Arge darf die Miete nur mit Deiner Zustimmung direkt an den Vermieter zahlen oder wenn sie den begründeten Verdacht hat, dass Du das Geld zweckentfremdest (sprich: nicht dem Vermieter zahlst).
normalerweise überweißt dasJob Center, die Miete an den Mieter. Wenn dies bei Dir nicht so ist, dann bist Du vielleicht beim Job Center bekannt, als jemand der die Miete behält, und nicht an den Cermieter abführt.
Sie doch froh: Du kannst nicht vergessen Miete zu zahlen und das Amt ist sich sicher das das Geld dort ankommt wo es hinsoll.
Das kann der Vermieter verlangen, da er dann sicher ist, dass die Miete kommt. Du müsstest sie dann ja auch überweisen. Was ist da anders?
Nein der Vermieter kann das NICHT verlangen -aber das Jobcenter kann das evt. tun ..würde mich dennoch hier: www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp schlau machen
Wo ist Dein Problem? Kannst schließlich legal für lau wohnen!