Hund gekauft bei Ebay Kleinanzeigen - Verkäuferin will ihn zurück?
Guten Tag zusammen,
ich habe vor einer Woche einen Welpen bei Ebay Kleinanzeigen bei einer Familie gekauft die ihn aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht behalten konnte. Beim ersten treffen durfte ich mir ihn ansehen und beim zweiten durfte ich ihn mitnehmen/abkaufen. Mir wurde gesagt der Hund ist von Bekannten gewesen. Er ist auch nicht gechipt. Nun schreibt mich diese Dame an das ihre kleine Tochter den Hund zurück haben will und der Züchter ihr Stress macht. Auf die Frage ob Sie mir einen Zuchtvertrag vorlegen könnte antworte Sie " Es gab nur einen mündlichen" .. ich weiß nicht was ich machen soll? Ich habe mich so sehr an den kleinen gewöhnt und es geht ihm sehr gut bei mir.
wäre für Antworten sehr dankbar!
16 Antworten
Hallo,
zuerst schreibst du, der wäre von Bekannten des Verkäufers gewesen, dann wiederum soll er vom Züchter gewesen sein?
Ein Kaufvertrag ist eine rechtlich bindende Sache. Da gibt es jemanden, der etwas verkauft und jemanden, der etwas kauft. Bedeutet: in dem Moment, wo die "Ware" (beim Kaufvertragssrecht gilt auch ein Hund als Sache, also als Ware) an den Käufer übergeben wird und das Geld an den Verkäufer übergeben wird - ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen und das Eigentum an der Sache auf dich übergegangen (unter Privatleuten).
Natürlich gibt es Züchter (sehr verantwortungsvolle!), die ein Vorkaufsrecht mit ihren Welpenkäufern (oder auch Hundekäufern) vereinbaren. Dieses aber muss sehr ausführlich formuliert sein und z.B. auch ganz genau Aufschluss über den Rückkaufswert (Rückkaufssumme) geben. Das ist bei einem mündlichen Vertrag nicht der Fall und auch nicht beweisbar - daher ist es ein "dämliches" Argument.
Du bist rechtlich auf der absolut sicheren Seite und hast überhaupt keinerlei Veranlassung, den Hund wieder zurückzugeben.
Ich würde es auch nicht machen, denn das dient nicht dem Wohl des Hundes!! Dieses Hin und Her ist einem Hund überhaupt nicht zumutbar - und nächste Woche oder in 3 Monaten wird er dann wieder abgegeben und so weiter.
Sie kann ja klagen - was sie sicher nicht tun wird, denn das kostet eine Menge Geld und ohne schriftliche Beweise steht sie auf verlorenem Posten.
Alles Gute
Daniela
So einfach ist es mit einem Vorkaufsrecht aber nicht. Es reicht nicht aus, nur ein solches zu vereinbaren - wenn nicht explizit auch über Summen zu diversen "Lebenssituationen" eines Hundes etwas vereinbart wird.
Also z.B. bis zu einem Alter von X Jahren beträgt die Rückkaufssumme X
bis zu einem Alter von weiteren X Jahren Summe X
mit Ausstellungserfolgen und/oder Championaten Summe X
mit Zuchtfähigkeit Summe X
ab einem Alter von X Jahren (alter Hund, zu Sport- oder Zuchtzwecken nicht mehr zu verwenden) nur noch Summe X
Und auch ansonsten kann der Züchter seinen Vertragspartner ohnehin nur auf Schadenersatz verklagen.
Beim Vorkaufsrecht des Züchters handelt sich nur um eine sog. schuldrechtliche Vereinbarung, die nicht dinglich wirkt. Sie kann ein Eigentumsrecht nicht beschränken. Daher wäre im Fall der Fälle allenfalls ein Schadensersatz zu leisten. Da aber nicht die FS die Vertragspartnerin jenes Züchters war, ist sie völlig aus der Sache raus.
Vielen Dank! möchte den kleinen nicht abgeben .. ich möchte ihm es nicht antun! Im Gegensatz zu der Vorbesitzerin werde ich mich nicht so einfach von ihm trennen können!
Aber Sie schreibt mir ohne Ende das der Züchter ihn zurückfordert und und und .. ich solle diesen kontaktieren was soll ich tun?
Nichts, einfach gar nichts tun. Es ist weder deine Aufgabe, den "Züchter" (der ohnehin nur ein Vermehrer sein wird!) zu kontaktieren, noch musst du irgend etwas anderes tun.
Schreib ihr zurück, du würdest von deinem Eigentumsrecht Gebrauch machen, den Hund behalten und sie möchte aufhören, dich zu belästigen.
Der Ansprechpartner des "Züchters" ist derjenige, der seinerzeit von diesem den Hund gekauft und jenen, nicht beweisbaren (weil mündlichen) Vertrag geschlossen hat. Mit diesem muss der Züchter sich auseinandersetzen - nicht mit dir, denn du bist sein Vertragspartner nicht.
Und dann auf gar nichts mehr reagieren - Nummer blockieren und Ruhe ist!
