Garantie bei einem Gewinnspiel?
Hallo,
ich habe einen Fernseher in einem Onlinegewinnspiel gewonnen. Da ich aber keinen Gebrauch dafür habe, möchte ich ihn einem Freund relativ günstig verkaufen.
Hat man jetzt für den Elektronikartikel trotzdem eine Art Garantie wie bei Mediamarkt oder so? So weit ich weiß, gibt es von dem Gewinnspielbetreiber keine Garantie/Gewährleistung.
Es wäre nur sehr unangenehm, wenn der Fernseher aufgrund eines Fehlers kaputt geht und mein Freund sich dann betrogen fühlt. :\
5 Antworten
Das ist eine gute Frage... also erst einmal kannst du ihm das ja genauso sagen: dass du dir eben nicht sicher bist und er das Risiko mit eingehen muss. Schließlich bekommt er ihn ja auch viel billiger.
Aber ich vermute, dass die Onlineseite, die das Gewinnspiel betrieben hat, diese Garantieberechtigung hat. Sie haben den Fernseher vermutlich gekauft, sollte das so sein, dann sollten sie dir die Belege dafür übergeben. Sie brauchen die ja nicht mehr.
Es kann aber auch sein, dass der Fernseher denen gesponsert wurde. Viele Händler machen das, weil sie im Gegenzug Werbung bekommen. Durch das Gewinnspiel wird ja schließlich für dieses Produkt und dementsprechend auch die jeweilige Firma aufmerksam gemacht.
Informiere dich doch mal bei einem Elektronikmarkt in deiner Nähe, vielleicht wissen die näheres. Und sonst schreib mal die Seite an, bei der du an dem Gewinnspiel teilgenommen hast.
In Deutschland gibt es eine 2-jährige gesetzliche Gewährleistung. Die dürfte auch bei einer Ware, die bei einem Gewinnspiel gewonnen wurde, nicht auszuschließen sein.
Garantie ist etwas anderes. Das ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder manchmal auch des Verkäufers. Sie kann damit auch an Bedingungen geknüpft sein.
Ja, die Unterscheidungen mag ich jetzt nicht präzise ausgeführt haben. Man kann bei den Spielen staatliche oder nicht staatliche unterscheiden; außerdem, ob es sich wirklich um ein Gewinn- oder doch ein Geschicklichkeitsspiel oder eine Auslobung handelt.
Ich habe mit der Entgeltlichkeit nur einen elementaren Teil deutlich machen wollen: In manchen Fällen geht man gegenseitige, durchsetzbare Verpflichtungen ein, in anderen nicht. Mir war nicht daran gelegen, den vorliegenden Fall zu Ende zu spinnen; dafür habe ich gerade den Kopf nicht frei.
Habe vergessen zu erwähnen, dass der Artikel aus dem Vereinigten Königreich kommt.Ändert sich dadurch etwas?
Ja. Dann greift unser hiesige Gewährleistung natürlich nicht. Und es dürfte schwieriger (und teurer) sein, eventuelle Garantieansprüche anzumelden, weil das Gerät dann vermutlich nach UK geschickt werden muss.
Das ist aber keine rechtlich sichere Auskunft. Wenn z.B. das Gewinnspiel hierzulande von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurde, könnte die Gewährleistung auch weder greifen. Da wird es dann aber kompliziert und man müsste Fachleute fragen.
Da UK ebenfalls Mitglied der EU ist, gilt dort das Gewährleistungsrecht in Ansatz und Ergebnis weitgehend genauso wie hier. Feinheiten könnten variieren - ich denke, dass es die Beweislastumkehr, wie wir sie kennen, nicht in allen EU-Ländern gibt.
Ob ein Gewinnspiel aber Gewährleistungsrechte auslöst, ist eine andere Frage - wenn das Gewinnspiel vollkommen unentgeltlich war, dann wohl kaum. Wenn die Gewinnsache die Gegenleistung für eine kostenpflichtige Teilnahme war, dann schon wieder sehr viel eher.
Stimmt natürlich... Hatte nicht weit genug gedacht.
Ja; das ist natürlich noch nicht standardmäßig in unseren Köpfen. Das wird sicher noch so lange dauern, bis internationale Einkäufe zur Gewohnheit werden, und vllt auch noch länger.
Der Verkäufer bzw. der Betreiber des Gewinspiels ist dir gegenüber gewährleistungspflichtig, über einen Zeitraum von 2 Jahren. Wenn dein Freund Probleme mit dem Gerät bekommt, solltest du das dann also reklamieren
Da geht es mehr um gekaufte Güter.Trotzdem danke.
2 Jahres-Garantie
Gewinnspiel ist Gewinnspiel egal ob es kostenlos ist oder ein Entgelt gezahlt wurde