Mein Hund wurde vom Auto überfahren und ist tot

7 Antworten

Ja, es gilt als Unfall, wenn man ein Tier anfährt. Egal ob Wild oder Haustier. Es ist der Polizei normalerweise zu melden. Auch wenn zB am Auto Schaden entstanden ist, wegen der Versicherung. Ich weiß nicht, obs bei der größe der Tiere irgendwo ne Abgrenzung gibt. Wenn der Autohalter den Vorfall anzeigt, könnte sogar der Hundehalter für den Schaden haftbar gemacht werden, weil er die Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Kenn ich. Als ich 16 war, wurde ein etwa 11wochen alter ausgesetzter Welpe in Rumänien, um den ich mich dort gekümmert hatte, vor meinen Augen überfahren...Hab es bis heute nicht so richtig verarbeitet und kriege immer voll die Panik, wenn ich schon jemanden sehe, der die Straße überquert, egal ob Mensch oder Tier... Der Fahrer hätte noch anhalten können, er war ca. 500m von dem Welpen entfernt, es war ein hellichter Sommertag, aber er ist mit Vollgas einfach über meinen Welpen drübergebrettert. Alle Knochen im Hinterbein gebrochen, alles kaputt. Ich nahm ihn von der Fahrbahn runter, musste ihn leider in dem Zustand in Rumänien zurücklassen...Bekannte meinten, ihn noch herumhumpeln gesehn zu haben, aber ich selbst hab ihn nie mehr gesehen...das tut auch echt weh...

Es ist eher so das der Autofahrer über Eure Haftpflichversicherung die Schäden an seinem PKW von Euch erstattet bekommen kann §883 BGB

In sofern hat sich der Autofahrer nur selbst geschadet.

Das ist natürlich kein Trost für Dich aber so ist es nunmal in Deutschland.

Musst du abklären lassen, normal beim autounfall wenn ein mensch verletzt wurde auch wenn der fahrer nicht schuld war gilt es als fahrerflucht. da das tier eine sache ist weiss ich nicht wie die rechtslage da ist, wenn du ein reh überfährst musst du ja eigentlich den förster rufen. Ich würde den unfall auf jeden fall der polizei melden. jeh nachdem wenn der autofahrer zu schnell war kann es seine schuld sein. (was dann eine sachbeschädigung wäre) mein herzliches beileid.

Ank13  18.06.2012, 20:49
Ank13  18.06.2012, 20:50
@Ank13

Die Verletzung oder Tötung von Kleintieren (Katzen, Hühnern o. ä. Kleintieren) durch einen Autounfall fällt nicht unter den Anwendungsbereich des § 142 StGB. Bei diesen Tieren wird ganz regelmäßig ein geringerer Wert als 25 € anzusetzen sein. So hart es sich auch anhört, ist tatsächlich nur der wirtschaftliche Wert eines solchen Tieres bei der Frage des Bagatellschadens zu berücksichtigen. Ein etwaiges besonderes emotionales Interesse des Tiereigentümers an dem Tier ist für die Frage, ob ein Bagatellschaden vorliegt, nicht ausschlaggebend. Hingegen wird das Anfahren eines Hundes nicht mehr als Bagatellschaden zu werten sein. Ein Hund wird auch ohne jegliches emotionales Interesse des Besitzers den Wert von 25 € übersteigen mit der Folge, dass bei einem Entfernen vom Unfallort grundsätzlich die Strafandrohung des § 142 StGB greift. __-- copy vom link

Nein, im Gegenteil: Als Autofahrer soll man Tieren nicht ausweichen, denn damit läuft man Risiko, andere menschliche Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wenn du einem Hund ausweichst und dabei einen Menschen verletzt, so gut deine Absichten auch waren, hast du ein Problem. So leid es mir um deinen Hund tut; der Fahrer hat sich richtig verhalten.

maikebabee  01.01.2014, 23:22

Eig richtig mies..das tiere als minderwertig gesehen werden. Tiere haben oft ein größers Herz als Menschen! :((

myjack  18.06.2012, 20:44

Naja... Grundsätzlich richtig, aber schon situationsabhängig :-) Wenn der Hund 500 Meter entfernt am helllichten Tag auf der Straße steht, muss ich ja nicht extra noch Gas geben :-)

Maggie2012  18.06.2012, 21:52
@myjack

Gas geben sicher nicht, aber haftbar ist der Fahrer trotzdem nicht, die o.g. Richtlinie gilt immer. Selbst wenn es zur Anzeige kommen sollte: Sagt der Fahrer, er hätte nicht ausschließen können, mit abrupten Bremsen oder ausweichen jmd. zu verletzen, ist er auf der sicheren Seite. Weiß das ziemlich sicher, da ich mich vor kurzem noch intensiv informiert habe (bin selbst Tierhalterin).