Hundebetreuung in Mietwohnung?
Unser Mieter besitzt einen Hund.Generell kein Problem..Aber er geht so gut wie gar nicht mit dem Hund spazieren.,, Geschäfte" werden in Garten erledigt..Meistens werden die,, festen" Hinterlassenschaften entsorgt, aber nicht immer.Ok.Auch damit können wir ( wenn auch ungern) noch leben..Aber jetzt betreut der Mieter noch einen 2ten Hund.Mit dem geht er auch nicht spazieren.Wir möchten aber nicht noch einen Hund, der den Garten als Klo nutzt.Müssen wir das akzeptieren nur weil wir Gartennutzung und Hundehaltung nicht ausdrücklich verboten haben?? Wie gesagt: wir haben nichts gegen den Hund den er besitzt. Er kann auch gerne den Garten nutzen..Aber noch einen Hund der den Garten als Klo nutzt, das möchten wir nicht..
4 Antworten
Deinem Text entnehme ich, dass der Mieter euch niemals um Erlaubnis zur Hundehaltung gebeten hat. Das wäre aber erforderlich. Es gibt dazu auch ein BGH Urteil. Nur weil im Vertrag kein Verbot steht, bedeutet das nicht, dass die Hundehaltung generell erlaubt ist. Das bedeutet, rein theoretisch könnt ihr den Mieter sogar auffordern, den ersten Hund zu entfernen, da er keine Erlaubnis eingeholt hat.
Letzteres möchtet ihr nicht, einen soll er haben dürfen. Aber den zweiten müsst ihr nicht dulden. Schreib ihm einen Brief und fordere ihn auf, den zweiten Hund abzugeben, da für diesen keine Erlaubnis gegeben ist.
Das könnt ihr dem Mieter doch offen sagen.
Wende Dich an den Tierschutzverein
Was steht denn in Eurem Mietvertrag? Tierhaltung nur nach vorheriger Genehmigung?
Dann könnt Ihr auf jeden Fall den zweiten Hund verbieten. Den ersten habt Ihr stillschweigend hingenommen.
Abmahnung und Androhung der fristlosen Kündigung, wenn der zweite Hund nicht bis sp. 7 Tagen abgeschafft wird.