Wann ist ein Motorrad ein Unfallfahrzeug?

4 Antworten

ich kenne das so, dass sehr wohl zwischen einem Umfaller und einem Unfallfahrzeug unterschieden wird - ein Umfaller hat halt möglicherweise Dellen im Tank und hier und da ein paar Schrammen usw., aber einen verzogenen Rahmen bekommt man nicht durch einen Umfaller, den kann man aber bei einem Unfallfahrzeug (was mit Schwung irgendwohin gedengelt ist) ebensowenig ausschließen wie verzogen Gabel usw. - bei einem Unfall können eben ganz andere (und teure) Baugruppen gelitten haben als bei einem Umfaller. Wo der Unterschied ist: ganz einfach: im Tempo des Mopeds (Umfaller ist im Stand) und im Unfallgegner (ein Umfaller kollidiert mit dem Boden o.ä. nicht beweglichem). Daher ist ein Auffahrunfall (Moped steht, Auto o.ä. fährt drauf) kein Umfall (auch wenn der dann u.U. noch dazukommt), sondern ein richtiger Unfall. Aber das sind meine Erfahrungen mit Gebrauchtmaschinen, ein Jurist bin ich nicht.

EgonL  10.12.2015, 16:04

Der Gedankengang ist im Ansatz  RICHTIG

willischris 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 23:50

Danke für die Hilfe! Ich werde morgen mal bei meiner Versicherung anrufen, vielleicht haben die auch noch gute Erfahrungswerte für mich.

Nein, nur wenn du damit auch wirklich einen Unfall gebaut hast.

willischris 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 22:41

Wenn ich z.b. Mit dem Auto in der Garage gegen die Wand fahre ist es doch auch ein Unfallfahrzeug, großer Schäden und viel verbogenes Blech. Wenn ich mein Motorrad auf die Seite lege ist das doch auch ein Schaden den man angeben muss. Muss wirklich immer ein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt sein damit es als Unfallfahrzeug zählt?

WellPlayedDude  04.04.2014, 08:03
@willischris

Nein, ein Rutscher mit 20 Km/h ist auch ein Unfall und da warst nur du allein mit verwickelt.

Wenn du es später einmal verkaufen willst, dann solltest du auf jeden Fall mit angeben, dass es dir mal im Stand Umgefallen ist, die Schäden aber fachlich richtig beseitigt wurden und das Motorrad aber sonst Unfallrei ist. Einen Unfall in dem Sinne, dass du während des Fahrens weggerutscht bist oder mit irgendwem kolidiert bist, liegt ja nicht vor.

Wenn du das dem potentiellen Käufer ordnungsgemäß schilderst, solltest du später auf keinen Fall Probleme bekommen :)!

NEIN, bei einem so kleinen Schaden nicht