vom Anwalt Geld zurück verlangen möglich?
Hallo liebe Leute,
ich habe mir einen guten (laut Internet bewertungen) genommen und 1900 euro bezahlt. Es hat alles super angefangen.. mir wurde ein täter opfer vergleich vorgeschlagen und das alles vor gericht geregelt wird usw usw da ich ja nicht vorbestraft bin.. ich soll angeblich jemand mit einer Flasche beworfen haben, obwohl ich den jenigen nur weg geschupst hab, weil er auf mich aggressiv wurde. Im zweiten schritt wurde ich vom chef Anwalt auf eine Anwalt mitarbeiterin übertragen.. musste wieder alles neu erzählen. Das doofe allerdings ist, das ich ihr immer hinterher rennen muss. Wir vereinbaren etwas, aber wenn ich z,b nach 3 wochen anrufe werde ich vertröstet. (achja das wollte ich noch erledigen) und das schon zum 3 mal.. als ich den chef sprechen wollte, wurde ich immer von der sekretärin abgewimmelt.. sogar bei einem adressierten einschreibe Brief.. nun ist in einer woche die Gerichtsverhandlung. Nun habe ich ein schreiben erhalten das mich eine andere Person verteidigt. Ich soll 15 min vor gericht da sein um alles zu besprechen hieß es im schreiben. Jetzt kann ich 15 min vor gericht einen fremden wieder alles neu erzählen. das gibts doch nicht :-( Ich hab das Gefühl die haben mit absicht alles bis Gericht laufen lassen damit sie mir nichts zurück zahlen müssen. Meine Frage ist.. falls neue Kosten auf mich zukommen.. kann ich diese anfechten? bzw wegen schlechte leistung anteilig Geld zurück verlangen.? Es gab nur Akteneinsicht und wir hatten 2 termine. ist das 1900 euro wert ? :-S
5 Antworten
In Deutschland arbeiten Anwälte nicht auf Erfolgsbasis, sondern nach einer festen Gebührenordnung oder mit einer Honorarvereinbarung.
Nach Erhalt der Schlußrechnung kannst Du diese durch die Rechtsanwaltskammer prüfen lassen.
Wenn du dir einen Anwalt nimmst und dieser dann Leistung erbringt,ob schlecht spielt dabei keine Rolle,mußt du diesen Anwalt auch zahlen.Ich denke nicht,dass der dir freiwillig Geld zurück gibt nur weil du dich schlecht beraten fühlst.Du kannst ihm natürlich sagen,dass du nicht mit ihm zufrieden warst.
Wie Du schriebst ist ein Täter-Opfer-Ausgleich vorgeschlagen und anscheinend schon vorab vereinbart worden.
Nun hat man Dir gesagt (geschrieben), dass die Prozessvertretung (also der Termin) von einem anderen Anwalt der Kanzlei vorgenommen wird.
Was da passiert ist völlig normal und Du brauchst dem Mann auch nicht in 15 Minuten die Geschichte zu erzählen, sondern er wird sich vorstellen und Dir erklären, was dort abläuft.
Was da gemacht worden ist, ist nichts anderes als ein Deal.
DEin Anwalt ist sein Geld wert. Er hat mit dem Staatsanwalt vereinbart, dass Du für einen Täter-Opfer-Ausgleich zur Verfügung stehst. Das ist auch mit dem Richter vorbesprochen. darüber hinaus gibt es vermutlich eine kleine Geldstrafe.
Wozu brauchst Du den Chef der Praxis der eine Prozessgebühr von 500,- Euro oder mehr pro Stunde hat, wenn es nur darum geht in einem Termin von 30 Minuten einen fertigen Deal abzuhaken? dafür genügt ein Junganwalt der 150,- pro Stunde kostet.
Ich kann mir nicht vorstellen dass du auch nur einen Cent zurück bekommst.
es wurde eben nur Akteneinsicht gemacht und wenn ich nachhacke und frage was gemacht worden ist, dann werde ich vertröstet.. auf gut deutsch (was wollen sie eigentlich) ich habe mich durch die guten bewertungen blenden lassen. 1900 euro ist für ein Anwalt vielleicht nix aber für mich sehr viel. Im vorraus wurde ein Täter opfer ausgleich geplant aber es wurde erst gemacht als ein Gerichtstermin kam. Ich weiss nicht einmal ob ich nun eine aussage gemacht habe? ich weiss gar nix.. ich komm an diese anwälte nicht wirklich heran. Ich werde nicht ernst genommen.. Nun habe ich eine email geschrieben das ich unzufrieden bin und das ich mich in stich gelassen fühle. Genauso das ich mich nicht richtig beraten fühle usw... Ferner hab ich auch geschrieben, das ich eine Bewertung abgeben werde und ich davor den chef sprechen möchte.
Ich weiss das ein Anwalt nach Leistung bezahlt wird , aber Akteneinsicht 1900 euro ? :-S schlimmer als die GEZ