gefälschte Schuhe beim Zoll zur Abholung bereit, was tun?
Hallo ihr Lieben!
Vor einiger Zeit habe ich mir (ziemlich sicher) gefälschte Yeezy Boots aus China über die Seite Dhgate bestellt. Das Paket liegt nun beim Zoll, von dem ich ein Schreiben bekommen hab. In diesem stand noch nichts von gefälschte Ware drin, sondern lediglich eine Aufforderung, das Paket abzuholen mit einem Zahlungsnachweis. Sonst wird es nach 14 tagen an den Absender zurückgeschickt. Wie soll ich am besten vorgehen? So wie ich das sehe habe ich 3 Möglichkeiten:
1.) Zum Zollamtgehen und das Paket abholen. Allerdings fürchte ich Bußgelder oder sogar eine Strafanzeige (wie berechtigt sind meine Ängste ?)
2.) Nichts tun und das Paket zurückschicken lassen. Das Geld für die Schuhe wäre dann weg, aber das wäre ok.
2.) Die Annahme durch einen Brief beim Zoll verweigern. (Allerdings sehe ich nicht so Recht den Vorteil in Bezug auf Option 2: nichts tun.)
Hat irgendjemand damit Erfahrung oder war in der gleichen Situation? Wie habt ihr euch entschieden? Das das dumm war, aus China Schuhe zu bestellen weiß ich jetzt auch, ich dachte ich probiere es mal aus. Wie komme ich mit dem geringsten Schaden da raus?
Liebe Grüße und vielen Dank!!
7 Antworten
Moin, ich hatte das Problem auch unzwar vor ner Woche, hab mir gefakte Yeezys bestellt, hab Post vom Zoll bekommen und bin dort hingefahren um das Paket abzuholen. Man muss das Paket vor denen öffnen und der Mann hat direkt gesagt dass er mir die Schuhe nicht mitgeben kann weil die Schuhe 500-1300€ kosten und ich halt nur 70€ bezahlt habe.
Fahr dort auf KEINEN Fall hin, ich musste jetzt zwar noch keine Kosten zahlen aber der Mann beim Zoll hatte ich mir gesagt dass ich diese Woche noch Post von Adidas erwarten kann. Wenn du möchtest kannst du mir ja deinen Skype-Namen schicken und ich halten dich auf dem laufenden.
~ Jan.
Das wär super, vielen dank!
Ich hab dir noch davon abgeraten xD
Naja...ich würde drauf reagieren..du weißt nicht von wem das ist und hast nichts bestellt. Denn bei Option 1 würden Steuernachzahlungen auf dich zukommen und bei Option 2 vielleicht Ärger mit dem Zoll...
Mach es per mail. Die steht bestimmt auf dem Schreiben.
-Noctis
1.) Zum Zollamtgehen und das Paket abholen. Allerdings fürchte ich
Bußgelder oder sogar eine Strafanzeige (wie berechtigt sind meine Ängste
?)
Hat der Zoll den Verdacht, daß es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt, zieht er die Ware ein und informiert den Rechteinhaber. Von dessen Anwalt erhält der Einführer eine Unterlassungserklärung. Die Kosten trägt der Einführende, meist ein paar hundert EUR. Chance 50/50.
2.) Nichts tun und das Paket zurückschicken lassen. Das Geld für die Schuhe wäre dann weg, aber das wäre ok.
dann ist das halt so.
2.) Die Annahme durch einen Brief beim Zoll verweigern. (Allerdings sehe
ich nicht so Recht den Vorteil in Bezug auf Option 2: nichts tun.)
richtig. Nicht abholen kommt einer Annahmeverweigerung gleich.
Was meinst du mit Chance 50/50 ?
fifty-fifty
Wovon hängt das ab?
vom Glück, ob der Zöllner den Inhalt sehen will oder nicht
Und was rätst du mir jetzt im Endeffekt?
gar nichts. Deine Entscheidung.
Bekomme ich auch eine solche Unterlassungserklärung wenn ich die Schuhe nicht abhole ? Danke für die Hilfe!
in der Regel nicht.
So eine Unterlassungserklärung kann ein Käufer gar nicht bekommen, nur der Händler...der Käufer hat bereits ein mal gekauft und kann gar nichts mehr unterlassen
Sehr wohl: der Käufer kann aufgefordert werden, zu bestätigen, Käufe von Plagiaten zu unterlassen. Deswegen "Unterlassungserklärung".
Das ist ein Standartberief den du bekommen hast. wenn der Warenwert über 22 Euro liegt, musst du noch Einfuhrgebühren zahlen.
Sonst passiert dir da eigentlich nichts.
Manche Hersteller von Markenwaren verfolgen die Einfuhr von Plagiaten. Aber eher nicht bei Privatpersonen. Die wollen an die Händler , die solche Fälschungen in Deutschland vertreiben.
Du kannst also hingehen und dein Paket abholen.
Manche Hersteller von Markenwaren verfolgen die Einfuhr von Plagiaten.
fast richtig: fast alle Hersteller haben einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt
Aber eher nicht bei Privatpersonen.
ganz falsch. Privatpersonen werden genauso behandelt wie gewerbliche Importeure.
Du kannst also hingehen und dein Paket abholen.
und damit eine kostenpflichtige Abmahnung des Anwalts des Rechteinhabers riskieren.
Wie so oft glänzt hier jemand mit gefährlichem Halbwissen.
Wenn der Hersteller aber keine Rechte in Anspruch nimmt, passiert gar nichts.
Woher weißt du das? Warst du selbst schon einmal in der Position? Irgendwie sagt hier jeder etwas anderes :(
Du hättest die Schuhe dort ja auch kaufen und mitbringen dürfen. Eigentlich ist der Zoll angehalten gefälschte Versandware einzuziehen. Eine Strafe droht Dir nicht. Versuche es einfach, vielleicht geben sie Dir die Schuhe, ausgeschlossen ist es nicht. Evtl. mußt Du Einfuhrzoll bezahlen. Im schlimmsten Fall gehst Du eben ohne Schuhe wieder heim
Wieso schreiben hier aber andere von Anzeigen und Bußgeld? Das würde mir ja nicht drohen, wenn ich das Paket nicht abhole oder?
Manche Hersteller verfolgen solche Sachen und zeigen Leute an die gefälschte Waren aus dem Ausland bestellen. Aber eher Händler , keine Privatpersonen.
Richtig, hier geht es aber um den privaten Gebrauch und ein Paar Schuhe. Diese Waren dürfen z.B. mit einem Gesamtwert von bis zu 430 Euro für den privaten Gebrauch aus dem Urlaub eingeführt werden, somit ist auch die Bestellung nicht strafbar
strafbar nicht - aber dennoch ist der Markenrechtinhaber fähig, eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung zuzustellen.
Danke! Eine Frage noch: Was meinst du mit Chance 50/50 ? Wovon hängt das ab? Und was rätst du mir jetzt im Endeffekt? Am besten nichts tun?