Unterschrift gefälscht, steht mir was zu?
Hallo, habe vor einiger Zeit mein Auto verkauft, ganz normal mit Kaufvertrag.
Nun wurde das Auto beschmiert von einem Graffiti Sprayer und der neue Besitzer hat einen " neuen " Kaufvertrag erstellt, warum auch immer. Darin hat er viel weniger Kilometer angegeben und meine Unterschrift genutzt. Ich fühle mich in meiner Ehre verletzt. Steht mir irgendwas zu?
Grüße
18 Antworten
Der neue Besitzer hat eine Straftat begangen für die er bestraft werden kann. Von einer evtl. Geldstrafe wirst du nichts bekommen, und dir steht auch nichts zu.
Was hat das Graffiti mit deinem vorherigen Verkauf zu tun? Richtig, nicht dein Problem.
Sei vorsichtig mit dem falschen Kaufvertrag. Es ist doch klar, wofür man sowas benutzt, vor allem wenn die Kilometer gefälscht werden. sagen wir du verkaufst ein Auto mit 100.ooo km für 5000 Euro. Was wäre, wenn der Wagen nur 50.ooo km hätte? Richtig, er wäre mehr wert. Mit deiner gefälschten Unterschrift kann der Käufer nun einen Dritten mit einem FAKE-Vertrag über das Ohr hauen. Sollte dir das zu Ohren kommen würde ich allein schon aus der Tatsache heraus, dass der "Käufer" später dir das in die Schuhe schieben wird, Anzeige wegen Urkundenfälschung und Betruges erstatten.
Heb ja den alten Vertrag auf !!!
"steht mir irgendwas zu?" willst du Geld aus dieser Tatsache schlagen? Wegen was denn. Er fälscht die Urkunde um andere zu betrügen. Das ist Strafrecht kein Zivilrecht. Du hast höchstens spätere Auslagen, die du fordern könntest, so du sie denn nachweisen kannst.
Welcher bezifferbare Schaden ist dir denn entstanden? Woher weißt du das überhaupt, dass der Käufer einen neuen Kaufvertrag erstellt hat und deine Unterschrift gefälscht hat?
Ein wenig "undurchsichtig" deine Erklärung ;-)
Er hat also deine Unterschrift benutzt, um mit dieser und mit gefälschter Laufleistung das Fahrzeug an einen Dritten zu verkaufen?
Dann hat er den Dritten betrogen und eine Unterschrift gefälscht und MAN kann ihn deswegen anzeigen.
Auch du kannst ihn anzeigen, aber du hast davon persönlich nichts.
Das ist eine strafrechtliche Angelegenheit, keine zivilrechtliche.
Du müsstest ihn auf dem "Zivilweg" verklagen, auf was auch immer. Mir fällt da jetzt gerade nichts ein und ich wüsste auch nicht, was dir zustehen sollte.
Der Geschädigte ist der "Dritte", nicht du.
Viele Grüße
Michael
Ja, und nachdem er die Unterschrift gefälscht hatte, hat er den neuen Kaufvertag noch dem alten Eigentümer gezeigt.. vermutlich, damit der sehen kann, wie gut die Fälschung gelungen ist...
..... bestimmt. Es ist ja wohl eine Kopfsache, also sollte zuerst der Hausarzt aufgesucht werden.
Gute Besserung.