Hollywoodschaukel garantie?
Hi, haben uns letzten Sommer eine Hollywoodschaukel im Baumarkt gekauft. Jetzt ist letzte Woche als wir nicht zuhause waren, das Dach bzw der Sonnenschutz weg geflogen. Haben Ihn auch wieder gefunden nur ist die Halterung an der Schaukel selbst gebrochen und auch am Dach. Ich also beim baumarkt angerufen und das so geschildert, die wollen jetzt von mir aber Verpackung und Kassenzettel. Muss ich den Zettel jetzt wirklich 2 Jahre aufheben oder wie läuft das ab? Kann ich bei Schaden auch ohne Bon umtauschen? hab da mal was im Tv gesehen bin mir aber nicht ganz sicher. Vll kann mir ja jemand nen Rat geben wie ich es denen schildern kann, falls ich im Recht liege evtl mit § :-D Danke schonmal und schönes Pfingstwochenende
7 Antworten
Zuerst sollte richtig gestellt werden, dass Du Dich nicht auf eine Garantie sondern auf Deine Mängelgewährleistungsrechte berufen willst. Da gibt es - jurisitsch gesehen - einen großen Unterschied. Grdsl. stehen Dir als Verbraucher ab Übergabe der Kaufsache Gewährleistungsrechte für 2 Jahre zu, da hier ein Kaufvertrag iSv § 433 BGB vorliegt muss sich also ein Mangel Isv § 434 BGB gezeigt haben, welcher schon bei Übergabe der Kaufsache gem. § 446 BGB vorgelegen haben muss. Dass dieser Mangel bei Übergabe vorlgelegen hat muss grdsl derjenoige beweisen, für den die Tatsache günstig ist. Das ist die prozessuale Beweislast. Da Du die Schaukel repariert haben willst, musst Du, da die ersten 6 Moante nach Übergabe bereits vorbei sind, beweisen, dass die Befestigung schon bei Übergabe defekt ist. Zwar ist hier gesehen wohl kein Mangel gegeben da das Ding bei einem Sturm gerissen ist (Eher eine Frage der Hausratversicherung) aber meistens werden bei Baumärkten viele Augen zugedrückt. Da die Tatsache, dass Du DIch auf Gewährleistung berufen willst, günstig ist, musst Du auch beweisen können, dass Du noch Gewährleistungsrechte hast. Daher der Kaufbon.
Ist das nicht eher ein Schaden, den eine Hausratversicherung übernehmen muss? Denn der Sonnenschutz wird ja nicht einfach so abgerissen sein, sondern da muss ja wohl eine gewisse Gewalt (Sturmschaden) gewirkt haben. Das dürfte durch eine Garantie wohl kaum abgedeckt sein.
Bei einem Sturmschaden z.B.an einem Auto kannst du auch keine Garantieleistung einfordern.
Du musst nachweisen können, wo und wann Du etwas gekauft hast, wenn Du einen Garantieanspruch erheben willst. Und dazu eignet sich nun einmal der Kassabon hervorragend. Falls Du mit Deiner Bankkarte gezahlt hast, dann kannst Du auch einen Kontoauszug als Beweis nehmen.
Die Verpackung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben...
Wie willst du denn ohne Kassenbeleg beweisen, dass du noch in der Garantiezeit bist? Natürlich brauchst du den Kassenzettel! Bei längerer Gewährleistungszeit empfiehlt es sich, eine Kopie zu machen, da das Thermopapier die Farbe verliert!
Der beschriebene Schaden wäre bei sachgerechter Bedienung (bei Nichtgebrauch Schaukel gegen Wind/Sturm... schützen) vermutlich nicht eingetreten. Wenn der Händler dir entgegenkommt, solltest du dich freuen. Ein Nachweis ließe sich auch durch die Aussage einer Person "ersetzen", die dich damals beim Einkauf begleitet hat. Gibt es einen Kontoauszug o. a.