Hund trotz Verbot; psychische Unterstützung
Hallo! Es ist ja nicht möglich, einen Hund zu halten wenn der Vermieter das im Mietvertrag verboten hat. Aber wie ist es mit einem psychologischen Gutachten? Ich hab vorhin gelesen, dass eine behinderte Frau den Zuspruch bekommen hat, weil sie sonst kaum soziale Kontakte pflegen kann, außer ihrem Hund. Bei mir wäre es eine ähnliche Situation, und ich gehe sehr davon aus dass ein Hund meinen psychischen Zustand wesentlich bessern würde.
Hatte jemand eventuell schon so eine Situation oder weiß was?
11 Antworten
Der Vermieter ist frei zu entscheiden, ja zu sagen, wenn er einen Grund sieht, dir das erlauben zu wollen. Ein Grundrecht hat man nicht.
Nur Blindenhunde sind die Ausnahme, mehr Ausnahmen gibt es nicht, auch nicht wenn es ein Therapiehund ist.
Im Zweifelsfall kann so etwas sowieso nur ein Gericht entscheiden.
Nur aufgrund eines Attestes diesbezüglich müsste dein Vermieter noch nicht einlenken.
Wenn das so einfach gehen würde, dann hätten auf einmal alle Hundefans mit so einem Mietvertrag schwere Depressionen....
Wenn überhaupt wird sowas nur in Ausnahmefällen akzeptiert....
Zudem ist ja nicht gesagt das ein Hund eine Depri verbessert....vielleicht nervt die Töle so sehr das man noch mehr davon bekommt....
Ich glaube ich habe mal gehört, das kleine Hunde bis zu einer bestimmten Größe nicht verboten werden dürfen, genauso wie Hamster und Katzen... aber das kannst du selber mal rausfinden....
Wenn das überhaupt Aussicht auf Erfolg haben soll, muss es gerichtsverwertbar, also durch ein Gutachten überprüft werden. Ob das bei dir der Fall ist, weißt du wohl am Besten.
Das Mietrecht sieht da noch kein Schlupfloch vor.