Kaufvertrag mit Anzahlung bei Tod noch gültig?
Hi, mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat zuvor noch einen Kaufvertrag mit einem Privathändler abgeschlossen und schon einen Teil des Preises überwiesen. Den Rest wollte er persönlich vor Ort bezahlen und ist auf dem Weg zuvor verstorben.
Soweit ich weiß werden Kaufverträge an die Verwandten vererbt. Jedoch hat mein Vater noch nicht den kompletten Preis gezahlt und das Objekt noch nicht in Besitz genommen.
Muss nun trotzdem der Kaufvertrag erfüllt werden, wenn keine Kulanz zu erwarten ist?
2 Antworten
Natürlich. Vertrag wird nicht durch tot nichtig. Wenn es eine spezielle Anfertigung ist kann die niemandem angedreht werden. Beispiel : ein Gebiss wurde angefertigt und noch nicht angepasst. Wer soll sonst die Kosten dafür aufbringen außer den Erben?
Es kommt drauf an wo der Vertrag zustande kam. Das Recht des Landes gilt dann.
Innerhalb der EU dürften die Unterschiede aber überschaubar sein.
Soweit ich weiß werden Kaufverträge an die Verwandten vererbt.
Sie werden gemäß einem Testament bzw. der gesetzlichen Erbfolge vererbt.
Muss nun trotzdem der Kaufvertrag erfüllt werden, wenn keine Kulanz zu erwarten ist?
Der Erbe tritt in den Kaufvertrag ein.
Habe gerade erfahren, das der Verkäufer aus Österreich ist. spielt das eine Rolle?