Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich?
Riester Vertrag meines sehr vertrauensseligen Mannes.
Nach dem gestrigen Schock habe ich mich hingesetzt und alles noch mal durchgelesen und gerechnet. Fazit ist, dass die Gebühren des Vertrages einen sehr großen Teil der Zulagen aufgefressen haben. Es sind von den Zulagen (1700 Euro) nach Abzug der Gebühren (1200 Euro) schlappe 500 Euro quasi dem Konto gut geschrieben worden (während der 10-jährigen Laufzeit).
Ich hätte meinen Mann erwürgen können, dass er so blind ist. Dass er so bequem ist, was solche Sachen angeht. Gestern knallte ich ihm seinen Vertrag vor und sagte, dass er den Versicherungen schön Geld in den Rachen schmeißt. Letztlich zahlt er sowieso noch Steuern auf die zu erwartende Riesterrente und auf diese Art und Weise holt sich der Staat seine Zulagen nach und nach wieder zurück, also ist es unter dem Strich ein gewaltiges Minus!
Wie auch immer, kann man zu hohe Gebühren zurückfordern (gibt es da ein Gesetz, oder irgendeine Regel??).
Vielen herzlichen Dank und es grüßt eine immer noch erschütterte rhapsodyinblue
11 Antworten
Da Dein Mann ja anscheinend einem Vermögensberater der DVAG sein Vertrauen geschenkt hat ist es zu so einer Misere gekommen. Die Polic AM ist auch bedingt durch den Strukturvertrieb DVAG ein kostenintensives Produkt.
Jetzt heißt es erstmal ruhigen Kopf bewahren und keine voreiliegen Handlungen/Kündigungen durchführen sonst ist der Verlust realisiert. ** Wichtig !
Nicht kündigen, nur beitragsfrei stellen !**
Zum Ende der Laufzeit muss jeder Anbieter die eingezahlten Beiträge und Zulagen auszahlen, somit wäre zumindest der reine Geldbetrag gerettet.
Für die Zukunft einen von Gesellschaften unabhängigen Versicherungsmakler beauftragen, es gibt genügend Anbieter mit niedrigerer Kostenquote. Die auch trotz Kosten bereits nach einem Jahr im Plus sind.
Da wirst Du leider nix dran ändern können. Was glaubst Du, warum diese Riester-Dinger überhaupt ins Leben gerufen wurden - damit die Versicherer und der Staat noch mehr Geld daran verdienen - und die Bürger einem Millionenfach auf den Leim gehen.
Da wird was suggeriert - der Staat gibt ne Zulage - die wird aber durch Gebühren, Steuern etc wieder mehr als aufgefressen - dazu wandert ein Teil Deines Anlagebetrages gleich mal wieder als "Verwaltungsgebühren" an die Manager der Versicherungen.
Das ganze wird sooo ausgeklügelt aufbereitet und komplex formuliert, dass ein einfacher Versicherungsvertreter da auch nicht dahinter steigt (der bekommt vielleicht 20 Euro Provision, weil er fürs Geschäft mit Dir gesorgt hat) - geschweige denn der Bürger, der meint, eine sichere Geldanlage für die Zukunft zu tätigen. Das ganze ist dann meist noch auf Lebenszeit unkündbar - und du bist GEFANGEN
Wir werden dereinst Steuern zahlen müssen, das wissen wir schon heute. Durch Änderungen der Lebensumstände und Erbschaften.....
es ist kündbar. Die staatl. Zulagen werden wohl abgezogen werden, aber das ist uns mittlerweile egal. Die wären so oder so weg gegangen, spätestens dann mit der steuerlichen Belastung der Rente.
Mich ärgert nur, dass es als eine grandiose Altervorsorge propagiert wurde und letztlich ein gigantischer Betrug am Sparer ist. Es muss viel mehr vor solchen gewarnt werden!
Naja Betrug ist es nicht, aber es gibt halt gute und schlechter Anbieter, gute und schlechte Formen der Anlage, AachenMünchener ist ehrlich gesagt nicht wirklich führend, was die Altersvorsorge angeht...
Steuern musst du evtl auch zahlen wenn du kündigst (gewährte steuervorteile müssen zurückgezahlt werden), die erträge im sparanteil sind abgeltungssteuerpflichtig. drum würde ich mir das mit der kündigung überlegen.
Hallo, über den Status eines Vertrages gibt es nicht mehr viel zu schreiben, es ist alles gesagt worden.
Es ist nun zu prüfen, ob Deinem Mann noch Druckstücke der Gesellschaft aus dieser Zeit noch vorliegen. Da könnte man den Wahrheitsgehalt der damaligen Aussagen des Vermittlers prüfen. 20% Rendite ist schon ein sehr stark überzogenes Stück.
