Muss bei Wohngebäudeversicherung Reparatur von Fachfirma durchgeführt werden?
Hallo zusammen,
ich hatte einen Sturmschaden an einem Wintergarten, welchen ich bei meiner Wohngebäudeversicherung auch gemeldet habe. Die Versicherung hat zunächst einen Kostenvoranschlag verlangt. Diesen habe ich von einer Fachfirma über 1.250 € besorgt und der Versicherung zur Verfügung gestellt. Daraufhin schickt die Versicherung einen Gutachter bzw. beauftragte eine eigene Firma sich den Schaden anzuschauen und ggf. direkt zu reparieren. Eine Reperatur konnte durch die Firma jedoch nicht vor Ort durchgeführt werden, so dass ich ca. 2 Wochen später 800 € von der Versicherung erhielt. Die Versicherung schrieb mir, dass es sich um eine Anzahlung handelt und der Restbetrag von 450 € nach Eingang der Rechnung durch die von mir beauftragte Firma erfolgen würde.
Meine Frage lautet, besteht aus rechtlicher Sicht die Möglichkeit den Schaden nicht zu reparieren oder selbst zu reparieren und das Geld zu behalten? Stehen mir in diesem Fall auch die restlichen 450 € zu? Kann es sein, dass die Versicherung einen Gutachter rausschickt um zu überprüfen ob der Schaden repariert wurde?
Über Erfahrungen und Hinweise würde ich mich freuen.
Viele Grüße, Uri69
3 Antworten
In der Wohngebäudeversicherung gibt es eine Wiederherstellungsverpflichtung. Du hast also keinen Rechtsanspruch auf eine fiktive Abrechnung. Wenn Du die Reparatur fachgerecht in Eigenleistung ausführen kannst, stehen Dir auch nur die dafür anfallenden Kosten zu, das wären dann die nachzuweisenden Materialkosten und ein Obulus für Deinen Arbeitseinsatz - da kann man etwa EUR 10,00 je Stunde veranschlagen.
Falsch. Du hast das Recht einer sogenannten Scheinabrechnung.
wenn du den Schaden selbst reparierst, wird die Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach den Betrag des KVA abzüglich der Mehrwertsteuer erstatten....würde ich nicht machen---den Schaden erleiden und dann die Arbeit selber leisten?? Warum? Soll der Fachbetrieb machen, da hast dann auch auf die Leistung Gewähr...
der versicherung ist es egal, wer den schaden repariert , auch wenn diese reparatur den kostenvoranschlag übersteigt .-so war es zumindest bei mir am auto ( hagelschaden )
habe die zugesagte versicherungssumme erhalten und selbst aus gebessert . wenn die selbstreparatur den festgelegten schadenswert überschreitet , musst du natürlich eine detailierte rechnung vorweisen .-lg.