Aufforderung zur Rechtfertigung?
Liebe community,
Ich bekam heute einen Brief von der österreichischen Polizei, leider kann ich mich an gar nichts mehr vom Tag erinnern. Was könnte ich tun? Ich muss mich ja jetzt erklären...
Ich bin zudem Deutscher und wohne auch in Deutschland, ich war nur zu Besuch in Wien!
5 Antworten
Interessant, wie sehr sich das österreichisches Recht teilweise doch von den deutschen unterscheidet...
§ 5 Abs. 2 StVO AT:
Organe des amtsärztlichen Dienstes oder besonders geschulte und – soweit es sich nicht um Organe der Bundespolizei handelt – von der Behörde hierzu ermächtigte Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, jederzeit die Atemluft von Personen, die ein Fahrzeug lenken, in Betrieb nehmen oder zu lenken oder in Betrieb zu nehmen versuchen, auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Sie sind außerdem berechtigt, die Atemluft von Personen,
1. die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben, oder
2. bei denen der Verdacht besteht, dass ihr Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht,
auf Alkoholgehalt zu untersuchen. Wer zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen.
§ 99 Abs. 1 StVO AT:
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 1600 Euro bis 5900 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Wochen, zu bestrafen, [...]
b) wer sich bei Vorliegen der in § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen oder sich vorführen zu lassen, oder sich bei Vorliegen der bezeichneten Voraussetzungen nicht der ärztlichen Untersuchung unterzieht,
Angesichts der nicht unerheblichen Strafandrohung könnte es sinnvoll sein, das von einem Anwalt prüfen zu lassen, der sich mit österreichischem Straßenverkehrsrecht und der grenzüberschreitenden Vollstreckung auskennt.
Interessant! In Deutschland hat jeder das Recht, einen Atemtest zu verweigern, was dann je nach dem zu einer Blutprobe führen kann. Da dir keine BP entnommen wurde, war sich der "besonders geschulte Bundespolizist" seiner Sache wohl nicht sicher ; - )
Schreibe einfach, dass du nach dt. Recht gehandelt hast und dir der Beamte vor Ort auch nichts besseres erzählen konnte.
Ja, aber warum hat der Beamter vor Ort das nicht plausibel vermitteln können.
Der FS hat einen Blackout. Wahrscheinlich hat der Polizist das plausibel vermittelt.
Bleibt immer noch das "Wunder" warum ihm keine BP entnommen wurde?
Eine BP wird nur entnommen wenn ein medizinischer Grund einen Alkomattest ausschließt.
Laut der ö-stvo kommt die BP wenn AT verweigert wird.
Falsch. Sie dürfen es aber sie müssen es nicht. Die Weigerung alleine war ja schon eine Verwaltungsübertretung und dann passiert das, was ich geschildert habe.
dann wird er vermutlich zu lesen kriegen das er sich mit dem deutschen Recht in Österreich den ALlerwertesten abwischen kann
Es steht dir gesetzlich zu diesen Test zu verweigern, dafür musst du nicht mal nen Grund angeben. "Besonders geschultes Organ" klingt nach Einschüchterungsversuch. Am besten lässt du dich von nem Anwalt beraten, viele machen das auch kostenlos.
Ich habe mich gerade mal ein bisschen bei den Österreichern eingelesen. Die Verweigerung des AT ist dort strafbar! Allerdings ist die BP dort auch geregelt. Warum der FS nicht zur Ader gelassen wurde, ist mir dann schleierhaft?
Anwälte beraten NIEMALS kostenlos!
Meinst du dann einen deutschen oder österreichischen?
Eigentlich nicht. In einem freien Land muß man nur Angaben zur Person machen. Zum Sachverhalt, zumal wenn Du dich damit selbst belasten könntest, bist Du zu keiner Aussage verpflichtet. In DE könnte die Polizei dich zur Blutabnahme verpflichten. Wenn die Austrianer das nicht machen haben sie, m.M.n. Pech gehabt. Ich würde wahrscheinlich überhaupt nicht reagieren solange nichts von einer deutschen Behörde kommt.
Er hat sich geweigert einen Alkomattest zu machen. Die Strafe dafür ist, dass vom höchsten Alkoholisierungsgrad ausgegangen wird. Es bedarf also keines Bluttests.
Weiß ja nicht, wie das in den Bergen ist, aber ohne konkrete Promillezahl würde in DE nichts gehen. Was ist denn der höchste Alkoholisierungsgrad? Welche Qualifikation hat der geschulte Beamte um das zu erkennen? Der eine fährt noch mit 3%o Auto und der andere torkelt schon bei 0,2. Da er Deutscher ist könnten die Österreicher nur über eine Amtshilfe an ihn heran kommen. Deshalb wären mir die Schreiben aus A erstmal egal.
Amtshilfe ist inzwischen kein Problem mehr. Das kommt definitiv. Der angenommene Wert ist über 1,6 Promille. Die Strafe liegt zwischen 1600 und 5900 Euro. Kommt der Unfall noch dazu wirds richtig teuer.
Eben, der angenommene Wert. Annahmen sollten doch keine Rechtskraft haben.
In dem Fall schon. Der FS hat sich der Kontrolle ja entzogen.
Die Strafe dafür ist, dass vom höchsten Alkoholisierungsgrad ausgegangen wird.
Wenn die Österreicher das so begründen, würde eine Vollstreckung vermutlich in Deutschland abgelehnt, da das gegen elementare Verfahrensgrundsätze verstößt. Ein aufgrund von § 99 Abs. 1 Buchstabe b StVO AT erlassenes Bußgeld könnte in Deutschland hingegen durchaus vollstreckbar sein.
Da gabs ja wohl auch einen Unfall.
Ich denke mit einem Anwalt bist du in diesem Fall auf der sicherern Seite.
Deutsches Recht ist halt völlig unerheblich in Österreich. Wenn du den Text im Brief gelesen hast, wird er auch verdächtigt einen Unfall verursacht zu haben.