gefälschte Schuhe beim Zoll zur Abholung bereit, was tun?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin, ich hatte das Problem auch unzwar vor ner Woche, hab mir gefakte Yeezys bestellt, hab Post vom Zoll bekommen und bin dort hingefahren um das Paket abzuholen. Man muss das Paket vor denen öffnen und der Mann hat direkt gesagt dass er mir die Schuhe nicht mitgeben kann weil die Schuhe 500-1300€ kosten und ich halt nur 70€ bezahlt habe.
Fahr dort auf KEINEN Fall hin, ich musste jetzt zwar noch keine Kosten zahlen aber der Mann beim Zoll hatte ich mir gesagt dass ich diese Woche noch Post von Adidas erwarten kann. Wenn du möchtest kannst du mir ja deinen Skype-Namen schicken und ich halten dich auf dem laufenden.

~ Jan.

cheerleading33 
Beitragsersteller
 14.04.2016, 19:36

Das wär super, vielen dank! 

Ich hab dir noch davon abgeraten xD

Naja...ich würde drauf reagieren..du weißt nicht von wem das ist und hast nichts bestellt. Denn bei Option 1 würden Steuernachzahlungen auf dich zukommen und bei Option 2 vielleicht Ärger mit dem Zoll...

Mach es per mail. Die steht bestimmt auf dem Schreiben.

-Noctis

1.) Zum Zollamtgehen und das Paket abholen. Allerdings fürchte ich
Bußgelder oder sogar eine Strafanzeige (wie berechtigt sind meine Ängste
?)

Hat der Zoll den Verdacht, daß es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt, zieht er die Ware ein und informiert den Rechteinhaber. Von dessen Anwalt erhält der Einführer eine Unterlassungserklärung. Die Kosten trägt der Einführende, meist ein paar hundert EUR. Chance 50/50.

2.) Nichts tun und das Paket zurückschicken lassen. Das Geld für die Schuhe wäre dann weg, aber das wäre ok.

dann ist das halt so.

2.) Die Annahme durch einen Brief beim Zoll verweigern. (Allerdings sehe
ich nicht so Recht den Vorteil in Bezug auf Option 2: nichts tun.)

richtig. Nicht abholen kommt einer Annahmeverweigerung gleich.

cheerleading33 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 12:12

Danke! Eine Frage noch: Was meinst du mit Chance 50/50 ? Wovon hängt das ab? Und was rätst du mir jetzt im Endeffekt? Am besten nichts tun? 

meini77  13.04.2016, 12:35
@cheerleading33

Was meinst du mit Chance 50/50 ?

fifty-fifty

Wovon hängt das ab?

vom Glück, ob der Zöllner den Inhalt sehen will oder nicht

Und was rätst du mir jetzt im Endeffekt?

gar nichts. Deine Entscheidung.

cheerleading33 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 11:38

Bekomme ich auch eine solche Unterlassungserklärung wenn ich die Schuhe nicht abhole ? Danke für die Hilfe! 

Blacklight030  13.04.2016, 14:51
@cheerleading33

So eine Unterlassungserklärung kann ein Käufer gar nicht bekommen, nur der Händler...der Käufer hat bereits ein mal gekauft und kann gar nichts mehr unterlassen

meini77  13.04.2016, 14:59
@Blacklight030

Sehr wohl: der Käufer kann aufgefordert werden, zu bestätigen, Käufe von Plagiaten zu unterlassen. Deswegen "Unterlassungserklärung".

Das ist ein Standartberief den du bekommen hast. wenn der Warenwert über 22 Euro liegt, musst du noch Einfuhrgebühren zahlen.

Sonst passiert dir da eigentlich nichts.

Manche Hersteller von Markenwaren verfolgen die Einfuhr von Plagiaten. Aber eher nicht bei Privatpersonen. Die wollen an die Händler , die solche Fälschungen in Deutschland vertreiben.

Du kannst also hingehen und dein Paket abholen.

meini77  13.04.2016, 11:19

Manche Hersteller von Markenwaren verfolgen die Einfuhr von Plagiaten.

fast richtig: fast alle Hersteller haben einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt

Aber eher nicht bei Privatpersonen.

ganz falsch. Privatpersonen werden genauso behandelt wie gewerbliche Importeure.

Du kannst also hingehen und dein Paket abholen.

und damit eine kostenpflichtige Abmahnung des Anwalts des Rechteinhabers riskieren.

Wie so oft glänzt hier jemand mit gefährlichem Halbwissen.

Strolchi2014  13.04.2016, 11:20
@meini77

Wenn der Hersteller aber keine Rechte in Anspruch nimmt, passiert gar nichts.

Du hättest die Schuhe dort ja auch kaufen und mitbringen dürfen. Eigentlich ist der Zoll angehalten gefälschte Versandware einzuziehen. Eine Strafe droht Dir nicht. Versuche es einfach, vielleicht geben sie Dir die Schuhe, ausgeschlossen ist es nicht. Evtl. mußt Du Einfuhrzoll bezahlen. Im schlimmsten Fall gehst Du eben ohne Schuhe wieder heim

cheerleading33 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 11:06

Wieso schreiben hier aber andere von Anzeigen und Bußgeld? Das würde mir ja nicht drohen, wenn ich das Paket nicht abhole oder? 

Strolchi2014  13.04.2016, 11:09
@cheerleading33

Manche Hersteller verfolgen solche Sachen und zeigen Leute an die gefälschte Waren aus dem Ausland bestellen. Aber eher Händler , keine Privatpersonen.

Blacklight030  13.04.2016, 11:12
@Strolchi2014

Richtig, hier geht es aber um den privaten Gebrauch und ein Paar Schuhe. Diese Waren dürfen z.B. mit einem Gesamtwert von bis zu 430 Euro für den privaten Gebrauch aus dem Urlaub eingeführt werden, somit ist auch die Bestellung nicht strafbar

meini77  13.04.2016, 11:21
@Blacklight030

strafbar nicht - aber dennoch ist der Markenrechtinhaber fähig, eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung zuzustellen.