Steuer bei Beamter und Angestelltem Ehegattensplitting?

6 Antworten

Es gibt in der Lohn-/ Einkommensteuer keinen "Beamtensatz". Einen Unterschied von angestellten Beamten zu nicht verbeamteten Angestellten besteht bei den Beiträgen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (wo Beamte von der Beitragspflicht befreit sind).
Mit der Heirat werdet ihr zunächst in die Steuerklassenkombination 4/4 eingeordnet. Ihr könnt danach selber entscheiden, ob ihr dies so belassen möchtet oder ob eine Änderung in 3/5 oder 4/4 mit Faktor gewünscht ist.

Die Wahl der Lohnsteuerklasse hat allerdings keinen Einfluss auf die tatsächlich zu zahlende Steuer. Mit dem Lohnsteuerabzug wird lediglich die Höhe der Vorauszahlung festgelegt - mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung (welche bei der Kombination 3/5 verpflichtend ist), gleicht sich das komplett aus. Die Frage ist also, ob ihr lieber unterjährig mehr netto haben möchtet - dafür aber Gefahr einer Nachzahlung in Kauf nehmt oder ob ihr etwas mehr Lohnsteuer vorab bezahlt.

hertzblut 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 10:48

Hallo, vielen Dank für die verständliche, kompetente Antwort! Das bedeutet die vielbeschworene Steuerersparnis gibt es gar nicht? Wenn es sich am Ende wieder ausgleicht, was hat man dann gewonnen? Ich dachte immer bei zwei so unterschiedlichen Gehältern hätte man durch gute Steuerkombination von z.B 3/5 eine Steuerentlastung und damit auch wirklich Netto etwas mehr. was nützt mir unterjährig etwas weniger Steurlast wenn ich es am Ende nachzahlen muss..

Danke dir trotzdem sehr

kevin1905  11.07.2017, 13:17
@hertzblut

die vielbeschworene Steuerersparnis gibt es gar nicht?

Nicht aus der Lohnsteuer heraus sondern aus der Tatsache, dass ihr als Ehegatten gemeinsam veranlagt seid und so behandelt werden als würde jeder von euch je die Hälfte des gemeinsamen Einkommens generieren (Ehegattensplitting).

Ihr sollte beim erstenmal schon einen Steuerberater aufsuchen....wer kennt Eure Vermögensverhältnisse hier.....er gibt Euch auch gute Tipps (Abschreibmöglichkeiten)


hertzblut 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 10:17

Danke..ja, das werden wir sicher auch machen. Aber dazu ist das Portal ja da.. um eine vorab Info zu bekommen. sonst brauche ich doch gar nichts hier fragen..

erobine  11.07.2017, 10:19
@hertzblut

Habe Dir aus Erfahrung die Info gegeben

Was bitte ist ein Beamtensteuersatz? So was gibt es nicht, den Unterschied machen die Abgaben bei den Sozialversicherungen, nicht bei den Steuern. 

ich würde die 4/4 nehmen, da bekommt ihr das gleiche Netto wie jetzt, müßt keine Angst vor Nachzahlungen haben. Oder 4/4 mit Faktor. 

Am Jahresende macht ihr dann eine gemeinsame Steuererklärung und bekommt eine nette Summe wieder raus. 

Grundsätzlich spart man durch die Heirat an sich nicht zwangsweise an Steuern. Und die Wahl der Steuerklasse wirkt sich nur auf den Zeitpunkt aus, an dem man die Steuern zahlt, am Ende, also nach der gemeinsamen Steuererklärung hat man bei 3/5 oder 4/4 genau identische Steuern entrichtet. 

Die Ersparnis erfolgt durch das Ehegattensplitting. Bei der Steuererklärung werden eure beiden Einkommen zusammengezählt und 2 x der Freibetrag abgezogen. Und mit 2 x 60 000 zahlt man eben prozentual weniger Steuern als mit 40 000 und 80 000.

Ok,danke ich gehe zu einem Steuerberater.

Bei der Einkommensteuer gibt es keine Vergünstigung für Beamte.

Und offenbar bist Du Dir nicht bewußt darüber, daß man mit der Wahl der Lohnsteuerklasse keine endgültigen Ergebnisse erzielen kann. Man könnte die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bezeichnen und in der Einkommensteuererklärung gleicht sich dann alles wieder aus.