Ich bin geblitzt worden. Kann mir jemand das Schreiben erklären?
Ich kenne das nur so, dass die Höhe des Bußgeldes im Schreiben steht und ein Überweisungsträger gleich dabei ist. Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich auf der Rückseite meine Personalien angeben soll und das zurück schicken soll und dann ein zweites Schreiben mit der Strafe bekomme? Weil es bestimmt einen Punkt gibt... Ich will mich sonst nicht weiter dazu äußern. Wäre schön, wenn mir das jemand sagen könnte.
6 Antworten
21km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften = 70€ und 1 Punkt in Flensburg.
"einfach bezahlen" kann man nur Verwarngelder. Sobat sich die Ordnungswidrigkeit in Bussgeldbereich bewegt, muss die Owi der Person zugeordnet werden, darum muss Du angeben, ob Du das warst oder jemand anders.
21 km/h ist genau 1 km/h über der Grenze, das gibt ein Bußgeld und einen Punkt.
Die Anhörung kannst du in die Tonne hauen und den Bußgeldbescheid abwarten .
€ 70 + € 28,50 Bearbeitung und Auslagen + 1 Punkt
solltest du noch in der Probezeit sein werden Probezeitmaßnahmen ergriffen .
Noch etwas zum anhörungsbogen .
Das einzigste was du hier angeben musst sind deine Personalien , die sind der Behörde schon bekannt . Sonst hättest keine Post bekommen .
Außerdem dürfte es der Behörde äußerst schwierig fallen , den Nachweis zu erbringen das du den Bogen überhaupt bekommen hast .
Da die Anhörung mit der Normalen Post verschickt wird , ist dieses der Behörde fast unmöglich !
Ein Anhörungsbogen wird nur 1 mal verschickt wenn er überhaupt verschickt wird . Er entwickelt keine Rechtskraft .
Das nächste was du erhältst ist der Bußgeldbescheid .
Diesen wirst du mit Zustellungsurkunde bekommen .
Ok. Jetzt habe ich verstanden was du mir sagen wolltest
Ja , du musst auf der Rückseite deine Angaben zur Person machen und das Schreiben zurück schicken . Weitere Angaben musst du nicht machen .
Nein, das stimmt nicht. Es muss überhaupt nicht reagiert werden. Es muss nichts zurückgeschickt werden.
Wenn man aber etwas zur Sache zu sagen hat, dann kann man diesen Anhörungsbogen dazu benutzen.
Ansonsten überweist man nur und fertig.
Auf Grund eines Anhörungsbogens kann man nicht bezahlen. Weil keine Bankdatenbeiliegen...
Es muss überhaupt nicht reagiert werden
Es muss zwingend reagiert werden und Angaben zur Person müssen gemacht werden...
Ja, stimmt, sorry, habe mich geirrt.
Ich stimme da "landregen" zu
Na ja, auch wenn die nicht beweisen können, dass der Brief angekommen ist, dann kommt halt ein zweiter. Das Foto haben die ja. Da komme ich nicht mehr raus. Und wenn die nicht beweisen können wer gefahren ist, muss der Halter ein Fahrtenbuch führen. Es wird nur noch schlimmer. Also einfach zu seinem Fehler stehen und die Sache ist erledigt ;)