Darf die Polizei einfach so das Fahrrad einziehen?
Hey,
einem Freund ist heut folgendes passiert: Er ist mit seinem Fahrrad (Fixie - folglich keine Reflektoren, Lich und jegliche Art von Bremsen) angehalten worden, das Rad wurde kontrolliert und gleich an Ort und Stelle von der Polizei mitgenommen. Er hat jetzt kein Rad und wird es nicht wiederbekommen, bis der Staatsanwalt wohl ein Schreiben darüber erstellt hat. Darf die Polizei sein Fahrrad einfach so einziehen und, nach momentenem Stand, bis auf unbestimmte Zeit aufbewahren? Ich kann es mir nur erklären, wenn sie sich auf "Gefährdung des Straßenverkehrs" berufen. Er darf nicht einmal Teile (Radlaufsatz z..B) abholen. Und wisst ihr eventuell wie hoch sein Bußgeld werden könnte?
Liebe Grüße
6 Antworten
Jaja immer der Freund oder der Bruder des besten Freundes.
Ja dürfen die Bullen, ist das Gleiche wie die Stilllegung eines PKW oder LKW. Was es kostet weiß ich nicht.
Natürlich kannst du einzelne Teile nicht abholen, das Fahrrad ist ja im Gesamten die Tatsache.
Also der "Bulle" kostet schnell mal 50.-€!
Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum die Polizei das Fahrrad "mitnimmt". Es kann nach dem Polizeigesetz sichergestellt oder beschlagnahmt werden, um eine weitere mit Strafe bedrohte Handlung zu unterbinden. Eine strafprozessuale Beschlagnahme z.B. als Beweismittel wäre ebenfalls möglich. Bei der Wegnahme des Fahrrads wird von der Polizei ein Verwahrzettel ausgefüllt, den der Besitzer der Sache unterschreiben muss. Auf diesem Zettel muss der Grund der "Wegnahme" angegeben sein. Regelmäßig wird ihm dieser Zettel als Quittung ausgehändigt. Wenn die Polizei das Fahrrad "einfach so" wegnehmen würde, beginge sie eine Straftat !!!!
ja
denn es ist kein verkehrssicheres Fahrzeug, also lebensgefährlich für ihn und andere
Er soll das Angebot machen, es auf dem Polizeigelände mit allen fehlenden Teilen auszurüsten
na wenn er keine bremsen hat. das ist möglicherweise der grund. reflektoren oder licht kann man ja nachrüsten und anschließend wieder vorführen
Den Grund für die Maßnahme werden die Polizeibeamten Deinem Freund sicherlich genannt haben ...
Warum sie es in diesem konkreten Fall getan haben, lässt sich nur spekulieren wenn man nicht dabei war ... (evtl. Verdacht des Diebstahls, Gefährdung des Straßenverkehrs o.Ä. .. es ging sicherlich nicht nur um fehlende Reflektoren...)
Die Polizei darf das nicht einfach so, sondern auf Grund versch. gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen. In diesem Fall vermutl. gem. §§94, 111b StPO iVm. §§73/74 StGB. Die Polizei wird den Vorgang nun unmittelbar an die zust. Staatsanwaltschaft weiterleiten, die dann über die Sicherstellung entscheidet. Hält die StA die Sicherstellung für rechtswidrig, erhält Dein Freund das Fahrrad umgehend zurück.
Zu den Folgen, Bußgeld/Geldstrafe usw. kann man hier auch nichts sagen, wenn man nicht weiß, was ihm vorgeworfen wird.
Sie sagten "wir haben die Anweisung, Fixies einzuziehen". O.o