Rechtlich siehts so aus:
Frau A kauft einen Hund bei Züchter B. Somit schliessen A und B einen Kaufvertrag ab. So, nun ist aber Frau A mit dem Hund überfordert und muss ihn abgeben. Also sucht Frau A einen neuen Besitzer. Du hast dich gemeldet und hast ihr den Hund abgekauft. Also hast du ihr Geld bezahlt und sie hat es angenommen. In dem Moment ist ein mündlicher Kaufvertrag entstanden. Heisst, es lief alles mit rechten Dingen ab. Du hast den Hund weder gestohlen, noch hast du sie dazu gedrängt. Sie hat das von sich aus und freiwillg gemacht.
Nun hat aber der Züchter B ein Problem damit, dass Frau A den Hund ohne sein wissen verkauft hat. Find ich ehrlich gesagt gut, spricht grundsätzlich für einen Verantwortungsvollen Züchter.
Aber dieses Problem muss Frau A mit dem Züchter lösen, nicht du. Denn du hast mit Frau A einen gültigen Vertrag. Frau A hat gegen ihren Vertrag mit Züchter B verstossen. Das ist aber ihr Problem, nicht deines.
Ich an deiner Stelle würde Ihr klar machen, dass sie den Hund nicht zurück bekommt. Schreib ihr das in einer Mail und dann ignorier sie. Was ich aber tun würde, ist dem Züchter shreiben, dass der Hund jetzt bei dir ist. Ich schätze den Züchter so ein, dass er einfach wissen will wer seinen Hund hat. Schreib ihm ein paar Sätze über dich, erzähl ihm wie es dem Hund geht und wo er jetzt lebt. Das wird dem Züchter reichen denk ich. Und es ist auch für dich immer gut zu wissen wo der Hund her kommt.
Du hast den Hund seit einer Woche?
Wie alt ist er? Hat der überhaupt schon mal einen Tierarzt gesehen ?
Wenn Du wusstest, dass der Welpe nicht dem Verkäufer gehört, hättest Du klären müssen, ob der Eigentümer mit dem Verkauf einverstanden ist.
Existiert kein schriftlicher Vertrag?
Also ein sehr dubioses Geschäft. Ob der Vermehrer (nicht Züchter!) oder die Vorbesitzerin den Hund wieder zurück haben wollen, solltest Du aussitzen. Denen geht es garantiert nur um Geld.
Bei eBay Kleinanzeigen werden Hunde auf diese Art auch mehrmals verkauft.
Reagiere nicht auf Schreiben oder Anrufe, sollten Sie weiter auf die Rückgabe bestehen, sollen sie doch einen Rechtsanwalt einschalten. Die Zeit spielt für Dich.
Kümmere Dich gut um den Hund, gib ihm ein gutes Zuhause, lass ihn bald beim Tierarzt untersuchen, impfen, chippen usw.
Und bitte NIEMALS wieder auf solche Geschäfte eingehen. Du hast ein Lebewesen gekauft und keine Schuhe.
Finde ich ziemlich unverschämt einen Welpen erst zu verkaufen... Aus GESUNDHEITLICHEN Gründen und ihn dann zurück haben zu wollen, weil die TOCHTER den Hund wieder haben will!
Sind die gesundheitlichen Gründe plötzlich nach einer Woche weg? Was ist das für ein Grund den Hund FÜR DIE TOCHTER zurück haben zu wollen?
Sie hatte genug Zeit sich das genau zu überlegen. Zumal du ihn ja erst beim zweiten Treffen abgeholt hast!
Sowas macht man nicht, so einen Zwerg nach Lust und Laune einfach rumzureichen.
Ich würde ihn an deiner Stelle auch behalten! Wer weiß sonst, wie lange sie ihn diesmal behält, bis das Töchterlein keine Lust mehr hat und die "gesundheitlichen Gründe" doch überwiegen!
Natürlich nicht zurückgeben.
Du hast den Hund gekauft - und hoffentlich einen schriftlichen Kaufvertrag. Aber auch wenn es nur einen mündlichen Vertrag gibt (hast Du Zeugen?) würde ich das ignorieren.
Die Sache klingt dubios. Der Hund war von Bekannten und jetzt macht der "Züchter" Streß ? Welcher Züchter denn ? Wenn es einen gäbe hätte der Hund Papiere.
Da würde ich mich entspannt zurücklehnen.
Die Leute versuchen es halt - aber damit kommen sie nicht durch. Ich würde den Kontakt abbrechen und fertig.
Ich würde da nicht allzu hohe Erwartungen wecken. Das Vorkaufsrecht kann durchaus vereinbart sein. In diesem Fall hätte der Zwischenverkäufer rechtswidrig gehandelt; womit der Vertrag mit dana0796 nichtig wäre.
Es muss auch nicht schriftlich vereinbart sein. Vielmehr reicht zum Nachweis ggf. durchaus eine gewohnheitsmäßige Abwicklung. Wenn also der Züchter "üblicherweise" bei Verkäufen das Vorkaufsrecht vereinbart, ist regelmäßig davon auszugehen, dass es auch hier gilt. In diesem Falle wäre der Zwischenverkäufer beweispflichtig, dass es dieses Mal nicht vereinbart wurde. ... bei einem mündlichen Vertrag nahezu ausgeschlossen.
Was hier also geschieht, ist in Unkenntnis der näheren Umstände m. E. ziemlich offen. Es kann zwischen "Nix", "Schadenersatz" und "Rückgabe" liegen. Doch nur "Nix" und ggf. auch "Schadenersatz von Zwischenverkäufer an Züchter" würde dem Anspruch deiner Einlassung genügen.