Hintertürchen bei Wohngeldrückzahlung?
Ich muß nun ein wenig weiter ausholen:
Leider war ich so im Stress, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht wahrgenommen und umgezogen bin, ohne die anzugeben. Es lagen jede Menge persönliche Gründe für das Vergessen vor, was aber - wie wir wissen - das Gesetz nicht sonderlich beeindruckt. Nun habe ich zwei Monate nach Umzug Zeit gefunden, meine Dokumente zu sichten und gemerkt, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist. Umgehend rief ich bei der zuständigen Sahbearbeiterin an, die mir mitteilte, sie habe es auch gemerkt mir soeben einen bitterbösen Brief geschrieben, welcher gerade mit der Post "rausgegangen" sei.
Natürlich stand nix Gutes drin, so dass ich gleich nach Erhalt des Schreibens zu ihr bin, um angehört zu werden. Sie hielt meine Entschuldigung schriftlich fest, und dass ich bereit sei, die Hälfte der zu unrecht bezahlten Kosten zu erstatten.
Gestern erhielt ich ein weiteres Schreiben von ihr, in dem stand, idie Gesamtsumme der beiden Monate würde verrechent werden und sie behielte sich vor, ein Bußgeld zu erheben (lt. §28). Ich hatte ja die Mitwirkung nicht eingehalten.
Nun endlich meine 1. Frage: Ale alleinerziehende Studentin mit BaFög, Kindergeld und Unterhalt wird mir in dem Schreiben mitegetilt, ich könne meinen Lebensunterhalt auch ohne Wohngeld bestreiten und darum wird das Wohngeld sofort komplett verrechnet. Ist das ko? Ich hätte es ja zurückgezahlt, meine Schuld sehe ich ja ein, aber ich weiß nicht, wie ich über die Runden kommen soll, wenn mir gleich das ganze Geld auf einmal fehlt...
2.Frage: Kann ein Bußgeld verhängt werden, obwohl ich freiwillig, gleich nachdem mir mein Fehler auffiel, darauf bei der Behörde hingewiesen habe? Außerdem ist die neue Wohnung teurer als die alte, und mir steht dort theoretisch mehr Wohngeld zu. Folglich habe ich doch keinen Vorteil davon, den Umzug willentlich nicht mitzuteilen...
Ich hoffe, jemand kann mir in dem Chaos etwas helfen.
2 Antworten
Die Wohngeldbehörde darf tatsächlich in voller Höhe aufrechnen und das hat immer Vorrang vor einer Ratenzahlung. Wenn du allerdings durch die vollständige Aufrechnung hilfebedürftig nach SGB II werden würdest, kannst du dies vorbringen und musst es beweisen. In diesem Fall wird dann nur so viel aufgerechnet, wie möglich ist ohne dass du hilfebedürftig würdest.
Du hast nun einmal gegen die Mitteilungspflicht verstoßen und das erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Wenn du falsch geparkt hast oder zu schnell gefahren bist, kommst du mit einer Entschuldigung auch nicht aus der Nummer raus. Warum sollte dies bei einer unberechtigten Inanspruchnahme von Steuergelder anders sein? Da allerdings die Höhe des Verwarn- oder Bußgelder an der Dauer des Verstoßes und der Höhe des Schadens gemessen wird, kann es durchaus sein, dass du bei dem von dir geschilderten Sachverhalt noch billig von ab kommst.
1. im Stück musst du sowieso nichts zurückzahlen. Biete kleine Raten an unter Hinweis auf deine Situation (v.a alleinerziehend), ca 20 oder 30 €, die sind froh, wenn sie überhaupt was sehn.
2. Sollten sie, was aber im Ermessen liegt und unwahrscheinlich klingt, nen Bußgeldbescheid schicken, dann widersprichst du dem, unter Hinweis, dass du von dir aus die Meldeversäumnis mitgeteilt hast, und dass ein Bussgeld dich "unverhältnismässig" treffen würde (Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht gewahrt)
Zu 1.: Und genau deshalb wird aufgerechnet. Dann sind sie nämlich nicht der Willkür der Schuldnerin ausgesetzt.