Hund beschädigt Auto. Wer trägt den Schaden?
Hallo zusammen!
Heute kam jemand im Dunkeln unangekündigt auf den Hof gefahren. Mein Hund ist an die Beifahrertür des PKW gesprungen und hat den Lack etwas zerkratzt. Selbstverständlich würde meine Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden begleichen, aber ich verspüre eigentlich keine große Neigung, ihr diesen Schaden zu melden. Mein Hund läuft frei auf dem Hof herum um das Grundstück zu bewachen. Naja, sie tut so als ob sie es bewacht. Egal. Sie läuft da jedenfalls herum. Es ist doch sicherlich nicht verboten, wenn ein Hund frei auf einem über 10.000 m² großen Betriebsgelände herumläuft um es zu bewachen? Wer dann nachts auf den Hof fährt sollte doch eigentlich damit rechnen können, daß da ein Hund herumläuft. Ich sperre das Tier gerne ein wenn jemand sich ankündigt, aber ohne Anmeldung kann ich dann eben nichts mehr machen. Wie ist die Rechtslage hierzu?
Vielen Dank für gute Antworten!
16 Antworten
Da dein Hof scheinbar für Jedermann zu jeder Zeit frei zugänglich/befahrbar ist, bist du auch in der Haftung, wenn etwas passiert.
Als Hundehalter haftest du ohnehin erst einmal für alle Schäden, die dein Hund anrichtet - eine Schuldfrage gibt es dabei nicht!
Natürlich hast du immer das Recht, auf dem Klageweg feststellen zu lassen, dass den Geschädigte durch sein Verhalten eine mögliche Mithaftung trifft - dann würde sich deine Haftung als Tierhalter entsprechend verringern.
Übrigens kannst du dir für zukünftige Fälle eine Warn-Beschilderung sparen, denn auch diese setzt keine Gesetze außer Kraft.
Bei Wachhunden obliegt es deiner Sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen, dass sie niemanden schädigen können. Was wäre, wenn ein Mensch das Grundstück betreten würde, vom Hund angesprungen wird, sich verletzt? So etwas muss ein Hundehalter unter allen Umständen verhindern - das gehört zu seinen Sorgfaltspflichten.
Du bist in der Gefährdungshaftung nach §833 BGB. Da braucht es kein Verschulden, einfach nur einen Schaden durch deinen Hund. Insofern haftest du erst einmal.
Eine Exculpation zu deinen Gunsten nach § 833 II BGB sehe ich hier ehrlich gesagt nicht.
Als Tierhalter haftest du für sämtliche vom Tier verursachte Schäden, unabhängig von deinem eigenen Verschulden
Ein Mitverschulden des Geschädigten nach §254 BGB kann deine Schadensersatzpflicht verringern. Ob diese vorliegt kann man hier nicht beurteilen. Das prüft dann deine Tierhalterhaftpflicht, die ist nicht nur dafür da den Schaden zu regulieren sondern auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Selbstverständlich würde meine Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden begleichen
Aber auch nur wenn dort die Tierhalterhaftpflicht inkludiert ist.
Wer dann nachts auf den Hof fährt sollte doch eigentlich damit rechnen können, daß da ein Hund herumläuft
Soll das heißen es gibt nicht mal ein Hinweisschild? Dann wirst du das mit dem Mitverschulden des Geschädigten vermutlich vergessen können und du wirst zu 100% haften.
Der Hundehalter ist immer und für jeden Schaden den sein Tier verursacht haftbar.
Sehr viel Rauch (Worte) um überhaupt nichts!
Du haftest aus Gefährdung nach Paragr. 828 BGB in voller Höhe als Tiehalter.
Ende der Story!
P.S.: Wie vermessen bzw. frech ist es eigentlich, einen Riesenköter auf einem offensichtlich frei zugänglichen Gelände rumlaufen zu lassen und für dessen Schäden dann den Geschädigten verantwortlich machen zu wollen!? Das war eine rethorische Frage!
Wie vermessen bzw. frech ist es eigentlich, sich auf so arrogante Weise einem Fragesteller gegenüber zu äussern? Bist Du der liebe Gott oder sowas?
Deine Frage ist beantwortet - das muss dir ausreichen!
Das haben andere mit mehr Grazie hinbekommen als Du. Vielleicht solltest Du Deine Zeit besser bei einem Benimmkurs verbringen als im Internet.
Ich weiß nicht, mit wem Du gerade sprichst. Mit mir vermutlich nicht, denn ich habe nichts von einem "Riesenköter" geschrieben. Und "frech" finde ich es eher, wenn man ohne zu fragen fremde Grundstücke betritt, zumal nachts.
Formaljuristisch magst Du im Recht sein. Aber ansonsten scheinst Du eine schräge Auffassung von Sitte und Anstand zu haben...