Auch SgtMiller hat unbedingt recht mit seiner Aussage, dass eine Kündigung nun den totalen Verlust erst wirklich sanktioniert, auch wenn Deine Reaktion mehr als nur verständlich ist. Such Dir in Deiner Nähe einen neutralen und wirtschaftlich von den Versicherern unabhängigen (ehemals gerichtlich zugelassenen) Versicherungsberater. Dieser Personenkreis ist zur Rechtsberatung berechtigt und darf auch Deine/Eure Interessen gegenüber dem Versicherer vertreten.
Ich sehe auch hier wieder mal eine gefährliche Kombination von Halbwissen und den glorreichen Tip zu Anwalt zu gehen.
Wenn jemand vor 10 Jahren einen Vertrag abgeschlossen hat, so konnte er auch schon vor 10 Jahren schauen, was an Gebühren verlangt wurde. Da kann ich jetzt nicht um die Ecke kommen und sagen .."ohh, die waren aber zu hoch". Vertrag ist Vertrag, basta.
"Riester" ist auch keine Erfindung der Versicherer, Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Außerdem war es eine Reaktion auf die Neuregelung des Alterseinkünftegesetztes, in der die Besteuerung des gesetzlichen Rente neu geregelt wurde. War bis dato nur der sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig,so werden ab 2005 Renten der GRV abzüglich der Versorgungsfreibeträge mit 50% besteuert, danach jährlich in 2-Prozent-Schritten steigend und ab 2020 in 1%-Schritten bis im Jahr 2040 auf 100%.
Soweit zum historischen Hintergrund
Was in Deiner Betrachtung zu kurz kommt bzw. komplett vergessen wurde:
Den Großteil der Kosten entsteht durch die sogenannten Abschlusskosten, diese fallen jedoch, zumindest bei den neueren Verträgen, nur in den ersten 5 Jahren an, sie werden linear verteilt. Die Hähe diese Kosten richtet sich nach der Laufzeit und der Höhe der warscheinlichen Gesateinzahlung. Also, je länger die Laufzeit, je höher der Beitrag, je höher ist dieser Kostenblock. Bei den Verträgen von vor 10 Jahren wurde glaube ich der Kostenblock gleich am Beginn belastet, so das man bei einem schlechten Versicherer erstmal 2-3 Jahre keinen Rückkaufswert hatte.
Neben der Zulage gibt es ja noch, selbst bei Durchschnittsverdienern, eine ansehnliche jährliche Steuererstattung, die zweckungebunden verwendet werden kann. Ich würde mich sehr wundern wenn Dein Mann (und damit auch Du) diese Erstattung nicht bekommen hättest.
Das die AM nun kein Billigheimer ist weiß eigentlich jeder, Deinem Mann ist aber maximal vorzuwerfen sich nicht genügend umgeschaut zu haben, aber "Riester" als solches zu nutzen, das ist an sich keine falsche Entscheidung.
Solltet Ihr allerdings im Rentenalter ein ähnliches steuerpflichtiges Einkommen wie in den Arbeitsjahren haben, dann läuft natürlich "Riester" etwas ins Leere, weil dann ja das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung nicht greift. Allerdings, so sehr ich es Euch und auch mir wünsche, es wird wohl die wenigsten "treffen".
Super Antwort und meine volle Unterstützung! DH!!
Bei welchen Anbieter bist du?
nicht ich, mein Mann
Aachener und Münchener
Halbwissen mehr ist der Post nicht...
Riester lässt sich kündigen wie jede normale Rentenversicherung auch, nur das vom Rückkaufswert eben noch die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Wodurch sicherlich ein Verlustgeschäft realisiert wird.
Dem Vermittler ist es auch egal, da der Vertrag aus der Stornohaftungszeit ist. Und wenn ich einem Kunden einen Vertrag, egal ob Riester oder nicht vermittel, diesen über Jahre hinweg betreue, so erwarte ich eine angemessene Bezahlung, für 20,- € wie du so schön schreibst würde ich das nicht tun.
Noch einmal zum Thema Riester und Steuern. Die Rente ist zu 100% dem steuerpflichtigem Einkommen hinzuzurechnen, dafür kann ich aber auch die Beiträge zu 100% absetzen bis 2.100,- € pro Jahr, wonach mir jedes Jahr je nach Einkommen und Steuersatz, Steuervorteile von bis zu 1000,- € zusätzlich zur Zulage entstehen.
Ob ich im alter überhaupt steuern zu entrichten habe hängt aber sehr stark von der höhe meiner gesetzlichen rente ab und wann ich diese zum ersten mal erhalte. Jeder der ab 2040 zum ersten mal seine gesetzliche erhält muss diese auch zu 100% versteuern. Wenn ich sämtliche einkünfte zusammenziehe, sonderausgaben und werbungskosten abziehe und damit über 8.004,- € im Jahr komme (Stand heute) muss ich ÜBERHAUPT einkommensteuer zahlen.