VerkäuferIn möchte Kitten wegen Taubheit nicht mehr verkaufen - wie ist die Rechtslage?
Hallo,
vor kurzem haben wir auf Ebay Kleinanzeigen nach Kitten gesucht und wurden schnell fündig. Wir haben die Person angeschrieben und haben auch eine Zusage bekommen. Die Schutzgebühr haben wir auch gleich bezahlt. Einige Tage später hat die Person sich gemeldet und uns mitgeteilt, dass die Katze Taub ist (vom Tierarzt kontrolliert) und wir nun entscheiden können ob wir das Kitten dennoch haben möchten oder nicht. Natürlich ist das kein Grund für uns und haben noch mal bestätigt das wir vom Kauf nicht zurücktreten möchten.
3 Tage vor Abholung des Kitten hat die/der VerkäuferIn sich gemeldet und sich nun doch dazu entschieden das Kitten aufgrund ihrer Taubheit nicht zu verkaufen und stattdessen es einem Familienmitglied zu übergeben . Die Schutzgebühr wurde ohne Aufforderung zurück bezahlt. Die Kommunikation fand ausschließlich über die Ebay-Kleinanzeigen Chatfunktion statt.
Das zweite Kitten, dass wir über einen anderen Verkäufer erworben haben ist jetzt alleine.
Wie sieht hier die Rechtslage aus und kann die Person einfach so entscheiden vom Kauf zurücktreten? Was kann ich in diesem Fall machen?
5 Antworten
Für mich wäre das n Grund abzulehnen. Manche taube Katzen können sich angewöhnen sehr laut zu schreien (sie hören sich selbst nicht), da sollte man auch an die Nachbarn und andere Familienmitglieder denken. Sind nicht alle verständnisvoll so zwischen 4 und 7 Uhr geweckt zu werden, jeden Tag, für die nächsten 15-20 Jahre. Dann lieber ne blinde Katze oder eine mit nur 3 Beinen.
Auch muss der Freigang beschränkt und abgesichert sein, sie hört auch keine Autos und Feinde (Hunde). Auch keine drohenden Artgenossen und wird ggf. einfach überfallen. Selbst vom anderen Kitten. Das muss auch erstmal lernen dass die Katze anders ist. Muss nicht immer gut gehen und da zieht die taube Katze den kürzeren.
Man muss lernen mit einer tauben Katze zu kommunizieren ohne sie zu erschrecken. Sich intensiver um sie kümmern.
Also man sollte schon drüber nachdenken und recherchieren. Hab ihr die Besitzerin denn mal gefragt was zu beachten ist? Ihr somit signalisiert dass ihr schon die Situation ernst nehmt und nicht lapidar 'ja dann ist sie halt taub, ist doch egal'.
Da kann ich die Tierbesitzerin verstehen dass sie sich verantwortlich zeigt. Ist auch sehr löblich und das Gegenteil von meinen Erfahrungen mit Kitten zum Abgeben (los werden).
Nun zur rechtlichen Lage. Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Nicht theoretisch sonder ganz pragmatisch und recht klassisch. Schon die Geldannahme beweist es wenn man sonst keine Beweise hätte.
Durch die später entdeckte Taubheit (stellt quasi ein Mangel dar) wurdet ihr informiert und habt es akzeptiert. Also selbst da kein Problem.
Wie bei Forderungen üblich würde man eine Mahnung aufsetzen mit angemessener Frist zur Übergabe, verstreicht diese fruchtlos, dann Gang zum Anwalt.
Wenn ihr aber nicht unbedingt auf dieses taube Kätzchen besteht, dann ein neues suchen.
Wenn noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde, wirst du da wahrscheinlich nicht viel machen können. Rechtlich gesehen ist es dann noch nicht eure Katze. Aber es gibt genug andere Katzen die zum Verkauf angeboten werden, ich würde an deiner Stelle auch mal im Tierheim nachfragen.
Wenn ihr jetzt schon ein kleines Kitten habt würde ich davon abraten eine ältere Katze zu holen. Aber auch in Tierheimen sind oft junge Katzen bzw Kitten.
Theoretisch ist ein Kaufvertrag geschlossen worden: Jedoch wie lange willst du mit einem Anwalt dahinterher rennen ? 6-12 Monate, dann ist die Katze auch wieder viel zu groß und deine Katze kann sich mit dem auch gar nicht verstehen.
Dann dürfte man die gar nicht bei Ebay Kleinanzeigen zum Vk stellen und somit wäre der Vertrag sowieso unwirksam. Oder seh ich das Falsch?
Natürlich kann man Tiere kaufen.
Wo steht das, dass man Tiere nicht kaufen kann? Bist du dir sicher, dass du das „weißt“?
rechtlich kann man Tiere nicht kaufen soviel weis ich
...dein Wissen beruht auf was genau ?
Ich hab mich da ein bisschen geirrt
https://www.jusline.at/gesetz/tschg/paragraf/8a
nur der verkauf an öffentlich zugänglichen plätzen und dem internet (außnahmen wie Züchter versteht sich) ist verboten.
auch im Internet ist der Verkauf nicht verboten, jedenfalls nicht in DE. Und hier gibt es auch Tiermärke, leider.
Ja ich bin Österreicher hier ist das verboten
Es ist mit Zusage beider Parteien auf ebay ein Vertrag entstanden, das ist schon richtig denke ich.
Aber glaub mir, wenn du dagegen angehst, wird das Kätzchen „weggelaufen“ sein oder sonst was. Und du sitzt auf den Anwaltskosten.
Kümmere dich schnellstmöglich um einen anderen kleinen Artgenossen für den bereits vorhandenen.
L. G. Lilly
sieh dich nach einem anderen Kitten um
auch im Tierheim kann man Kitten bekommen
was die Rechtslage angeht? - weiß nicht, aber du hast das Geld zurück, der Verkäufer will nicht mehr verkaufen, also würde ich akzeptieren
rechtlich kann man Tiere nicht kaufen soviel weis ich ich weiß nur leider nicht ob das dann dennoch ein Kaufvertrag ist da man ja offiziell die bisher angefallenen Kosten übernimmt, vielleicht können sie mir da schnell helfen
Mfg DP