müssen Fahrtkosten mit 19% in Rechnung gestellt werden?
Als Gutachter bin ich umsatzsteuerpflichtig geworden. Wenn ich nach einer Gerichtsverhandlung die mit dem eigenen PKW gefahrenen Kilometer u.a. in Rechnung stelle, muss ich sie dann mit 19% Mwst versteuern ?
3 Antworten
Ich sag es mal so, die Umsatzsteuer ist darin enthalten egal ob Du sie in Rechnung stellst oder nicht.
Stellst Du die aber nicht in Rechnung schuldest Du sie trotzdem und das könnte den Gewinn etwas schmälern.
Ja, in der Aufsatellung der Rechnungsbeträge werden die Fahrkosten mit angegeben und dann am Ende wird der Betrag mit 19 Prozent MWST zum Gesamtbetrag beaufschlagt.
Natürlich müssen Fahrtkosten mit 19 Prozent Mwst. abgerechnet werden. Das ist eine Dienstleistung, kein lebensmittel.