Wie weit muss der abstand zur grundstücksgrenze sein bei ca 8 bienenstöcken?
Mein Nachbar hat vor kurzem ca.8 Bienenstöcke ca.1,50 m Abstand von unserer Grenze entfernt aufgestellt.Die Grundstückee sind nicht sehr groß ,so dass ich befürchte dass wir uns nicht mehr im Garten aufhalten können,zb Grillen,Sonnen usw. Zumal meine Wäschespinne auch in der Nähe steht. Wer weiß darüber Bescheid?
6 Antworten
Zunächst einmal können von einem Bienenvolk Einflüsse auf das eigene Grundstück einwirken, die man als sog. "Imponderabilien" bezeichnet. Ähnlich wie Geräusche und Gerüche, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, muss man diese Einflüsse nicht in unbegrenztem Umfang dulden, da sich dadurch eine Beeinträchtigung des Grundstückswertes ergeben kann. Allerdings muss auch ein Grundstücksbesitzer einen gewissen Grad an Immissionen solcher Imponderabilien dulden, wenn sich diese im ortsüblichen Maße bewegen. Bei der Bienenhaltung geht die Rechtsprechung davon aus, dass bis zu 5 Bienenvölker in einem reinen Wohngebiet gehalten werden dürfen. Allerdings hat der Bienenhalter Vorkehrungen zu treffen, dass die umliegenden Grundstücke durch den Bienenflug nicht ungewöhnlich stark beeinträchtigt werden. Zum einen kann dies dadurch gewährleistet werden, dass die Hauptflugrichtung nicht direkt über das Nachbargrundstück führt. Eine Drehung der Ausflugöffung der Bienenkästen um 180° kann hierbei schon Abhilfe schaffen. Weitere Abhilfemaßnahmen kann eine Hecke oder ein Sichtschutzzaun bieten, welche zwischen dem Nachbargrundstück und den Bienenkästen verläuft. In einem Mischgebiet können auch mehr als 5 Bienenvölker als ortsüblich gelten, so dass erstmal prinzipiell nichts dagegen unternommen werden kann, wenn der Nachbar 8 oder auch mehr Bienenvölker in seinem Garten hält. Wenn die Ausflugöffnung nicht direkt über das Nachbargrundstück führt, dann kann er seine Bienenkästen auch direkt an die Grenze stellen, wenn die Kästen nicht eine Höhe von 160 cm überschreiten. Ob ihr jetzt Kinder habt,die sich vor den Bienen fürchten hat auf eine mögliche genehmigung oder Versagung der Bienenhaltung keinen Einfluss. Ebenfalls ist eine Insektengiftallergie eines Nachbar kein Grund, dass der Imker auf dem Nachbargrundstück keine Bienen mehr halten darf. Sollte es zu einem Stich kommen, so hat man als Geschädigter immer schlechte karten, denn wie überall gilt auch hier die Beweislast. Man muss beweisen können, dass es eine Biene des Nachbarn war, die gestochen hat. Da Bienen jedoch bis zu 8 km weit fliegen und nicht mit einem Halsband mit Steuermarke versehen sind, ist eine Beweisführung mehr als schwierig. Was die Wäschespinne im Garten betrifft, so kann allenfalls im zeitigen Frühjahr beim sog. Reinigungsflug der Bienen eine Verschmutzung der Wäsche auftreten. da solltet ihr euch ggf. mit dem Imker absprechen, damit ihr nicht gerade dann die Wäsche aufhängt, wenn ein Reinigungsflug ansteht.
Was der Aufenthalt im Garten zum Grillen oder Sonnenbaden betrifft, so ist durch die Bienen kaum mit besonderen Beeinträchtigungen zu rechnen. Bienen sind keine Wespen und werden nicht lästig.
Aufgrund dieser kärglichen Information kann Dir niemand eine solche Frage beantworten. In welchem deutschen(?) Bundesland lebst Du denn? In welcher Stadt oder Gemeinde? Ist das Grundstück in einem Wohngebiet gelegen? Oder im Außenbereich? Sind die Bienstöcke ortsfest, bedürfen möglicherweise einer Baugenehmigung?
Wenn das öffentliche Recht nicht zu einem Verbot führt, würden nur noch zivilrechtliche Abwehransprüche helfen und die muß jeder selber geltend machen.
Komme aus dem Saarland ,es handelt sich hier um ein sogenanntes Mischgebiet. Erwähnenswert wäre dass 2 Meter nebenan ein öffentlicher Weg verläuft der den ganzen Tag über von spaziergängern und Anwohnern genutzt wird.
Wenn du auf dem Land wohnst hast du schlechte Karten, rufe mal in der Gemeindeverwaltung an.
Kinder sind kein Grund gegen Bienen........
wohne auch nicht auf dem land.ich spreche nur die jenigen an ,die sich auch etwas auskennen.
Habe absolut nichts gegen Bienen,nur sollte es Vorgaben diesbezüglich geben möchte ich dass sie eingehalten werden.Habe keine lust den Sommer im Haus zu verbringen.
Da gibt es eine unterschiedliche Anzahl von Angaben im Netz und Gerichtsurteile ... Mindestens jedoch 4 Meter - wenn ich das richtig ergooglet habe.
Wo steht das?
an wen kann man sich da wenden.Danke für die nette Antwort
Ich bin selbst Imker und hatte ein ähnliches Problem mit meinem Nachbarn. 4 Bienenvölker 0,5 m Abstand zum Nachbar. Es ist wichtig zu wissen ob du in einem reinen Wohngebiet oder in einem Landwirtschaftlichen Mischgebiet wohnst. In einem Landwirtschaftlichen Mischgebiet, gibt es keine Mindestabstand zum Nachbar. ( Ich hab mich extra vorher bei einem Juristen informiert. )